Konsultation Marktprozesse Förderabwicklungsstelle

Beschreibung
Im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ist die Abwicklung unterschiedlicher Fördermaßnahmen zur Förderung der Strom- und Gaserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen vorgesehen. Diese Fördermaßnahmen sollen durch die EAG-Förderabwicklungsstelle durchgeführt werden. Mit der Abwicklung gemäß § 66 EAG für eine bundesweit agierenden EAG-Förderabwicklungsstelle zur Besorgung der im EAG genannten Aufgaben wurde die OEMAG betraut. Die Durchführung von Förderprogrammen wird bereits im Herbst 2022 aufgenommen. Seitens der Netzbetreiber soll die zyklische Datenübermittlung von Energiemengen ab Anfang 2023 erfolgen. Die Übermittlung von Energiewerten wie im EAG § 10 Abs. 2 und § 11 Abs.8 beschrieben, erfolgt über die Standardprozesse des Customer Consent Managements.
 
Fristen
Konsultation Beginn29.09.2022 
Stellungsnahmen bis16.10.2022 
Vorauss. Veröffentlichung16.11.2022 
Testphase ab01.12.2022 
Produktivsetzung01.01.2023 
Abschluss
Entscheidung
Die in den Kommentaren angeführten Änderungen wurden in die neue Prozessversion übernommen.
 

  
DokumenteKeine Dokumente zugewiesen 

Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation

illwerke vkw R****n

Stellungnahme der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG: 1. Ad) Hinweis: Der Förderwerber muss die Datenanforderung (so wie im Prozess CM_REQ_ONL vorgesehen) im Netzbetreiberportal freigeben. Warum muss hier der Förderwerber, obwohl er bereits vertraglich im Rahmen der Förderabwicklung der Übermittlung der Daten zugestimmt hat nochmals explizit zustimmen? 2. Ad) Bei SmartMeter ist vom Netzkunden gegebenenfalls die Freischaltung der ¼-h Auslesung beim Netzbetreiber vorzunehmen. Erfolgt an diesem Zählpunkt noch keine ¼-h Auslesung, wird die Anforderung abgelehnt. Warum muss hier der Förderwerber, obwohl er bereits vertraglich im Rahmen der Förderabwicklung der Übermittlung der Daten zugestimmt hat nochmals explizit die 1/4h Auslesung freischalten? Bzw. wenn der Benutzer sowieso nochmals im Rahmen des CM_REQ_ONL zustimmen muss, warum wird diese hierbei nicht mitbehandelt. Aus Sicht der Förderstelle ist vor allem in Hinblick auf die extrem hohe Anzahl von Förderanträgen (allein 2022 bis dato >55.000 bestätigte Förderanträge) das Vorgehen extrem ineffizient und fehleranfällig, auch wenn dies ausschließlich für die Abwicklung der Marktprämien laut EAG notwendig ist: 1. Der Förderwerber benötigt Zugang zum Netzbetreiberportal (Voraussetzung) 2. Der Förderwerber muss bereits die 1/4h Auslesung aktiviert haben (Voraussetzung) 3. Der Förderwerber muss aktive der Datenübermittlung nochmals explizit zustimmen 4. Der Förderwerber muss, falls für die Abrechnung auch historische Werte erforderlich sein sollten, nochmals separat explizit zustimmen. Daher sollte aus Sicht der Förderstelle die Umstellung auf ¼h Auslesung implizit im Rahmen des CM_REQ_ONL erfolgen, sowie die Zustimmung durch den Förderwerber beim CM_REQ_ONL Prozess als gegeben betrachtet werden.
 

Kommentar


 
zu 1. Ad)
Da der Förderwerber abweichend vom Netz-Vertragspartner sein kann, ist die ausdrückliche Zustimmung des Netz-Vertragspartners nötig. Eine automatische Freigabe zur Auslesung der ¼-h Werte ist im Anforderungsprozess nicht vorgesehen und würde eine Abweichung zur Standardabwicklung sein. Durch die Zustimmung des Netz-Vertragspartner erfolgt eine finale Kontrolle der Richtigkeit der Anforderung (z.B. richtiger Zählpunkt).

zu 2. Ad)
In der Vergangenheit konnte der Anforderungstermin zur Auslesung von ¼-h Werten nicht eingehalten werden, da die Freigabe durch den Netz-Vertragspartner teilweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Es wurde nun festgelegt, dass zum Zeitpunkt der Anforderung die Umstellung bereits erfolgt sein muss.

Vorgehen:
Auf Grund der kurzfristigen Bekanntgabe, dass 1/4-h Werte und auch historische Daten an die Förderabwicklungsstelle übermittelt werden müssen, wurde vereinbart, dass vorerst die CCM Standardprozesse zur Anwendung kommen. Es wurde auch immer betont, dass es sich in der Anfangsphase nur um eine geringe Anzahl von Förderanträgen handelt.

Es wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass zur künftigen Vereinfachung eine Anpassung der CCM Prozesse vorgenommen werden kann. Dies bedingt jedoch eine Konsultation der bestehenden Prozesse, sowie ausreichend Zeit um die softwaretechnischen Änderungen vornehmen zu können.

AT004000 D****r

Sehr geehrte Damen und Herren, wir stimmen grundsätzlich der Konsultation zu und haben folgende Anmerkungen hierzu. Ergänzung der Vorgehensweise und Verpflichtungen in folgenden Fällen 1. Ende des Förderzeitraums bzw. Beendigung der Förderung durch die Förderabwicklungsstelle - CM_REV_SP 1.1 Netzkunde bleibt IME unverändert 1.2 Grundlage für Nutzung der 15min Daten für den Lieferanten fällt weg 1.3 Der aktuelle Energielieferant erhält nach der Umstellung die Marktnachricht MD_CHG_PD mit dem DeviceType IMS, EnergyCommunity „NONE“ und TypeOfGeneration „FULL“ oder „SURPLUS“ 2. Beendigung des Vertragsverhältnis des Kunden (ABM, VZ) – kein aktiver Vertrag 2.1 CCM ein implizierter Widerruf an den Dienstleister übermittelt - CM_REV_IMP 2.2 Smart Meter in die Standardkonfiguration zurückgeführt 3. Aufhebung der IME-Zustimmung beim Netzbetreiber bzw. Datenfreigabe durch Endkunden - CM_REV_CUS 3.1 Empfehlung im Netzportal die Möglichkeit für den Kunden zu unterbinden mit Hinweis auf Dienstleister EAG-Förderabwicklungsstelle bzw. EAG-Vorgaben 3.2 Manuelle Kontakt zum Netzbetreiber notwendig, falls hier eine Beendigung durch den Kunden forciert wird Mit freundlichen Grüßen Dieter Draxler
 

Kommentar


 
Die Ergänzungen der Vorgangsweise werden, so wie vorgeschlagen. in die Prozessbeschreibung übernommen.

AT004000 Salzburg Netz GmBH C****r

 

Kommentar


 
Die Ergänzungen der Vorgangsweise werden, so wie vorgeschlagen. in die Prozessbeschreibung übernommen.

  
  

Betroffene Prozesse

  
  
  

KO_MPFAS (00.90) Marktprozesse Förderabwicklungsstelle

  
ProzessKO_MPFAS 
Version00.90 
BezeichnungMarktprozesse Förderabwicklungsstelle 
Gültig von28.09.2022 

Stellungnahmen

AT005000 TINETZ-Tiroler Netze GmbH

Wir bitten darum zusätzlich explizit zu erwähnen, dass der Prozess zählpunktscharf gestartet werden muss.
 

Kommentar


 
Formulierung wird in die Prozessbeschreibung aufgenommen.

AT004000 Salzburg Netz GmBH C****r

wir stimmen grundsätzlich der Konsultation zu und haben folgende Anmerkungen hierzu. Ergänzung der Vorgehensweise und Verpflichtungen in folgenden Fällen - Ende des Förderzeitraums bzw. Beendigung der Förderung durch die Förderabwicklungsstelle - CM_REV_SP o Netzkunde bleibt IME unverändert o Grundlage für Nutzung der 15min Daten für den Lieferanten fällt weg o Der aktuelle Energielieferant erhält nach der Umstellung die Marktnachricht MD_CHG_PD mit dem DeviceType IMS, EnergyCommunity „NONE“ und TypeOfGeneration „FULL“ oder „SURPLUS“ - Beendigung des Vertragsverhältnis des Kunden (ABM, VZ) – kein aktiver Vertrag o CCM ein implizierter Widerruf an den Dienstleister übermittelt - CM_REV_IMP o Smart Meter in die Standardkonfiguration zurückgeführt - Aufhebung der IME-Zustimmung beim Netzbetreiber bzw. Datenfreigabe durch Endkunden - CM_REV_CUS o Empfehlung im Netzportal die Möglichkeit für den Kunden zu unterbinden mit Hinweis auf Dienstleister EAG-Förderabwicklungsstelle bzw. EAG-Vorgaben o Manuelle Kontakt zum Netzbetreiber notwendig, falls hier eine Beendigung durch den Kunden forciert wird
 

Kommentar


 
Die Ergänzungen der Vorgangsweise werden, so wie vorgeschlagen. in die Prozessbeschreibung übernommen.

AT001000 Wiener Netze GmbH

Es ist ergänzend im Prozess aufzunehmen, dass Anfragen, welche vom definierten Zustand (= Anforderung mittels Datentyp MeteringData und den beiden Parametern MeteringIntervall QH (1/4-h Werte) und TransmissionCycle M (monatlich) -> siehe Prozess KO_MPFAS (00.90)) abweichen, abgelehnt werden.
 

Kommentar


 
OeMAG soll die gleichen Möglichkeiten wie jeder Dienstleister haben. Es erfolgt jedoch keine Umstellung des Lieferanten auf IME, falls im Zuge der Anforderung ohne Angabe der Granularität zu einem späteren Zeitpunkt ¼-h Werte übermittelt werden.