Konsultation Elektronische Rechnungslegung 2023

Beschreibung

Die elektronische Rechnungslegung zwischen Netzbetreiber und Lieferant ist bereits seit vielen Jahren im österreichischen Markt etabliert. Die letzte Prozessänderung wurde 2017 durchgeführt. In der Zwischenzeit haben sich einige Optimierungswünsche angesammelt, die die Komplexität in diesem Prozess reduzieren und eine noch transparentere Darstellung der Rechnung ermöglichen sollen.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

- die Rechnungslegung erfolgt genau für einen Zählpunkt und eine Belegart

- die Paymentpositions SOFG und AKON sind nicht mehr zulässig, da diese manuellen Mehraufwand verursachen und durch andere Prozesse gelöst werden können (z.B. Rückzahlung bei Nichtzuordenbarkeit)

- ein Anpassungsstorno ist nicht mehr zulässig

- TZBG stellen die Belegsicht und nicht die Zahlungssicht dar

- Klarstellung Leistungszeitraum von TZBs

- durchgehende Konsistenz der verrechneten Menge und der Umwandlungen

- Schemaänderung beim PricePerItem

- Ablöse Workaround für TZB-Höhe durch Element

- Ausschließlich ConsumptionBillingPosition in der Abrechnung sind zulässig



 
Fristen
Konsultation Beginn31.10.2022 
Stellungsnahmen bis03.12.2022 
Vorauss. Veröffentlichung21.12.2022 
Testphase ab01.05.2023 
Produktivsetzung02.10.2023 
Abschluss
Entscheidung
Rückmeldungen aus der Konsultation wurden aufgenommen. Prozess geht am 3. Juli 2023 produktiv.
 

  
DokumenteKeine Dokumente zugewiesen 

Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation


  
  

Betroffene Prozesse

  
  
  

XX_IN_NB_LF (01.09) Elektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant

  
ProzessXX_IN_NB_LF 
Version01.09 
BezeichnungElektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant 
Gültig von03.07.2023 

Stellungnahmen

AT007003 D****r

Wir begrüßen die Reduktion der Komplexität durch die verschiedensten Vereinfachungen. Vor allem die Übermittlung je Zählpunkt wird den Prozess für den Lieferanten wesentlich erleichtern. Zusätzlich bitte um Aufnahme der wesentlichen Themen der Kleingruppe Abrechnung: 1. Granularität auf Zählpunkt setzen 2. Darstellung zeitabhängiger Preise – kW-Bsp. aufnehmen 3. Konsistenz der verrechneten Menge: Ergänzung in Bezug auf Rundung 4. Produktkatalog-Erweiterung BEGs und Einspeiser auch im Text aufnehmen 5. Brennwert: muss nicht monatlich sein sondern kann auch gewichteter Durchschnitt sein 6. OBIS-KZ Verweis auf SoMa
 

Kommentar


 
1. Granularität wurde auf Zählpunkt gesetzt.
2. Beispiel für zeitabhängige Preise wurde in die Schemadoku übernommen
3. Ergänzung in Bezug auf Rundung wurde aufgenommen
4. Ergänzung eingefügt: "Die entsprechenden Produktcodes für diese Konstellationen sind entsprechend des Produktkatalogs anzuwenden."
5. Klarstellung zum Brennwert aufgenommen
6. Verweis auf Regelungen Strom und Gas aufgenommen

AT001000 Wiener Netze GmbH

WN sieht die Wichtigkeit und die Notwendigkeit im Punkt Konsistenz der verrechneten Menge und unterstützt diesen Ansatz. Allerdings ist im SmartMeter Bereich noch Projektstatus gegeben, laufend werden weitere zwischenzeitlich vorgegebene Neuerungen mit-umgesetzt und wir verfolgen mit Hochdruck die Tätigkeiten im voranschreitenden SmartMeter Rollout noch über das KJ 2023 hinaus gehend. Aus diesem Grund können wir nicht gewährleisten, dass mit 07.2023 für alle Datenmeldungen die Konsistenz der verrechneten Menge gegeben sein wird und ersuchen, für diesen Punkt die Umsetzungsfrist mit 07.2024 im finalen Konsultationstext festzuhalten.
 

Kommentar


 
Ergänzung in Bezug auf Rundungsdifferenzen wurde bei der Konsistenz der Menge aufgenommen.

AT005000 TINETZ-Tiroler Netze GmbH

Zum Punkt "durchgehende Konsistenz der verrechneten Menge und der Umwandlungen": Da wir noch mitten im Rollout sind würden wir es begrüßen wenn dieser Punkt ein Jahr später (07/2024) verpflichtend wird, damit wir die nötige Datenqualität dann zeitnah sicherstellen können.
 

Kommentar


 
Ergänzung in Bezug auf Rundungsdifferenzen wurde bei der Konsistenz der Menge aufgenommen.

AT008000 S****s

ad) die Kommunikation der XML-Rechnung erfolgt ausschließlich zählpunktsscharf: Falls aufgrund von vertraglichen Notwendigkeiten die Aufteilung von Standorten auf getrennte Rechnungen für jeden Zählpunkt nicht möglich ist, dann können in diese begründbaren Ausnahmefällen auch weiterhin xml mit mehreren Zählpunkten erstellt werden.
 

Kommentar


 
Aufnahme in Beschreibung: In begründeten Ausnahmefällen ist es nach bilateraler Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Lieferant möglich mehrere Zählpunkte in einer Rechnung für Sonderkonstellationen zu übermitteln.

AT000002 F****l

Zugrundeliegende Menge für Teilzahlungsbetrag Wir bitten um Klarstellung und Definierung in welchen Beleg nun die Verbrauchsbasis optional bzw. verpflichtend angeführt werden muss. Zudem bitte wir um Klarstellung, wenn eine TZB Änderung auf Kundenwunsch auf der Netzseite erfolgt, dass auch hier eine einheitliche Vorgehensweise definiert wird. Leistungszeitraum Aus Lieferantensicht wäre eine einheitliche Vorgehensweise und Definierung wünschenswert, da eine Begleichung eines vorgeschriebenes Teilbetrages, dessen Leistungszeitraum außerhalb des Belieferungszeitraum ist, zu stornieren wäre. Sollte der Kunde innerhalb des Monats wegwechseln, wäre dieses Monat noch zu bezahlen jedoch alle weiteren Vorschreibungen darüber hinaus zu stornieren. In Anlehnung zu den anderen Branchenprozessen würden wir gerne deshalb auch diese Vorgehensweise wie folgt anpassen: Eine aktive offene Vorschreibungen für einen Leistungszeitraum außerhalb der Belieferungszeitraum muss autom. durch eine Prozessüberschneidung (Prozessüberschneidungen gelten ABM, VZ und WIES) storniert werden. Nach eine Rückabwicklung, Rücktritt, Storno und Ähnlichem ist der TZB für den betreffenden Zeitraum neu zu versenden. E-Rechnung deren DocumentCreationDateTime kleiner dem InvoiceDate ist Aus Lieferantensicht muss das DocumentCreationDateTime gleich dem Invoice Date sein, eine Abweichung der beiden Daten ist nicht zulässig. Ausschlaggebend für die Buchung der Rechnung ist das Invoice Date, dh wird das XML File vorab (DocumentCreationDateTime) übermittelt, darf die Rechnung erst mit den Invoice Date gebucht werden. Seitens Reklamationsavis wurde jedoch DocumentCreationDateTime als Knotenpunkt definiert - die Frist zur Reklamation der eingegangenen Netzrechnung beträgt 10 AT ab Erstellung der Rechnung (DocumentCreationDateTime) – und würde somit die Frist des Lieferanten reduzieren. Neue Reklamationsgründe Des Weiteren bitten wir um Aufnahme / Erweiterung folgender Reklamationsgründe: • Rechnungsanschr...

...Weiterlesen

 

Kommentar


 
Zugrundeliegende Menge für Teilzahlungsbetrag: TZB verpflichtend, Rechnung optional -> in Doku aufgenommen

Leistungszeitraum: Klarstellung zu ABM und WIES aufgenommen

DocumentCreationDateTime: Klarstellung aufgenommen

Neue Reklamationsgründe: da der Prozess des Reklamationsavis derzeit nicht konsultiert wurde, werden neue Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.