Prozesskategorie BEFREIUNG - Befreiung Ökostrom
Kategorie Wert | BEFREIUNG | |
Bezeichnung | Befreiung Ökostrom |
Dokumente und Links |
|
Beschreibung |
|
Personen die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigtem Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hautwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und des 20 Euro übersteigenden Ökostromförderbeitrages befreit.
Die Anspruchsberechtigung für die Befreiung gilt nur für den Vertragspartner aus dem Netznutzungsvertrag.
Der Antrag auf Befreiung wird bei der GIS (Gebühren Info Service) eingebracht und mittels der definierten Formate an die Netzbetreiber weitergeleitet.