Prozess CP_REQ_CMI - Anforderung auf Änderung des Mess-/Übertragungsintervalls
Prozess CP_REQ_CMI (03.00) am 17.04.2021 |
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Stammdaten | ||
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Prozess | CP_REQ_CMI | |
Version | 03.00 | |
Mutterprozess | CP_REQ_CMI (02.95) | |
Aus Konsultation | Ja | |
Bezeichnung | Anforderung auf Änderung des Mess-/Übertragungsintervalls | |
Bearbeitungsstatus | Final | |
Gültig von | 06.04.2020 | |
Gültig bis | 31.12.2099 | |
Status | Aktiv | |
Granularität | Zählpunkt | |
Stornierbar | Nein | |
Kategorie | Customer Processes | |
Responsekategorie | Customer Processes | |
Sparten | Strom | |
Beteiligte | Verteilernetzbetreiber Lieferant |
Prozess Grundlagen |
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Grundlagen | Konsultation gem. SoMa5 ElWOG §84a (1) Auslesung Viertelstundenwerte Sonstige Marktregeln Kap. 10, 2.3 Vom Netzbetreiber an den Lieferanten |
Prozessdiagramm |
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Prozessdiagramm | [CP_REQ_CMI] Anforderung auf Änderung des Mess-/Übertragungsintervalls (CP_REQ_CMI_V03p00_20190801.pdf) |
Beschreibung der Prozessschritte |
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Verwendete Marktnachrichten |
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Responsecodes der Marktnachrichten |
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Dokumente und Links – Teil der Konsultation |
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Ergänzende Dokumente und Links - nicht Teil der Konsultation |
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Ergänzende Informationen |
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Beschreibung |
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Dieser Prozess dient der Umstellung des Messintervalls im Zusammenhang mit intelligenten Messgeräten (z.B. Umstellung von Tageswerten auf 15-Minuten Werte) und der Umstellung des Übertragungsintervalls (tägliche, monatliche Übermittlung). Der Lieferant hat die Möglichkeit im Auftrag des Kunden das Messintervall bzw. das Übertragungsintervall zu ändern.
Die Änderung des Übertragungsintervalls ist auch für Lastprofilzähler (LPZ) möglich. Ist die Umstellung technisch nicht möglich (LPZ lt. Marktregel 10 Punkt 3.2) soll der Ablehnungsgrund 91 (Angefordertes Ablese-/Übertragungsintervall nicht möglich) verwendet werden.
Durch die gleichzeitige Anforderung des Mess- und Übertragungsintervalls erfolgt eine Prüfung auf zulässige Kombinationen. Bei nicht definierten Kombinationen soll der Ablehnungsgrund 106 (Kombination Mess- und Übertragungsintervall nicht zulässig) verwendet werden.
Seitens des Lieferanten muss das gewünschte Änderungsdatum im Prozessdatum (CPRequest - ProcessDate) sowie das gewünschte Messintervall (CPRequest - MeteringIntervall) und der Versendezyklus der Verbrauchsdaten (CPRequest - TransmissionCyle) mit dem Message Code ANFORDERUNG_CMI übermittelt werden. Das Prozessdatum darf maximal 5 Arbeitstage in der Vergangenheit liegen.
Als Begleitprozess ist die Übermittlung des Nachweisdokumentes (MD_VDC) mit oder ohne Zustimmungserklärung anzustoßen. Wenn der Prozess MD_VDC als Begleitprozess von CP_REQ_CMI verwendet wird, müssen die Felder DOCAuthentificationMethod und DOCSignatureDate befüllt werden. Als DOCCategory ist ZU zu verwenden.
Bei Übermittlung einer vom Kunden unterfertigen Zustimmungserklärung (PDF) ist das Verfahren 51 anzugeben.
Wurde die Zustimmungserklärung durch den Kunden in elektronischer Form gegeben (Verfahren 1 oder 4) so muss im Anforderungsprozess die Mailadresse der Authentifizierung an den Netzbetreiber übermittelt werden (Feld EMailCustomer).
Für die Anforderung von Viertelstundenwerten und/oder der täglichen Übermittlung, ist das Übermitteln einer Zustimmungserklärung (zur Zeit) verpflichtend. Vor der erstmaligen Anforderung sind mit dem Netzbetreiber die zu verwendenden Authentifizierungsverfahren abzustimmen.
Für die Umstellung auf Tageswerte und/oder die monatliche Übermittlung ist keine Zustimmungserklärung notwendig.
Der Netzbetreiber stellt ab dem Prozessdatum das Messintervall und/oder das Übertragungsintervall um. Auf Grund dieser Umstellungen sendet der Netzbetreiber eine MasterData-Nachricht.
Wurde auf Grund einer Anforderung zum Prepaymentverfahren (Prozess CP_REQ_APR) auf täglich Übermittlung umgestellt, soll durch diesen Prozess keine Änderung auf monatlichen Versand möglich sein. Als Ablehnungsgrund soll der Responsecode 91 (Angefordertes Ablese-/Übertragungsintervall nicht möglich) verwendet werden.
Ein aktiver
Anforderungsprozess wird durch Prozessüberschneidung (initiales Prozessdatum kleiner oder gleich Anforderungsdatum) ohne
weitere Nachricht beendet.
Prozessüberschneidungen
gelten bei ABM, VZ und WIES. Nach einer Rückabwicklung, Rücktritt, Storno und
Ähnlichem ist der Anforderungsprozess neu zu starten.
Übertragung |
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Für die Abwicklung des Datenaustausch stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prozessumsetzung in der eigenen IT-Landschaft: EDA Messenger oder EDA e-mail. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte eda@ebutilities.at.
- Nutzung eines IT Dienstleister (SaaS): EDA Messenger, welcher durch den IT Dienstleister betrieben wird. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Ihren IT Dienstleister
- SelfStorage-Dienst der Verrechnungsstellen für Lieferanten: EDA Messenger, welcher durch die Verrechnungsstellen betrieben wird
Der energiewirtschaftliche Datenaustausch ist grundsätzlich für alle Marktteilnehmer (ausgenommen Verteilernetzbetreiber) kostenlos.
Fristen |
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Die Umstellung seitens des Netzbetreibers ist bei einer Anforderung in die Vergangenheit binnen 5 Tagen ab Einlangen mit Stichtag Prozessdatum vorzunehmen ansonsten spätestens 5 Tage nach dem Prozessdatum. Die Anforderung seitens des Lieferanten ist spätestens 5 Arbeitstage nach Prozessdatum zu übermitteln. Der Prozess darf seitens des aktuellen Lieferanten maximal 30 Arbeitstage in die Zukunft gestartet werden.
Auf eine etwaige Zustimmungserklärung ist 24 Stunden zu warten.
Prozessauslösend |
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Prozessauslösend kann beispielsweise eine Tarifumstellung bzw. ein Kundenwunsch sein (Zustimmung des Kunden in jedem Fall erforderlich)
Verpflichtende XML Knoten |
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Bei MessageCode ANFORDERUNG_CMI ist die Übermittlung der XML-Elemente CPRequest - MeteringIntervall und CPRequest - TransmissionCycle verpflichtend. CPRequest - DOCNumber und der damit verbundene Prozess der Übermittlung des Nachweisdokuments ist nur bei der Anforderung von 15-Minuten-Werten bzw. bei der täglichen Datenübermittlung verpflichtend.
Voraussetzungen |
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Der Lieferant muss der aktuelle Versorger sein.
Änderung des Messintervalls:
Der Zählpunkt muss den DeviceType IMS oder IME besitzen.
Änderung des Übertragungsintervalls:
Der Zählpunkt muss den DeviceType IMS, IME, IMN oder LPZ besitzen.
Die Zustimmung des Kunden zur Änderung des Messintervalls bzw. des Versendezyklus der Verbrauchsdaten entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen ist zwingende Voraussetzung für den Lieferanten um den Prozess starten zu dürfen.
Änderungen |
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Formulierung bei Überschneidung mit Wechselprozesse
Anforderung Übertragungsintervall bei LPZ und IMN möglich
Festlegung von Kombinationen Mess- bzw. Übertragungsintervall
Prozessdiagramm erweitert
Prozessschritte in Diagramm aufgenommen
Prozessschritte in Prozessbeschreibung übernommen
Prozessbeschreibung angepasst
Änderungen verfolgen |
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