Prozess XX_IN_NB_LF - Elektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant

5 Versionen Ansichtszeitpunkt (TT.MM.JJJJ)  

Prozess XX_IN_NB_LF (01.00) am 01.04.2023

  
Stammdaten
ProzessXX_IN_NB_LF 
Version01.00 
MutterprozessXX_IN_NB_LF (00.99) 
Aus KonsultationJa 
BezeichnungElektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant 
BearbeitungsstatusFinal 
Gültig von01.11.2017 
Gültig bis01.10.2023 
StatusAktiv 
GranularitätDokument 
StornierbarJa 
KategorieElektronische Rechnung 
ResponsekategorieKeine 
SpartenStrom
Erdgas
 
BeteiligteVerteilernetzbetreiber
Lieferant
 
  
  

Prozess Grundlagen

  
GrundlagenSonstige Marktregeln Kap. 5 
  
  

Prozessdiagramm

  
ProzessdiagrammKeine Diagramm zugewiesen 
  
  

Beschreibung der Prozessschritte

  
Reihenfolge ProzessschrittNameBedingung/BeschreibungMessageCodeDeadline
Keine Einträge vorhanden.
  
  

Verwendete Marktnachrichten

  
ReihenfolgeKürzelProzessschrittMessageCodeBezeichnung
1-VERSENDEN_REVersenden der Rechnung
  
  

Responsecodes der Marktnachrichten

  
VERSENDEN_RE - Versenden der Rechnung
CodeBezeichnungResponse Kategorie
Keine Einträge vorhanden.

  
  

Dokumente und Links – Teil der Konsultation

  
  
  

Ergänzende Dokumente und Links - nicht Teil der Konsultation

  
  
  
  

Ergänzende Informationen

  

Beschreibung

  

Dieser Prozess dient dem elektronischen Rechnungsdatenaustausch zwischen Netzbetreiber und Lieferanten in der Versorgungsindustrie für die Sparten Strom und Gas im Falle der Rechnungslegung an den Lieferanten. Die Übertragung der Rechnungsdaten hat für beide Energierichtungen zu erfolgen. Das Schema ebutilities-Invoice 03.00 muss verwendet werden. Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen sowie den Schema-Vorgaben gelten folgende Regelungen:


Encoding
Bei der Erstellung der XML Daten ist das UTF-8 Encoding zu verwenden.

Rechnungslegung
Alle Rechnungen zur Netznutzung müssen in elektronischer Form übermittelt werden. D.h., neben der Verbrauchsabrechnung müssen auch Teilbetrags- und Stornorechnungen elektronisch gesendet werden.

Bei Teilbetragsrechnungen darf beim Element „PaymentPosition“ nur der Qualifier „TZBA“ übermittelt werden. Die Elemente „ConsumptionItem“ und „IndividualItem“ sowie andere „PaymentPosition“ dürfen nicht befüllt sein.
Die „MeteringPointInfo“ muss generell befüllt sein.
In der Beziehung Netzbetreiber-Lieferant ist der „LegalInvoiceType“ NSIG (ohne Signatur der E-Rechnung) bzw. DSIG (mit Signatur der E-Rechnung) anzuwenden. Es darf zusätzlich keine Papierrechnung versendet werden. 

Submessungen
Die „BillingQuantity“ der Energiemenge für die Gesamtmessungs-„MeteringPosition“ wird positiv dargestellt. Die „BillingQuantity“ für die Submessungs-“MeteringPosition“ ist negativ darzustellen – beide überlagert (summiert) müssen mit der resultierenden „BillingQuantity“ in den „ConsumptionBillingPosition“ übereinstimmen.

Der Zählpunkt der Submessung darf in den „MeteringPointInfo“ nicht angeführt sein.

Empfehlung: Um in den „MeteringPosition“ die Submessung anhand der Gerätenummer erkennen zu können, sollte die „DeviceNumber“ mit „SUB“ beginnen.

Darstellung zeitabhängiger Preise
Für alle zeitabhängigen Preise ist das Element „TimeDefinition“ entsprechend zu übermitteln.

Produktkatalog
Für die Sparte Strom ist der beiliegende Produktkatalog „VEO 03.01“ und der „ProductCodeType“ „VEO“ verpflichtend zu verwenden.

Für die Sparte Gas ist der beiliegende Produktkatalog „FGW 01.00“ und der „ProductCodeType“ „FGW“ verpflichtend zu verwenden.


