Prozess RP_REQ_SR - Anforderung Rückforderung Schlussrechnung - ACHTUNG! Schemaset RP_REQ_SR_02.10
Prozess RP_REQ_SR (03.00) am 28.06.2022 |
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Stammdaten | ||
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Prozess | RP_REQ_SR | |
Version | 03.00 | |
Mutterprozess | RP_REQ_SR (02.99) | |
Aus Konsultation | Ja | |
Bezeichnung | Anforderung Rückforderung Schlussrechnung - ACHTUNG! Schemaset RP_REQ_SR_02.10 | |
Bearbeitungsstatus | Final | |
Gültig von | 07.12.2020 | |
Gültig bis | 31.12.2099 | |
Status | Aktiv | |
Granularität | Zählpunkt | |
Stornierbar | Ja | |
Kategorie | Rückforderungsprozesse | |
Responsekategorie | Customer Processes | |
Sparten | Strom Erdgas | |
Beteiligte | Verteilernetzbetreiber Lieferant |
Prozess Grundlagen |
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Grundlagen | Konsultation gem. SoMa5 |
Prozessdiagramm |
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Prozessdiagramm | [RP_REQ_SR] Anforderung Rückforderung Schlussrechnung (RP_REQ_SR_V01p00_20200124.pdf) |
Beschreibung der Prozessschritte |
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Verwendete Marktnachrichten |
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Responsecodes der Marktnachrichten |
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Dokumente und Links – Teil der Konsultation |
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Ergänzende Dokumente und Links - nicht Teil der Konsultation |
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Ergänzende Informationen |
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Beschreibung |
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Vorbedingung:
- Lieferant bezahlt die Netzschlussrechnung an die Netzbetreiber.
- Lieferant sendet Gesamtrechnung an Endkunden.
- Bei Nichtzahlung erfolgt mindestens eine Mahnung an den Endkunden durch den Lieferant.
- Lieferant ermittelt den offenen Netzanteil (unter Berücksichtigung der 63 Tage Frist) für den Anforderungsdatensatz
(Es wird der offene Netzsaldo des Endkunden mit den geleisteten Zahlungen an den Netzbetreiber
verglichen und der jeweils niedrigere Betrag als Rückforderung gemeldet)
Ist eine Schlussrechnung vom Endkunden nach erfolgter Mahnung nicht beglichen, erstellt Lieferant/Versorger einen Anforderungsdatensatz ANFORDERUNG_SR für einen Zählpunkt und sendet diesen an den Netzbetreiber (NB).
Das Prozessdatum der Anforderung ist das Auszugsdatum.
Der Lieferant muss die Anforderung innerhalb 40 Arbeitstage ab eingegangener Netz- Schlussrechnung erstellen. Die Fristberechnung erfolgt ab Erstellung der Netzrechnung (DocumentCreationDateTime)
Die Rückforderung der Netzzahlungen beinhaltet Netzzahlungen welche innerhalb der letzten 63 Kalendertage vor dem Vertragsbeendigungsdatum vom Lieferanten an den Netzbetreiber geleistet wurden (ausschlaggebend ist das Valutadatum der Zahlung). Es verkürzt sich der Zeitraum von 63 Kalendertagen um jene Anzahl an Kalendertagen, die das Zahlungsziel des Endverbrauchers gegenüber dem Lieferant/Versorger die Anzahl von 14 Tagen überschreitet. (Beispiel Zahlungsfrist 20 Kalendertage: Hieraus ergibt sich eine Betrachtungsperiode von à 63-20+14 = 57 Kalendertage).
NB empfängt und überprüft Datensatz
Standard-Zählpunktsprüfung lt. Marktkommunikation
Vollständigkeit der Daten
es darf keine Insolvenz auf dem Zählpunkt bekannt sein (in diesem Fall, erfolgt eine Ablehnung mit Grund 86)
sind alle Netzrechnungen beglichen
Fristgerechtes Einlangen der Anforderung bis 40 Arbeitstage ab Erstellung Netzschlussrechnung.
Bei einer Ablehnung der ANFORDERUNG_SR, sendet der NB eine ABLEHNUNG_SR an den Lieferanten/Versorger
NB ermittelt Rückforderungsbetrag in seinem System und vergleicht diesen mit der Anforderung des Lieferanten/Versorger.
Bei Übereinstimmung und bei Anforderungsbetrag Lieferant/Versorger <= Anforderungsbetrag NB, erfolgt eine positive Rückmeldung ANTWORT_SR als Notification an den Lieferanten/Versorger.
