Prozess CP_REQ_APR - Anforderung Aktivierung Prepaymentverfahren
Prozess CP_REQ_APR (02.11) am 31.03.2023 |
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Stammdaten | ||
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Prozess | CP_REQ_APR | |
Version | 02.11 | |
Mutterprozess | CP_REQ_APR (02.10) | |
Aus Konsultation | Ja | |
Bezeichnung | Anforderung Aktivierung Prepaymentverfahren | |
Bearbeitungsstatus | Final | |
Gültig von | 04.04.2022 | |
Gültig bis | 31.12.2099 | |
Status | Aktiv | |
Granularität | Zählpunkt | |
Stornierbar | Nein | |
Kategorie | Customer Processes | |
Responsekategorie | Customer Processes | |
Sparten | Strom | |
Beteiligte | Verteilernetzbetreiber Lieferant |
Prozess Grundlagen |
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Grundlagen | Konsultation gem. SoMa5 |
Prozessdiagramm |
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Prozessdiagramm | [CP_REQ_APR] Anforderung Aktivierung Prepaymentverfahrens (CP_REQ_APR_V02p10_20191031.pdf) |
Beschreibung der Prozessschritte |
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Verwendete Marktnachrichten |
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Responsecodes der Marktnachrichten |
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Dokumente und Links – Teil der Konsultation |
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Ergänzende Dokumente und Links - nicht Teil der Konsultation |
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Ergänzende Informationen |
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Beschreibung |
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Grundlage ist die Verwendung einer softwarebasierten Prepayment Lösung durch den Lieferanten. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Prepayment-Bilanz, die Überwachung und Zahlungsabwicklung ausschließlich im Abrechnungssystem des Lieferanten. Je nach angebotenem Verrechnungsmodell (reine Energieverrechnung oder Vorleistungsmodell) werden nur die Energiekosten oder die Gesamtkosten dem einbezahlten Guthaben gegenübergestellt.
Der Prozess dient der
Anforderung des Prepaymentverfahrens auf Lieferantenseite. Der Lieferant
übermittelt dem Netzbetreiber die Information, dass er ab Prozessdatum mit dem
Kunden eine Prepaymentvereinbarung abgeschlossen hat. Der Netzbetreiber übermittelt
ab Prozessdatum täglich Verbrauchswerte (Prozess CR_MSG). Der monatliche
Versand der Verbrauchswerte entfällt (keine doppelte Versendung von Verbrauchsdaten).
Die Aktivierung des Prepaymentverfahrens ändert nicht die Parametrierung am Zähler. Der Lieferant erhält täglich die Verbrauchswerte in der angeforderten Granularität und prüft softwaremäßig ob das Guthaben des Kunden noch ausreicht. Sollte das Guthaben verbraucht sein, startet der Lieferant den Prozess „Anforderung Abschaltung eines intelligenten Messgerätes“ (Prozess CP_REQ_DCS).
Ein aktiver Anforderungsprozess wird durch Prozessüberschneidung (initiales Prozessdatum kleiner oder gleich Anforderungsdatum) ohne weitere Nachricht beendet. Prozessüberschneidungen gelten bei ABM, VZ und WIES. Nach einer Rückabwicklung, Rücktritt, Storno und Ähnlichem ist der Anforderungsprozess neu zu starten.
Übertragung |
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Für die Abwicklung des Datenaustausch stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prozessumsetzung in der eigenen IT-Landschaft: EDA Messenger oder EDA e-mail. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte eda@ebutilities.at.
- Nutzung eines IT Dienstleister (SaaS): EDA Messenger, welcher durch den IT Dienstleister betrieben wird. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Ihren IT Dienstleister
- SelfStorage-Dienst der Verrechnungsstellen für Lieferanten: EDA Messenger, welcher durch die Verrechnungsstellen betrieben wird
Der energiewirtschaftliche Datenaustausch ist grundsätzlich für alle Marktteilnehmer (ausgenommen Verteilernetzbetreiber) kostenlos.
Fristen |
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Die Antwortnachricht ist automatisiert zu übermitteln – bei manueller Bearbeitung spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Anforderung. Die Anforderung seitens des Lieferanten ist mindestens 5 Arbeitstage vor Prozessdatum zu übermitteln. Der Prozess darf seitens des Lieferanten maximal 30 Arbeitstage in die Zukunft gestartet werden.
Prozessauslösend |
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Lieferant und Kunde vereinbaren eine Abrechnung nach Prepaymentverfahren.
Verpflichtende XML Knoten |
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Keine abweichend vom Schema erforderlichen XML-Komposits.
Voraussetzungen |
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- Der Lieferant muss der aktuelle Versorger sein.
- Der Zählpunkt muss den DeviceType IMS, IME oder IMN besitzen. Sollte der Zählpunkt den DeviceType DSZ besitzen, muss der Kunde zuvor beim Netzbetreiber seinen Wunsch auf einen digitalen Standardzähler zurücknehmen. Danach kann der Prozess durch den Lieferanten erneut gestartet werden.
- Der Lieferant muss mit dem Kunden eine Prepaymentvereinbarung abgeschlossen haben.
- Es muss eine Vereinbarung über die Abschaltungsvorgänge zwischen Lieferant und Netzbetreiber vorliegen.
- Es darf kein Versorgungssicherheitsgrund vorliegen:
(Grund warum die Energieversorgung der Anlage durchgängig erforderlich ist und die Energiezufuhr nicht gesperrt werden darf. - z.B. medizinische Gründe, wichtige Infrastruktureinrichtung, etc) - Das Prepaymentverfahren ist für den Lieferanten noch nicht aktiviert.
Änderungen |
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Neuer Ablehnungsgrund 108 (Zähler aus der Ferne nicht schaltbar)
Änderungen verfolgen |
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