Prozess XX_EKG_TXT - Gutscheinwertübermittlung
Prozess XX_EKG_TXT (01.00) am 04.07.2022 |
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Stammdaten | ||
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Prozess | XX_EKG_TXT | |
Version | 01.00 | |
Mutterprozess | XX_EKG_TXT (00.90) | |
Aus Konsultation | Ja | |
Bezeichnung | Gutscheinwertübermittlung | |
Bearbeitungsstatus | Final | |
Gültig von | 27.05.2022 | |
Gültig bis | 31.12.2027 | |
Status | Aktiv | |
Granularität | Dokument | |
Stornierbar | Nein | |
Kategorie | Energiekostenausgleich | |
Responsekategorie | Keine | |
Sparten | Strom | |
Beteiligte | Verteilernetzbetreiber Lieferant |
Prozess Grundlagen |
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Grundlagen | Energiekostenausgleichsgesetz 2022 |
Prozessdiagramm |
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Prozessdiagramm | Keine Diagramm zugewiesen |
Beschreibung der Prozessschritte |
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Verwendete Marktnachrichten |
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Responsecodes der Marktnachrichten |
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Dokumente und Links – Teil der Konsultation |
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Ergänzende Dokumente und Links - nicht Teil der Konsultation |
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Ergänzende Informationen |
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Beschreibung |
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Dieser Prozess dient der Übermittlung des Gutscheinwerts und der Übermittlung des Kostenersatzes für die Verrechnung zwischen Lieferanten und Buchhaltungsagentur des Bundes (kurz BHAG).
Die übermittelten TXT-Files werden als Anhang zur unten beschriebenen Rechnungslegung der Lieferanten an den Bund beigelegt.
Grundsätzlicher Ablauf:
- im Folgemonat der Gutscheinbestätigung werden durch das BRZ die obigen TXT-Files an den Lieferanten übermittelt
- dieses TXT-File wird der Rechnung des Lieferanten an des BMF beigelegt
- der Ersatz des Gutscheins bzw. des Kostenersatzes erfolgt im Folgemonat der Verbuchung des Gutscheins am Endkundenkonto.
Es werden alle Gutscheine vergütet, welche im Prozess XX_EKG_CV im Prozessschritt MD_CHG_CP_E_6 vom Lieferanten bestätigt werden. Es ist somit unabhängig, wann der Lieferant den Gutschein tatsächlich in Abzug bringt.
Aufbau TXT-File:
Rechnungslegung:
Die Rechnungserstellung wird durch die Lieferanten bis zum 15. des Monats durchgeführt. Dabei kann das Format ebinterface, aber auch die manuelle Erfassung einer Rechnung auf dem Unternehmensserviceportal genutzt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf https://www.erechnung.gv.at/erb/home .
Rückabwicklung:
Wenn ein Gutschein im Prozessschritt MD_CHG_CP_E_6 vom Lieferanten bestätigt wird, kann der Abzug nur ausbleiben, wenn es ein Storno oder eine Rückabwicklung einer Anmeldung gibt. Klärungen werden in diesen Fällen nach Ende der Abwicklung bilateral zwischen den Stromlieferanten und BMF/BHAG zu klären sein. Es ist denkbar, dass die Gutscheinwerte via einer eigenen e-Rechnung durch den Stromlieferanten inkl. Angabe des jeweiligen Gutscheins rückerstattet werden. Der genau Prozessablauf für derartige Korrekturen wird noch festgelegt und auf ebutilities.at zeitgerecht kommuniziert.
Übertragung |
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Die Übertragung dieses Files vom BRZ an die Lieferanten wird noch definiert. Im Zuge der Konsultation ist ein Ansprechpartner für diese Übermittlung in den Marktpartnerdaten unter der Funktion "Energiekostenausgleich TXT-Übermittlung" zu hinterlegen.
Fristen |
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Die Files für die Gutscheinabrechnung und den Kostenersatz müssen spätestens bis 7. des Folgemonats beim Lieferanten einlangen.
Die Rechnungslegung durch den Lieferanten muss bis 15. des Monats erfolgen.
Prozessauslösend |
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Übermittlung von Gutscheinen mit dem Prozess XX_EKG_CV.
Verpflichtende XML Knoten |
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Voraussetzungen |
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Änderungen |
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Änderungen gegenüber Konsultation:
Grundsätzlichen Ablauf und Rückabwicklung aufgenommen.
Änderungen verfolgen |
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