Konsultation Synthetisches Lastprofil E1 für PV
Beschreibung | Konsultation zum neuen Synthetischen Lastprofil E1 für PV Einspeiser | |
Fristen | ||
---|---|---|
Konsultation Beginn | 28.03.2019 | |
Stellungsnahmen bis | 15.05.2019 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 27.05.2019 | |
Testphase ab | - | |
Produktivsetzung | 01.01.2020 |
Abschluss | ||
---|---|---|
Entscheidung | Oesterreichs Energie bedankt sich herzlich für die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen zur gegenständlichen Konsultation. Aufgrund der fachlich nachvollziehbaren Argumente und unter Berücksichtigung der relevanten Rahmenbedingungen ergibt sich das folgende Gesamtbild. • Die Einführung eines neuen synthetischen Lastprofils für nicht lastganggezählte Photovoltaik-Einspeisung wird generell ausdrücklich begrüßt und als deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation bewertet. • Es werden drei zeitliche Bereiche definiert die für den Sommer, Winter und die Übergangszeit heranzuziehen sind. • Die Profile basieren auf realen Messdaten. • Hinsichtlich einer besseren räumlichen Aufteilung des Bundesgebietes in drei regionale Zonen (West, Mitte und Ost) überwiegen die Vorteile der deutlich einfacheren Administration gegenüber der nur geringfügig besseren Genauigkeit. Somit wird es nur ein einheitliches neues synthetisches Lastprofil namens E1 (auf Basis der Daten „Mitte“) für ganz Österreich geben. • Der Einführungszeitpunkt soll nicht zuletzt aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Dritten der 1.1.2020 sein. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, das neue E1 innerhalb eines angemessenen Zeitraumes einer Evaluation zu unterziehen und erneut zu hinterfragen. |
Betroffene Prozesse |
|
KO_SLPVE1 (00.01) neues Synthetisches Lastprofil E1 |
|
Prozess | KO_SLPVE1 | |
Version | 00.01 | |
Bezeichnung | neues Synthetisches Lastprofil E1 | |
Gültig von | 19.02.2019 |
- ✓ AT003003 Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT111091 aWATTar GmbH S****z hat zugestimmt
- ✓ AT004000 A****i hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT003003 Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH W****i
Die Weiterentwicklung des im Jahr 2001 erstellten und seither nicht angepassten PV Einspeiseprofils wird begrüßt.
Die vorgeschlagene Umsetzung mittels Unterteilung in drei Gebiete erfordert jedoch einen hohen Umstellungs- und Administrationsaufwand, da die Kunden individuell segmentiert werden müssen.
Da durch die Aufgliederung in 3 Profile die Genauigkeit (die Verschiebung von 45 Minuten im Mittel eine Abweichung von 15 Minuten ergibt) nur geringfügig erhöht wird, ist die Umsetzung mittels eines einheitlichen Profils zu bevorzugen.
Die Umstellung mit 1.7.2019 mit einem Übergangsprofil für 2019 wird begrüßt.
Eine
weitere Verbesserung wird durch die Einführung des Tageswertclearings erwartet.
Es wird angeregt, dass in 2-3 Jahren eine Evaluierung der Umstellung
durchgeführt wird. Ergibt sich weiterer Verbesserungsbedarf, so ist die Berücksichtigung
der Erzeugungsanlagen, die mit einem IME ausgestattet sind auf Basis von
Viertelstunden-Verbrauchswerten anzustreben.
AT007000 G****k
Ein den natürlichen Gegebenheiten angepasste Profil ist in unserem Sinne.
Zum Zweck der möglichst einfachen und wirtschaftlichen Umsetzung der Umstellung in unseren Systemen und im Markt (Stichwort notwendige Marktkommunikation) schlagen wir folgende vereinfachende Vorgangsweise vor:
1. Vergabe nur EINES österreichweit EINHEITLICHEN Lastprofiles JE JAHRESZEIT
(dabei sollte das errechnete Profil "Mitte" universell Verwendung
finden), also je ein Profil für Winter/Übergang/Sommer. Damit wird der
tatsächlichen PV-Einspeisung entsprechend Rechnung getragen und der
Aufwand für die Umstellung in den Systemen wird trotzdem gering gehalten.
2. Beibehaltung der einheitlichen Profilbezeichnung E1 (statt E1O, E1M, E1W). Damit ist keine Verständigung der Marktpartner notwendig
3. Umstellung möglichst zu JAHRESANFANG, also am 01.01.2020. Die Profildaten
aller synthetischen Profile werden standardmäßig gegen Jahresende für das
komplette Folgejahr von allen Marktteilnehmern importiert, somit entfällt eine
unterjährige Änderung. Auch
ist die Beibehaltung des notwendigen Datenintegrals von 1000 kWh/Jahr
gewährleistet. Ein Umstellungstermin 01.07.2019 scheint organisatorisch extrem
knapp, und andere Alternativen (z.B. 01.10.2019) viel aufwändiger, ohne einen
großen Nutzen zu erbringen.
AT008000 D****r
Die im Konsultationsentwurf angeführten Methoden der Profilbestimmung reichen für den Zweck der Anwendung in der Bilanzierung vollkommen aus.