Bei Betragsabweichung (Lieferant/Versorger Anforderbetrag ist > als NB) sendet NB innerhalb von 2 Arbeitstagen die Rückmeldung SALDEN_SR ("Repayment.xml“) retour und fügt den im NB-System ermittelten Betrag im Feld „RepaymentAmount“ ein.
Der Netzbetreiber antwortet innerhalb von 2 AT - wird nicht geantwortet gilt der Anforderungsbetrag des Lieferant. Es darf nach Ablauf dieser Frist vom NB keine Salden_SR mehr versandt werden.
Ausständige Mahnspesen des NB werden nicht berücksichtigt.
Der Lieferant/Versorger hat 3 Arbeitstage, um die Betragsdifferenz bilateral zu klären. Kommt es zu keiner Klärung, wird der vom NB ermittelte Rückforderungsbetrag an den Lieferanten/Versorger überwiesen.
Im Fall einer Betragsklärung sendet der NB die Meldung KLAEREN_SR ("Repayment.xml“)mit dem vereinbarten Betrag im Feld RepaymentAmount an den Lieferanten/Versorger.
- Der Lieferant/Versorger muss innerhalb von
5 Arbeitstagen den Kunden über die getrennte Betreibung des Netzsaldos
durch den NB und über die Höhe des Netzbetrages informieren und das Dokument an den Netzbetreiber übermitteln. (siehe Anforderung an Nachweisdokument),
Hinweis: Sofern im Vorfeld der NB keine SALDEN_SR (bzw. KLAEREN_SR) oder ANTWORT_SR versendet hat beträgt die Frist 10 Arbeitstage ab Anforderungsdatum. - Der NB wartet 5 Arbeitstage auf die Übermittlung des Nachweisdokuments SENDEN_VDC durch den Lieferanten/Versorger. Das Nachweisdokument beinhaltet die Übermittlung der Kundeninformation mit Höhe des Netzsaldos.
- Nach Ablauf dieser Frist und ohne Übermittlung des Nachweisdokuments wird seitens NB eine ABLEHNUNG_SR an den Lieferanten/Versorger gesendet und der Rückforderungsprozess automatisch beendet.
- Langt das Nachweisdokument ein, hat der NB 1 Arbeitstag, um das Dokument inhaltlich zu prüfen. Bei einer negativen Rückmeldung sendet der NB eine ABLEHNUNG_SR an den Lieferanten/Versorger und beendet den Rückforderungsprozess.
- Nach erfolgreicher Prüfung, bucht der Netzbetreiber die gegengleichen Rückforderungsbeträge. Er überweist den vereinbarten Rückforderungsbetrag innerhalb von 5
Arbeitstagen an den Lieferanten/Versorger. Die offene Forderung aus dem Prozess wird nun gegenüber dem Kunden betrieben.
- im Falle der Zahlung erfolgt der Ausgleich der Forderung
- im Fall der Uneinbringlichkeit muss auch die entsprechende Steuerkorrektur durchgeführt werden.
- Die Rückzahlung erfolgt als Einzelanweisung - siehe Vorgaben im Prozess BI_PAY
- In der Zahlungsanweisung
erfolgt die Angabe der Zahlungsreferenz:
Format: SEPA Credit Transfer (Netzbetreiber an Bank)
Kennung im unstrukturierten Verwendungszweck (unter :
RUECKAT12345-
Referenznummer (12stellig)-
Zählpunktsnummer (33stellig)-
Die AT-Nummer (vom BKO vergebene Lokalnummer zur Identifikation des Marktpartners) muss die des Netzbetreibers sein. Als Referenznummer muss die Nummer angegeben werden, die auch im Rechnungsverkehr mitgeliefert wird.
Um eine besser Interpretierbarkeit beim Lieferanten zu gewährleisten, muss jeweils ein Bindestrich als Trennzeichen verwendet werden.
- In der Zahlungsanweisung
erfolgt die Angabe der Zahlungsreferenz:
- Ein Storno des Rückforderungsprozesses
durch den Lieferanten/Versorger ist bis zur Versandfrist des VDC Dokumentes
möglich. (Stornos nach Übermittlung des VDC Dokumentes werden nicht mehr berücksichtigt)
- Ein aktiver Anforderungsprozess wird durch Prozessüberschneidung mit einem aktiven RAABM ohne weitere Nachricht beendet.
- Die Frist für eventuelle Betragsklärung der Anforderung ist 5 Arbeitstage ab Zustelldatum der Anforderung.
Die weitere Betreibung der Schlussrechnungen gegenüber dem Kunden erfolgen seitens Lieferant/Versorger und NB getrennt.
