Prozess RP_REQ_IN - Anforderung Rückforderung Insolvenz - ACHTUNG! Schemaset RP_REQ_IN_02.10
Prozess RP_REQ_IN (02.11) am 20.03.2023 |
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Stammdaten | ||
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Prozess | RP_REQ_IN | |
Version | 02.11 | |
Mutterprozess | RP_REQ_IN (02.10) | |
Aus Konsultation | Ja | |
Bezeichnung | Anforderung Rückforderung Insolvenz - ACHTUNG! Schemaset RP_REQ_IN_02.10 | |
Bearbeitungsstatus | Final | |
Gültig von | 07.12.2020 | |
Gültig bis | 31.12.2099 | |
Status | Aktiv | |
Granularität | Zählpunkt | |
Stornierbar | Ja | |
Kategorie | Rückforderungsprozesse | |
Responsekategorie | Customer Processes | |
Sparten | Strom Erdgas | |
Beteiligte | Verteilernetzbetreiber Lieferant |
Prozess Grundlagen |
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Grundlagen | Konsultation gem. SoMa5 |
Prozessdiagramm |
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Prozessdiagramm | RP_REQ_IN - Graphischer Prozessablauf (RP_REQ_IN_V.2.3.pdf) |
Beschreibung der Prozessschritte |
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Verwendete Marktnachrichten |
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Responsecodes der Marktnachrichten |
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Dokumente und Links – Teil der Konsultation |
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Ergänzende Dokumente und Links - nicht Teil der Konsultation |
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Ergänzende Informationen |
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Beschreibung |
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Im Fall einer Insolvenz welche in der Insolvenzdatei (Ediktsdatei) veröffentlicht wurde (z.B. auf http://edikte.justiz.gv.at/ ) überprüft Lieferant/Versorger ob für den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung vom Kunden nicht bezahlte Netzrechnung vorliegen. Ist dies der Fall erstellt Lieferant/Versorger einen Anforderungsdatensatz ANFORDERUNG_IN für einen Zählpunkt und sendet diesen an den Netzbetreiber
Lieferant/Versorger ermittelt die Summe, der an den Netzbetreiber (NB) bezahlten Netzrechnungen der letzten 63 Tage (berechnet ab Valutadatum der Zahlung). Der Zeitraum von 63 Tagen verkürzt sich um jene Anzahl an Kalendertagen, die das Zahlungsziel des Endverbrauchers gegenüber dem Lieferant/Versorger die Anzahl von 14 Tagen überschreitet. (Beispiel Zahlungsfrist 20 Kalendertage: Hieraus ergibt sich eine Betrachtungsperiode von à 63-20+14 = 57 Kalendertage)
Auch wenn keine Rückforderung von nichtbezahlten Netzentgelten erforderlich ist, kann im Insolvenzfall dieser Prozess verwendet werden. In diesem Fall ist im Feld [RepaymentAmount] der Betrag 0,00 einzusetzen.
Grundlage ist das Datum der Eröffnung (Beginn der Wirkungen der Eröffnung) der Insolvenz.
Prozessdatum und Stichtag für die Abrechnung ist das Bekanntmachungsdatum
Die Übermittlung an NB darf spätestens 15 AT nach Insolvenzeröffnung erfolgen.
Bei Rückforderung mit „0“ kann der Prozess bis 15 AT vor Anmeldefrist gestartet werden
Im Anforderungsdatensatz hat der Lieferant die Möglichkeit das Feld "Supply" optional zu befüllen:
WL: Weiterlieferung wie bisher
AB: Der Zählpunkt soll mit Prozessdatum abgemeldet werden
KU: Ab Prozessdatum soll die Rechnungslegung auf "Netzrechnung an Kunde" erfolgen
NB empfängt und überprüft Datensatz
Standard-Zählpunktsprüfung lt. Marktkommunikation
Vollständigkeit der Daten
(beim NB fehlende Insolvenzdaten dürfen nicht zu einer Ablehnung führen. Ebenso sollen in der Prüfung auf das Aktenzeichen und das Gericht Leerzeichen, Sonderzeichen sowie Groß- und Kleinschreibung ignoriert werden.)
NB ermittelt Rückforderungsbetrag in seinem System und vergleicht diesen mit der Anforderung des Lieferant/Versorger .
Bei Übereinstimmung erfolgt positive Rückmeldung ANTWORT_IN als Notification an Lieferant/Versorger .
