Dieser Prozess regelt die Zahlungsabwicklung zwischen Lieferant und Netzbetreiber. Zahlungen sind als Einzel- oder Sammelüberweisung nach folgenden Vorgaben durchzuführen.
- Bankanweisungen vom Lieferanten an den Netzbetreiber:
Format: SEPA Credit Transfer (Lieferant an Bank)
Kennung im strukturierten Verwendungszweck (Unter ; );
§ A) bei Sammelüberweisung mit AVIS: DEREG-AVIS-JJJJMMTT-AT123456-123456789012
Hinweis: Die laufende Nummer am Ende des Verwendungszwecks ist die Zahlbelegnummer
des Zahlbelegs der Überweisung.
§ B) bei Einzelüberweisung: DEREG-EINZELZAHLUNG-AT123456-123456789012
Hinweis: Im Verwendungszweck bei Einzelüberweisung muss auch die Zahlungsreferenz
übertragen werden - getrennt mit Bindestrich kann hier eine bis zu 12-stellige
Zahlungsreferenz mitgegeben werden.
ACHTUNG: bei Einzelüberweisung müssen allfällige Guthaben aus der Netzrechnung
ohne Abzug des neuen TZB an den Lieferanten überwiesen werden. Details
dazu siehe Punkt 3 § B)
- AVIS (zur Sammelüberweisung) vom Lieferanten an den Netzbetreiber.
Format: BIPayment lt. Schemadokumentation und Vorgaben im Prozess BI_PAY
Das Aviso vom Lieferanten an den Netzbetreiber darf ausschließlich im definierten Format und Übertragungsweg versandt werden. Davon abweichende Formate und Versandwege sind nicht zulässig und können nicht verarbeitet werden.
Das neue Format ersetzt das vormals im "Prozess XX_IN_NB_LF Elektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant" definierte V3 Cremul Format.
- Verwendungszweck von Zahlungen des Netzbetreibers an den Lieferant
Format: SEPA Credit Transfer (Netzbetreiber an Bank)
Die AT-Nummer muss die des Netzbetreibers sein. Als Referenznummer muss die Nummer angegeben werden, die auch im Rechnungsverkehr als Zahlungsreferenz mitgeliefert wird.
Um eine bessere Interpretierbarkeit beim Lieferanten zu gewährleisten, muss jeweils ein Bindestrich als Trennzeichen verwendet werden.
§ A) Verwendungszweck für Rückforderungen des Lieferanten:
Kennung im unstrukturierten Verwendungszweck (Unter ; );
RUECKAT123456-
Referenznummer (12 stellig)-
Zählpunktnummer (33 stellig)
§ B) Verwendungszweck für Rückzahlung von Guthaben an den Lieferant wenn dieser nicht
mittels AVISO bezahlt (Einzelzahlungen vom Lieferant)
Da im Falle der Einzelzahlung von Lieferanten kein Abzug von etwaigen Guthaben aus der
Netzrechnung erfolgen kann, sind diese vom Netzbetreiber zu überweisen.
NRGUTAT123456-
Referenznummer (12 stellig)-
Zählpunktnummer (33 stellig)
Begrenzung für Zahlungsaviso:
Ein AVIS-File ist auf 50.000 Rechnungsdaten begrenzt.
Bei Bedarf können die Avisdaten auf mehrere Einzelpakete geteilt werden.
Die Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete erfolgt mit gemeinsamer ConversationId
- NumberOfMessages
- CurrentMessageNumber
- TotalNumberOfRecords
- TotalSumAmount
Details siehe Schemdokumentation