Die Aufteilung in drei Zonen (Ost, Mitte und West) ist aus unserer Sicht jedoch als optional anzusehen. Um die Einführung der sich derzeit in Konsultation befindlichen synthetischen Profile zu beschleunigen, wäre es für EN denkbar auf diese Zonierung zu verzichten und österreichweit ein einheitliches E1 - Profil (mit gleichbleibender Bezeichnung E1) einführen.
Die Einführung des neuen Lastprofil E1 sollte mit 01.07.2019 erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist wäre der nächste Termin der 01.01.2020, von einer Einführung zwischen diesen beiden Daten ist aus technischen sowie organisatorischen Gründen abzusehen.
Energienetze Steiermark GmbH
Manfred Hölblinger / Domenik Buchauer
AT004000 A****i
Wir begrüßen die Weiterentwicklung des E1-Profils sehr. Dadurch, dass das Einspeiseprofil nunmehr auf IST-Werten basiert und mit jahreszeitlicher Auflösung (Sommer – Winter – Übergang, analog zu den anderen SLP) ausgearbeitet wurde, wird eine wesentlich bessere Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Einspeiseverhalten erreicht.
Des Weiteren sollte man bedenken, dass es das Ziel der standardisierten Lastprofile ist, das durchschnittliche Verhalten eines Kundenkollektivs abzubilden. (Für exakte Werte einer einzelnen Anlage müsste eine Smart-Meter- oder Lastprofil-Messung installiert werden.) Es ist daher nicht zweckmäßig, die Genauigkeit in gewissen Aspekten des Profils mit viel Aufwand in die Höhe zu schrauben, während man andere Unsicherheitsfaktoren (z.B. durchziehende Wolken, generelle Bedeckung, Schneedecke…), die eine wesentlich größere Auswirkung haben, auf dieser Ebene gar nicht kontrollieren kann.
Im Hinblick auf eine Kosten-Nutzen-Betrachtung, einfache Handhabbarkeit und dem definierten Ziel der Verbesserung des E1 Profils, gerade auch im wettbewerblichen Bereich, plädieren wir dafür, dass es zu keiner Aufteilung der Profile nach Ost-Mitte-West kommt, sondern ein einheitliches E1 Profil für ganz Österreich verwendet wird. Somit empfehlen wir entsprechend des Kapitels „5 Beschreibung PV-Profile NEU“ das PV Profil Mitte als „neues synthetisches Lastprofil E1“ anzuwenden, mit gleicher Bezeichnung E1, und nur die 15‘ Daten mit den neuen Methodik zu ermitteln.
Die Umstellung kann aus unserer Sicht mit 01.07.2019 erfolgen, da hierfür auf die Restmenge des lfd. E1 Jahresprofil normiert werden kann. Aus Akzeptanzgründen ist aber die Umstellung zum Jahreswechsel empfehlenswert.
Die Sonstigen Marktregeln Kapitel 6 müssen entsprechend der Konsultationsergebnisse bzgl. des E1-Profils angepasst werden und sollten somit in der nächster Konsultation des Kapitels 6 vorgesehen werden....
AT001000 D****r
Wir begrüßen grundsätzlich die Anwendung eines den natürlichen Gegebenheiten viel besser entsprechenden Profilverlaufes. Die ermittelten und veröffentlichen Profilzeitreihen genügen diesem Ziel hervorragend.
Zum Zweck der möglichst einfachen und wirtschaftlichen Umsetzung der Umstellung schlagen wir folgende vereinfachende Vorgangsweise vor:
1. Vergabe nur EINES österreichweit EINHEITLICHEN Lastprofiles (dabei sollte das errechnete Profil "Mitte" universell Verwendung finden. Damit müssen ALLE Marktteilnehmer keine zusätzlichen Profile oder umbenannten Profile anlegen.
2. Beibehaltung der einheitlichen Profilbezeichnung E1 (statt E1O, E1M, E1W). Damit sind keinerlei Änderungen an Zählpunktszuweisungen durch die Netzbetreiber bzw. keine Datenpflege ihrer Zählpunkte bei den Lieferanten notwendig. Es entfällt daher auch jeglicher Kommunikationsaufwand im Zuge der Umstellung.
3. Umstellung möglichst zu JAHRESANFANG, also am 01.01.2020. Die Profildaten aller synthetischen Profile werden standardmäßig gegen Jahresende für das komplette Folgejahr von allen Marktteilnehmern importiert, somit entfällt eine unterjährige Änderung bereits (etwa für Prognosen) verwendeter Zeitreihen, auch ist die Beibehaltung des notwendigen Datenintegrals von 1000 kWh/Jahr gewährleistet. Ein Umstellungstermin 01.07.2019 scheint organisatorisch extrem knapp, und andere Alternativen (z.B. 01.10.2019) viel aufwändiger, ohne einen großen Nutzen zu erbringen.
Allfällige Nachteile durch die regionale Zeitverschiebung des Sonnenstandes können unseres Erachtens vernachlässigt werden, denn bei allen größeren PV-Anlagen kommt ohnehin die Lastprofilmessung bzw. die erweiterte Konfiguration von Smart Metern auf Basis gemessener 15-Minuten-Werte zur Anwendung.Die Datenqualität wird sich auch durch Ausrollung der Smart Meter in der Standardkonfiguration mit Anwendung der gemessenen Tagesenergiemengen mit sLP sukzessive deutlich verbessern.
Die...
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation