Konsultation Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Beschreibung | Mit der Gesetzesnovelle §16a ElWOG (2017) hat der In § 16a ist festgelegt, dass durch den Netzbetreiber die Die zur Konsultation stehenden Prozesse beschreiben die für | |
Fristen | ||
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Konsultation Beginn | 22.02.2018 | |
Stellungsnahmen bis | 31.03.2018 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 01.07.2018 | |
Testphase ab | 01.02.2019 | |
Produktivsetzung | 01.04.2019 |
Abschluss | ||
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Entscheidung | Die Konsultation ist abgeschlossen. Ab 1. April 2019 kommen ausschließlich die Prozesse in der Version 01.00 zur Anwendung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Prozesse" |
Dokumente | Keine Dokumente zugewiesen |
Betroffene Prozesse |
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GC_REQ_AP (00.90) Anforderung Aktivierung bzw. Änderung |
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Prozess | GC_REQ_AP | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Anforderung Aktivierung bzw. Änderung | |
Gültig von | 01.02.2018 |
Stellungnahmen
AT007000 G****k
Die Aktivierungsliste kann auch ausschließlich zur Änderung des statischen Aufteilungsschlüssels verwendet werden.
Das Wort ausschließlich sollte entfernt werden.
Kommentar
GC_REQ_DP (00.90) Anforderung Deregistrierung Teilnahme |
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Prozess | GC_REQ_DP | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Anforderung Deregistrierung Teilnahme | |
Gültig von | 01.02.2018 |
Stellungnahmen
AT007000 G****k
Der Prozessschritt ANFORDERUNG_DP muss geändert werden auf Anforderung Deregistrierung Teilnahme
(derzeit: Anforderung Deaktivierung Teilnahme)
Responscode 169 muss lauten "Deregistrierung durchgeführt"
Prozessdiagramm:
GC_REQ_DP_PO_3 Datensatz übermitteln [ANFRAGE_DR]
müsste lauten [ANFRAGE_DP] bitte zwei mal anpassen
AT004000 W****r
Der Anwortcode sollte zum Namen des Prozesses passen.
Besser: Deregistrierung durchgeführt
*******************
Beschreibung (Schreibfehler)
…Der Anlagenbetreiber übermittelt dem Netzbetreiber die Information, dass ab Prozessdatum mit dem teilnehmenden Berechtigten keine Vereinbarung zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge mehr besteht.
*******************
Im Deregistrierungsprozessbild fehlt der Bestätigungszweig (Antwort), der dem Betreiber die Info übermittelt, dass die Deregistrierung auch tatsächlich durchgeführt wurde. Zumal diese Antwort auch im Prozess unter den "verwendeten Prozessschritten“ und unter den "Fristen" beschrieben ist.
GC_REQ_RP (00.90) Anforderung Registrierung Teilnahme |
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Prozess | GC_REQ_RP | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Anforderung Registrierung Teilnahme | |
Gültig von | 01.02.2018 |
- ✓ AT008000 M****k hat zugestimmt
- ✓ AT007000 G****k hat zugestimmt
- ✓ AT001002 T****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 W****r hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT008000 M****k
Die Verwendung des Begriffs der "Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag" ist jedenfalls irreführend, da darunter auch der erforderliche Ergänzungsvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag zwischen dem Netzbetreiber und Teilnehmenden Berechtigten verstanden werden kann.
Besser wäre die Begrifflichkeit "Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte", um Verwechslungen ausschließen zu können.
Kommentar
Managementservice Linz GmbH W****r
AT001000 Wiener Netze N****r
Es ist unklar, wann die Frist der 6 Monate für die Installation der Smart Meter Messgeräte zu laufen beginnt.
Es wäre notwendig, dass es eine offizielle Übermittlung vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber gibt mit allen notwendigen Bewilligungen, den Vereinbarungen mit den teilnehmenden Berechtigten und erforderlichen Zusatzvereinbarungen und Zustimmungserklärungen.
Der Prozess sollte zu laufen beginnen, in dem der Anlagenbetreiber die notwendigen Unterlagen an den Netzbetreiber übermittelt. Dann beginnt auch die 6 Monatsfrist für die Installation der intelligenten Messgeräte.
Daraus resultiert, dass die Fristen und Ablehnungsgründe angepasst werden müssen.
Kommentar
GC_MSG_MO (00.90) Übermittlung einer Abmeldung |
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Prozess | GC_MSG_MO | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Übermittlung einer Abmeldung | |
Gültig von | 01.02.2018 |
- ✓ AT008000 M****k hat zugestimmt
- ✓ AT007000 G****k hat zugestimmt
- ✓ AT004000 W****r hat zugestimmt
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation