Konsultation Abwicklung Stromkostenzuschuss
Beschreibung |
Ziel des Stromkostenzuschussgesetzes ist die befristete Entlastung der Haushaltskundinnen und Haushaltskunden auf Grund der aktuell hohen Energiepreise im Rahmen eines Grundkontingents von 2900 KWh/Jahr. Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss werden Haushalte mit mehr als 3 hauptwohnsitzgemeldeten Personen an einer Adresse zusätzlich entlastet. Dafür sind gesetzlich 3 Teilzeiträume mit Stichtagen festgelegt. Auch für Haushalte mit Hauptwohnsitz in gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben besteht die Möglichkeit, das Grundkontingent und den Ergänzungszuschuss zu erhalten, wobei für das Grundkontingent eine elektronische Antragstellung beim Bund erforderlich ist. Im Folgenden sind die mit dem Bundesrechenzentrum und dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft abgestimmten Prozesse und der damit erforderliche Datenaustausch dargestellt. Die Umsetzung des Stromkostenzuschusses basiert auf folgenden Eckpunkten: Begünstigter Personenkreis
Hinweis: die Begriffe Personenkreis I und II finden sich nicht im SKZG – diese wurden lediglich zur besseren Beschreibung der Zuordnung der Prozesse zu den jeweils begünstigten Personen von OE definiert. Hauptprozesse Prozesse für Personenkreis I:
Prozesse für Personenkreis II: Vergütungszeitraum: 01.06.2023-31.12.2024
In der Konsultation werden die Prozessschritte für die Abwicklung für die Personenkreise I. und II. ausgeführt. Festgelegt werden die Datenformate für die Datenübermittlung des Ergänzungszuschusses BRZ an Lieferanten und Lieferanten an BRZ sowie für das Grundkontingent H, L, G die Datenübermittlung BRZ an Lieferanten und Lieferanten an BRZ. Weiters erfolgt die Beschreibung des Datenaustausches via EDA (BRZ <-> Netzbetreiber/ BRZ < Lieferanten) zu den ZPID Abfragen. Dargestellt wird zudem lediglich zur Info der Ablauf des Zahlungsverkehrs mit der Verrechnung zwischen Lieferanten und BHAG. | |
Fristen | ||
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Konsultation Beginn | 17.02.2023 | |
Stellungsnahmen bis | 05.03.2023 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 13.03.2023 | |
Testphase ab | 01.04.2023 | |
Produktivsetzung | 17.04.2023 |
Abschluss | ||
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Entscheidung | DOKU |
Betroffene Prozesse |
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XX_SKZ_GK (00.90) SKZ Grundkontingent an Lieferant |
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Prozess | XX_SKZ_GK | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | SKZ Grundkontingent an Lieferant | |
Gültig von | 01.02.2023 |
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ E****r hat zugestimmt
- ✓ H****h hat zugestimmt
- ✓ Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Premstätten S****r hat zugestimmt
- ✓ A****r hat zugestimmt
Stellungnahmen
XX_SKZ_EZ (00.09) SKZ Ergänzungszuschuss an Lieferant |
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Prozess | XX_SKZ_EZ | |
Version | 00.09 | |
Bezeichnung | SKZ Ergänzungszuschuss an Lieferant | |
Gültig von | 01.02.2023 |
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ E****r hat zugestimmt
- ✓ H****h hat zugestimmt
- ✓ Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Premstätten S****r hat zugestimmt
- ✓ A****r hat zugestimmt
Stellungnahmen
XX_SKZ_ID (00.90) SKZ Zählpunktidentifikation |
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Prozess | XX_SKZ_ID | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | SKZ Zählpunktidentifikation | |
Gültig von | 01.02.2023 |
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ E****r hat zugestimmt
- ✓ H****h hat zugestimmt
- ✓ Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Premstätten S****r hat zugestimmt
- ✓ A****r hat zugestimmt
Stellungnahmen
XX_SKZ_TXT (00.90) Abgeltung Stromkostenergänzungszuschuss |
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Prozess | XX_SKZ_TXT | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Abgeltung Stromkostenergänzungszuschuss | |
Gültig von | 01.02.2023 |
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ E****r hat zugestimmt
- ✓ H****h hat zugestimmt
- ✓ Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Premstätten S****r hat zugestimmt
- ✓ A****r hat zugestimmt
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation
AT007003 D****r
AT003101 K****r