Produktnummern
Die „ProductID“ für die Produktkennzeichnung ist als 4stelliger alphanumerischer Wert (Zeichenkette und keine Zahl!) definiert. „Führende“ Nullen sind daher immer darzustellen. Beispielsweise ist die Produktnummer „1“ nicht definiert und somit ungültig. Die Produktnummer „1“ ist nicht äquivalent zu „0001“ zu sehen.

Produktnummernzuordnung
Produktnummern von 0000 bis 3999 sind in den „ConsumptionBillingPosition“ und Produktnummern von 4000 bis 4999 (alle Leistungen ungleich einer Verbrauchsabrechnung: Mahnspesen, Ein- bzw. Abschaltkosten, …) sind in den „IndividualBillingPosition“ abzubilden.

Doppeltarife (Sparte Strom)
Für Doppeltarife muss die Produktnummer so gesendet werden, dass die Tarife aus der Produktnummer zu erkennen sind. An der 3. Stelle der Produktnummer muss für NT die Ziffer 7 und für HT die Ziffer 8 verwendet werden.

OBIS Kennziffer
Der „MeterCodeType“ OBIS muss für alle „MeteringPosition“ übermittelt werden. Die OBIS Kennziffern werden in Anlehnung an die die aktuell gültigen Grundlagen „Zählwerte, Datenformate und standardisierte Lastprofile“ abgebildet. Im Segment AA (Messart) wird für Zählerstände der Wert „8“ übermittelt.

ZusatzinformationenSparte Strom:
Das Element „AddInformationCode“ ist mit folgenden Informationen zu befüllen:

  • SBR für das erworbene Strombezugsrecht
  • SEB für die Einheit dieses Bezugsrechtes
  • SSP für das Synthetische Lastprofil (optional)
Für die Angaben des Strombezugsrechtes sind Dezimalzahlen mit Dezimalstellen (ohne Trennzeichen und Einheit) vorgesehen.

Sparte Gas:
Das Element „AddInformationCode“ ist mit folgenden Informationen zu befüllen:
  • GMIN für die Mindestleistung
  • GMAX für die vertraglich vereinbarte Höchstleistung
  • GHOE für die vom Netzbetreiber der Rechnung zugrunde gelegte Höhe
  • GTMP für die Temperatur
  • GSP für das Synthetische Lastprofil (optional)

Für die Angaben der Leistung sind Dezimalzahlen mit Dezimalstellen in kWh/h (ohne Trennzeichen und Einheit) vorgesehen.

Für die Temperatur gelten nur 2stellige ganzzahlige Werte (z.B. „06“ für „Messung außen“, „15“ für „Messung innen“ sowie „TK“ für temperaturkompensierte Messgeräte. Für die Angaben der Höhe sind nur ganze Zahlen (ohne Trennzeichen und Einheit) vorgesehen.


Typ der Kundeninformation
Für das Attribut „CustomerInfoTyp“ gelten für die Sparte Strom folgende Werte: 

  • Allgemein
  • ElWOG_Info_Netzbetreiber
  • ElWOG_Ablesung
Für das Attribut „CustomerInfoTyp“ gelten für die Sparte Gas folgende Werte: 
  • Allgemein
  • GWG_Info_Netzbetreiber
  • GWG_Ablesung 
Die Übermittlung von „ElWOG_Info_Netzbetreiber“ für die Sparte Strom bzw. „GWG_Info_Netzbetreiber“ ist verpflichtend. Um eine übersichtliche Rechnungslegung auf Lieferantenseite zu gewährleisten, dürfen 20 Blöcke nicht überschritten werden. Eine Übermittlung der einzelnen Blöcke ist nicht erforderlich. Der Verweis auf die entsprechende ID im Marktpartnerverzeichnis ist ausreichend. Die Netzbetreiber sind verpflichtet diese Information im Marktpartnerverzeichnis zu hinterlegen.

Typ des Kundenkontaktes
Für das Attribut gelten die Werte: 
  • Allgemein
  • Kundenservice
  • Beschwerdemanagement
  • Stoerung 
„Stoerung“ ist jedenfalls zu übermitteln.