Bei Betragsabweichung (Lieferant/Versorger Anforderbetrag ist <> als NB) sendet NB Rückmeldung SALDEN_IN die „Repayment.xml“ retour und fügt den im NB-System ermittelten Betrag im Feld „RepaymentAmount“ ein.
Lieferant/Versorger hat die Möglichkeit die Betragsdifferenz 15 Arbeitstage vor Anmeldefrist bilateral zu klären. Kommt es zu keiner Klärung wird der vom NB ermittelte Rückforderungsbetrag 15 Arbeitstage vor Anmeldefrist an den Lieferant/Versorger überwiesen (diese Frist gilt auch für die Versendung einer Stornonachricht)
Im Fall einer Betragsklärung senden NB die Meldung KLAEREN_IN mit dem vereinbarten Betrag im Feld RepaymentAmount an den Lieferant/Versorger
- Rückzahlung erfolgt als Einzelanweisung
In der Zahlungsanweisung erfolgt die Angabe der Zahlungsreferenz:
Format: SEPA Credit Transfer (Netzbetreiber an Bank)
Kennung im unstrukturierten Verwendungszweck (unter :
RUECKAT12345-
Referenznummer (12stellig)-
Zählpunktsnummer (35stellig)-
Die AT-Nummer (vom BKO vergebene Lokalnummer zur Identifikation des Marktpartners) muss die des Netzbetreibers sein. Als Referenznummer muss die Nummer angegeben werden, die auch im Rechnungsverkehr mitgeliefert wird.
Um eine besser Interpretierbarkeit beim Lieferanten zu gewährleisten, muss jeweils ein Bindestrich als Trennzeichen verwendet werden.
- Rückzahlung erfolgt als Einzelanweisung
- In der Schlussrechnung (Qualifier PaymentInfoPosition RUCK) wird die Rückzahlung an den Lieferant/Versorger als untere Position ausgewiesen (auch wenn der RUCK-Betrag 0,00 beträgt)
Es darf je Beleg nur eine PaymentInfoPosition "RUCK" ausgewiesen werden
Diese Position ist immer mit dem Steuersatz "n" (nicht steuerbar) zu übermitteln
Die Schlussrechnung wird vom NB frühestens einen Tag nach Durchführung der Rückzahlung versandt.
Der Lieferant/Versorger prüft die Position RUCK mit der am Kreditor (NB im Buchungssystem des Lieferant/Versorger ) verbuchten Eingangszahlung aus Rückläufermodell. Ist die Eingangszahlung gleich, dann wird die RUCK nicht weiter auf den Kreditor verbucht, da diese Forderung ja bereits am Kreditor existiert. Lediglich der Betrag der Endabrechnung wird an den Kreditor weitergeleitet.
Die Schlussrechnungen werden seitens Lieferant/Versorger und NB getrennt beim Masseverwalter angemeldet
Übertragung |
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Für die Abwicklung des Datenaustausch stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prozessumsetzung in der eigenen IT-Landschaft: EDA Messenger oder EDA e-mail. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte eda@ebutilities.at.
- Nutzung eines IT Dienstleister (SaaS): EDA Messenger, welcher durch den IT Dienstleister betrieben wird. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Ihren IT Dienstleister
- SelfStorage-Dienst der Verrechnungsstellen für Lieferanten: EDA Messenger, welcher durch die Verrechnungsstellen betrieben wird
Der energiewirtschaftliche Datenaustausch ist grundsätzlich für alle Marktteilnehmer (ausgenommen Verteilernetzbetreiber) kostenlos.
Fristen |
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Anforderung:
Die Übermittlung des Anforderungsdatensatz an NB darf spätestens 15 AT nach Insolvenzeröffnung erfolgen.
Bei Rückforderung mit Saldo "0" kann der Prozess bis 15 AT vor Anmeldefrist gestartet werden.
Betragsklärung:
Lieferant/Versorger hat die Möglichkeit die Betragsdifferenz 15 Arbeitstage vor Anmeldefrist
bilateral zu klären. Kommt es zu keiner Klärung wird der vom NB ermittelte
Rückforderungsbetrag 15 Arbeitstage vor Anmeldefrist an den Lieferant/Versorger überwiesen.
Prozessauslösend |
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Insolvenz des Kunden
Verpflichtende XML Knoten |
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Bei diesem Prozess ist die Übermittlung des XML-Komposit Repayment verpflichtend
Voraussetzungen |
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- Lieferant ist Rechnungsempfänger
- Zählpunkt darf beim Lieferant nicht im Prepayment sein
Änderungen |
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Klarstellung der Feldverwendung als Zusatzdokument hinzugefügt
Änderungen verfolgen |
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