Anforderung an Nachweisdokument (Kundeninformation):
Folgende Inhalte muss das VDC enthalten:
(Prämisse: Es müssen alle Netzrechnungen vom Lieferanten bezahlt sein)
- Rückforderungsbetrag (muss der offenen Netzverbindlichkeit nach Ende des RF-Prozesses entsprechen)
- Netzbetreiber
- Zählpunkt,
- Die Schlussrechnungsnummer des Lieferanten
- Anlagenadresse
Textvorschlag:
Da die Schlussrechnung für das Objekt bis dato nicht beglichen wurde, geht die Betreibung der offenen Netzforderung an Ihren Netzbetreiber über.
Der offene Saldo des Netzbetreibers für den u.a. Zählpunkt beträgt € .Rückforderungsbetrag_summiert>
Dieses Schreiben soll Sie über die Aufteilung der künftigen Forderungsbetreibung nach den zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen informieren.
Mahnschreiben oder Zahlungsaufforderungen werden sie mit der jeweiligen Forderungshöhe gesondert vom Ihrem Netzbetreiber und uns, Ihrem Lieferanten, erhalten.
Übertragung |
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Für die Abwicklung des Datenaustausch stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prozessumsetzung in der eigenen IT-Landschaft: EDA Messenger oder EDA e-mail. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte eda@ebutilities.at.
- Nutzung eines IT Dienstleister (SaaS): EDA Messenger, welcher durch den IT Dienstleister betrieben wird. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Ihren IT Dienstleister
- SelfStorage-Dienst der Verrechnungsstellen für Lieferanten: EDA Messenger, welcher durch die Verrechnungsstellen betrieben wird
Der energiewirtschaftliche Datenaustausch ist grundsätzlich für alle Marktteilnehmer (ausgenommen Verteilernetzbetreiber) kostenlos.
Fristen |
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Anforderung:
Die Anforderung ist durch den Lieferant längstens 40 AT nach Erstellung der Netzrechnung zu senden.
Der Ermittlung des Rückforderungsbetrages beinhaltet Netzzahlungen welche innerhalb der letzten 63 Kalendertage vor dem Vertragsbeendigung vom Lieferanten an den Netzbetreiber geleistet wurden (ausschlaggebend ist das Valutadatum der Zahlung). Es verkürzt sich der Zeitraum von 63 Kalendertagen um jene Anzahl an Kalendertagen, die das Zahlungsziel des Endverbrauchers gegenüber dem Lieferant/Versorger die Anzahl von 14 Tagen überschreitet. (Beispiel Zahlungsfrist 20 Kalendertage: Hieraus ergibt sich eine Betrachtungsperiode von à 63-20+14 = 57 Kalendertage).
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Betragsklärung:
Die Frist für eventuelle Betragsklärung und Storno der Anforderung ist 5
Arbeitstage ab Erstellung der Anforderung (längstens 2 AT Prüfung Netzbetreiber und 3 AT Betragsklärung Lieferant)
Kundeninformation und Übermittlung Nachweisdokument:
Die Frist für Kundeninformation und Übersendung des Nachweisdokument an den Netzbetreiber beträgt längstens 5 AT ab Erstelldatum SALDEN_SR bzw. KLAEREN_SR oder ANTWORT_SR
Die Frist für Prüfung Nachweisdokument durch den Netzbetreiber beträgt längstens 1 AT ab Erstellung der Nachricht
Überweisung RUCK:
Die Frist für Überweisung des RUCK-Betrages sind längstens 5 Arbeitstage ab Erstellung VDC
Prozessauslösend |
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Ist
eine Schlussrechnung vom Endkunden
nach erfolgter Mahnung nicht beglichen, erstellt der Lieferant/Versorger einen
Anforderungsdatensatz.
Verpflichtende XML Knoten |
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Bei diesem Prozess ist die Übermittlung des XML-Komposit Repayment verpflichtend
Voraussetzungen |
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- Lieferant ist zum Prozessdatum Netzrechnungsempfänger
- Zählpunkt darf beim Lieferant nicht im Prepayment sein
- Für diesen Zählpunkt darf keine Insolvenz bekannt sein
- Alle Netzrechnung müssen seitens Lieferant beglichen sein
Änderungen |
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Änderungen nach Konsultation:
- Fristen in Prozessablauf ergänzt
- Anforderungsfrist auf 40 AT ab Erstellung der Netzschlussrechnung geändert
- Hinweis dass ab Ablauf des Fristenlaufes im Schritt RP_REQ_SR_E_8 keine SALDEN_SR mehr versendet werden darf
- zusätzliche Frist von 10 AT für Nachweisdokument wenn vom NB keine ANTWORT_SR oder SALDEN_SR/KLAEREN_SR versendet wurde.
- neuer Ablehnungsgrund "249 Netzrechnung noch nicht bezahlt" hinzugefügt
Änderungen verfolgen |
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