Typ der Umwandlung (nur Sparte Gas)
Zur Erfüllung der in § 126 Abs. 3 Z 7 GWG 2011 vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Rechnungen muss im Element „ConversionIndication“ das Attribut „ConversionType“ sowohl für den Verrechnungsbrennwert (GBW...Gas Brennwert) zur Umrechnung von Normkubikmeter in kWh als auch für den Umrechnungsfaktor (GUF...Gas Umrechnungsfaktor) zur Umrechnung von Betriebskubikmeter in kWh übermittelt werden.
Die Übermittlung der Umwandlungsfaktoren dient der Information sowie der Darstellung auf der Lieferantenrechnung. Es soll jedoch keine separate Ermittlung der kWh-Menge durch den Versorger durchgeführt werden.


Zugrundeliegende Menge für Teilzahlungsbetrag

Übermittlung von folgenden AdditionalData-Attributen im Falle eines Teilzahlungsbetrages bzw. einer Turnusabrechnung mit Teilzahlungsvorschreibung:

TZB_VERBRAUCH ... zugrundeliegender Verbrauch für die Berechnung des TZBTZB_AB ... Ab-Datum des zugrundeliegenden VerbrauchsTZB_BIS ... Bis-Datum des zugrundeliegenden VerbrauchsTZB_MANUELL ... Kennzeichen, dass TZB manuell angelegt wurde (z.B. auf Kundenwunsch - Felder TZB_VERBRAUCH, TZB_AB und TZB_BIS müssen nicht übermittelt werdenTZB_HOEHE ... Teilzahlungsbetrag bruttoTZB_ANZAHL ... Anzahl der vorgeschriebenen TZBs bis zur nächsten Turnusabrechnung


PaymentPositions
In der elektronsichen Rechnung des Netzbetreibers an den Lieferanten sollen nach Möglichkeit die PaymentPositions SOFG (z.B. für die Information von weiteren offenen Rechnungen) und AKON nicht übermittelt werden.



Übertragung

  

Für die Abwicklung des Datenaustausch stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Prozessumsetzung in der eigenen IT-Landschaft: EDA Messenger oder EDA e-mail. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte eda@ebutilities.at.
  2. Nutzung eines IT Dienstleister (SaaS): EDA Messenger, welcher durch den IT Dienstleister betrieben wird. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Ihren IT Dienstleister
  3. SelfStorage-Dienst der Verrechnungsstellen für Lieferanten: EDA Messenger, welcher durch die Verrechnungsstellen betrieben wird

Der energiewirtschaftliche Datenaustausch ist grundsätzlich für alle Marktteilnehmer (ausgenommen Verteilernetzbetreiber) kostenlos.

Fristen

  

Fristen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Rechnungslegung

Prozessauslösend

  

Verpflichtende XML Knoten

  

siehe Schemadokumentation und Beschreibung

Voraussetzungen

  

Aufrechte Rahmenvereinbarung über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen aus Netzzugangsverträgen insbesondere über die Anwendung des in Rz 1536 der USt.-Richtlinien 2000 angeführten Vorleistungsmodells

Aufrechter Liefervertrag im Abrechnungszeitraum

Änderungen

  

2017-07-20, Maureder, Grass: Für die Sparte Gas ist der Produktkatalog „FGW 01.00“ zu verwenden. Verweis in Beschreibung auf nicht vorhanden Produktkatalog „FGW 01.01“ geändert.

2018-01-01; Lackner: Produktnummer 4026 und 4027 (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen eingefügt)

2019-08-19: Produktkatalog VEO 03-03 hinzugefügt, VEO 03-02 gelöscht; Formatierung in Beschreibung korrigiert (Leerzeilen)

2019-12-11: Zusatzdokumente zum Zahlungsavis (nicht Teil der Konsultation) ergänzt.
Die Änderungen betreffen die Unterstriche im Zahlungsverkehr. Da die Unterstriche im Interbankenverkehr nicht mitgegeben werden, sind sie durch Bindestriche ersetzt worden. Um durchgängig die gleichen Bezeichnungen zu verwenden wurde auch  im Aviso der Unterstrich auf einen Bindestrich geändert.

2021-07-27: Produktkatalog VEO 03-04 hinzugefügt, VEO 03-03 gelöscht; Erweiterung der Produktnummern für Erneuerbare Förderbeiträge und -pauschalen sowie zu den Befreiungen und Deckelungen.


2021-08-17: Produktkatalog VEO 03-04 korrigiert. Produktnummer 3500 wieder durch 3430 ersetzt.

2022-01-01: Produktnummernkatalog VEO 03-06 / APE 02-07 gültig


  
  
  
  

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