Konsultation Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Beschreibung


Mit der Gesetzesnovelle §16a ElWOG (2017) hat der
Gesetzgeber die Rahmenbedingungen geschaffen, sodass Bewohner von
Mehrparteienhäusern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum
Betrieb gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen erhalten.



In § 16a ist festgelegt, dass durch den Netzbetreiber die
Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der gemeinschaftlichen
Erzeugungsanlage und der Anlagen der teilnehmenden Berechtigten durchgeführt
wird.



Die zur Konsultation stehenden Prozesse beschreiben die für
die operative Abwicklung benötigten Datenaustauschprozesse.




 
Fristen
Konsultation Beginn22.02.2018 
Stellungsnahmen bis31.03.2018 
Vorauss. Veröffentlichung01.07.2018 
Testphase ab01.02.2019 
Produktivsetzung01.04.2019 
Abschluss
Entscheidung
Die Konsultation ist abgeschlossen.
Ab 1. April 2019 kommen ausschließlich die Prozesse in der Version 01.00 zur Anwendung.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Prozesse"
 

  
DokumenteKeine Dokumente zugewiesen 

Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation


  
  

Betroffene Prozesse

  
  
  

GC_REQ_AP (00.90) Anforderung Aktivierung bzw. Änderung

  
ProzessGC_REQ_AP 
Version00.90 
BezeichnungAnforderung Aktivierung bzw. Änderung 
Gültig von01.02.2018 

Stellungnahmen

AT007000 G****k

Die Aktivierungsliste kann auch ausschließlich zur Änderung des statischen Aufteilungsschlüssels verwendet werden.


Das Wort ausschließlich sollte entfernt werden.

 

Kommentar


 
Springer: ok. wird geändert.

AT004000 W****r

Zwischen den Prozessschritten GC_REQ_AP_OP_4, 5 und 6 ist der Pfeil GC_REQ_AP_OP_4 nicht sauber zum Knotenpunkt geführt.

  
  

GC_REQ_DP (00.90) Anforderung Deregistrierung Teilnahme

  
ProzessGC_REQ_DP 
Version00.90 
BezeichnungAnforderung Deregistrierung Teilnahme 
Gültig von01.02.2018 

Stellungnahmen

AT007000 G****k

Der Prozessschritt ANFORDERUNG_DP muss geändert werden auf Anforderung Deregistrierung Teilnahme

(derzeit: Anforderung Deaktivierung Teilnahme)


Responscode 169 muss lauten "Deregistrierung durchgeführt"



Prozessdiagramm:


GC_REQ_DP_PO_3 Datensatz übermitteln [ANFRAGE_DR]


müsste lauten [ANFRAGE_DP]  bitte zwei mal anpassen



AT004000 W****r

Der Anwortcode sollte zum Namen des Prozesses passen.

169

Deaktivierung durchgeführt

 

Besser: Deregistrierung durchgeführt

 

*******************

Beschreibung (Schreibfehler)

Der Anlagenbetreiber übermittelt dem Netzbetreiber die Information, dass ab Prozessdatum mit dem teilnehmenden Berechtigten keine Vereinbarung zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge mehr besteht.

 

*******************

 

Im Deregistrierungsprozessbild fehlt der Bestätigungszweig (Antwort), der dem Betreiber die Info übermittelt, dass die Deregistrierung auch tatsächlich durchgeführt wurde. Zumal diese Antwort auch im Prozess unter den "verwendeten Prozessschritten“ und unter den "Fristen" beschrieben ist.



  
  

GC_REQ_RP (00.90) Anforderung Registrierung Teilnahme

  
ProzessGC_REQ_RP 
Version00.90 
BezeichnungAnforderung Registrierung Teilnahme 
Gültig von01.02.2018 

Stellungnahmen

AT008000 M****k

Die Verwendung des Begriffs der "Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag" ist jedenfalls irreführend, da darunter auch der erforderliche Ergänzungsvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag zwischen dem Netzbetreiber und Teilnehmenden Berechtigten verstanden werden kann.

Besser wäre die Begrifflichkeit "Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte", um Verwechslungen ausschließen zu können.


 

Kommentar


 
Ungeringer/Stöllinger: "Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag" ist richtig, da es genau um diese geht. Die "Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte" ist Teil dieser "Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag".

Managementservice Linz GmbH W****r

Für die Übermittlung der Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag soll eine eigenen Dokumentenkategorie festgelegt werden um Verwechslungen mit anderen Nachweisdokumenten auszuschließen.

AT001000 Wiener Netze N****r

Es ist unklar, wann die Frist der 6 Monate für die Installation der Smart Meter Messgeräte zu laufen beginnt.

Es wäre notwendig, dass es eine offizielle Übermittlung vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber gibt mit allen notwendigen Bewilligungen, den Vereinbarungen mit den teilnehmenden Berechtigten und erforderlichen Zusatzvereinbarungen und Zustimmungserklärungen.

Der Prozess sollte zu laufen beginnen, in dem der Anlagenbetreiber die notwendigen Unterlagen an den Netzbetreiber übermittelt. Dann beginnt auch die 6 Monatsfrist für die Installation der intelligenten Messgeräte.

Daraus resultiert, dass die Fristen und Ablehnungsgründe angepasst werden müssen.

 

Kommentar


 
Springer: gesetzliche Vorgaben nicht eindeutig. Klärung auf Verbandsebene sinnvoll. Jedoch nicht prozessrelevant für Konsultation

  
  

GC_MSG_MO (00.90) Übermittlung einer Abmeldung

  
ProzessGC_MSG_MO 
Version00.90 
BezeichnungÜbermittlung einer Abmeldung 
Gültig von01.02.2018 

Stellungnahmen