Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Energie-Control Austria (E-Control) begrüßt die gegenständliche
Konsultation der Prozesse CR_MSG (01.99) und STO (01.99) im Zusammenhang mit
der Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte. Wir nutzen die
Gelegenheit, um auch zu allgemeinen organisatorischen bzw.
verfahrenstechnischen Aspekten Stellung zu nehmen:
In der Rubrik „Verwendete Prozessschritte“ im
Datenbankeintrag „Prozess CR_MSG - Versenden der Verbrauchsdaten“ (Version
01.99) wird zwar auf die Schemata „ConsumptionRecord (01.20)“ und „CPNotification
(01.10)“ verwiesen, der jeweilige Datenbankeintrag
ist aber per Hyperlink nicht erreichbar. Es ist daher für Marktpartner
nicht klar, dass diese Schemata und deren Datenbankeinträge zur
gegenständlichen Technischen Dokumentation gehören. Wir regen an, die im
Prozess zu verwendenden Schemata in eine eigene Rubrik des Datenbankeintrags „Prozess
CR_MSG - Versenden der Verbrauchsdaten“ aufzunehmen, wo direkt auf die
Datenbankeinträge der Schemata verwiesen wird.
In den Datenbankeinträgen zu den Schemata
„ConsumptionRecord - Übermittlung Verbrauchsdaten“ (01.20) und „CPNotification
- CustomerProcesses - Benachrichtigung / Antwort“ (01.10) sind Verweise fehlerhaft: http://www.ebutilities.at/schemata/customerprocesses.
Die zu konsultierende Technische Dokumentation zu den
Prozessen CR_MSG (01.99) und STO (01.99) ist in der Datenbanksicht „Prozesse“
nicht auswählbar. Hier wäre ein Datenbankeintrag mit dem Status „inaktiv (in
Konsultation)“ zu empfehlen.
Den Verweis auf
Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln der E-Control im Punkt „Datenübertragung“ in den Prozessen CR_MSG (01.99) und STO
(01.99) bitte streichen. Die
Datenübertragung soll allein im Rahmen einer Technischen Dokumentation auf www.ebutilities.at erarbeitet, konsultiert und
damit anwendbar werden.
In www.ebutilities.at angemeldete
Marktpartner können derzeit im Datenbankeintrag des zu konsultierenden Prozesses
„zustimmen“. Dies soll die Möglichkeit einer schriftlichen, positiven oder
kritischen Stellungnahme nicht beeinflussen oder vorwegnehmen. Daher empfehlen
wir diese Art der alleinigen
Zustimmungsmöglichkeit zu entfernen.
Wir regen an, in der Rubrik „Änderungen“ in den
Datenbankeinträgen der Prozesse/Formate auch die Änderung gegenüber der Vorgängerversion zu dokumentieren.
Anwendbare technische Dokumentationen sollten später auch
in der Datenbank einen entsprechenden Status besitzen (z.B. „aktive technische
Dokumentation“)
Wir ersuchen Sie, diese Punkte in der laufenden bzw.
in zukünftigen Konsultationen oder Veröffentlichungen entsprechend zu
berücksichtigen. Für einen kurzfristigen Besprechungstermin zu diesen Punkten stehen
wir gerne zur Verfügung!
Energie-Control Austria
Rudolfsplatz 13a
1010 Wien