Konsultation Verbrauchsdaten Intelligente Messgeräte 2017/04

Beschreibung


Regelungen für die Übermittlung der
täglich erhobenen Verbrauchsdaten (Strom) des Netzbetreibers an den
Lieferanten, die mithilfe eines intelligenten Messgerätes erfasst wurden sowie der Storno dieser Übermittlung.




 
Fristen
Konsultation Beginn18.04.2017 
Stellungsnahmen bis31.05.2017 
Vorauss. Veröffentlichung31.08.2017 
Testphase ab30.11.2017 
Produktivsetzung01.01.2018 
Abschluss
Entscheidung
Die Konsultation ist abgeschlossen.
Ab 1. Jänner 2018 kommt ausschließlich der Prozess in der Version 02.00 für die Übermittlung der Verbrauchsdaten zur Anwendung.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Prozesse"
 

  
DokumenteKeine Dokumente zugewiesen 

Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation


  
  

Betroffene Prozesse

  
  
  

CR_MSG (01.99) Versenden der Verbrauchsdaten

  
ProzessCR_MSG 
Version01.99 
BezeichnungVersenden der Verbrauchsdaten 
Gültig von18.04.2017 

Stellungnahmen

AT007003 KELAG - Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft K****r

AT00703 - KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft


Im Falle des Versenden von Ersatzwerten für einen Rumpfzeitraum wäre ein eigener Status für die Verarbeitung der Werte von Vorteil. Somit könnte der Import bzw. die Weiterverarbeitung aus Sicht des Lieferanten besser gesteuert werden.

 

Beispiel:

 

MeteringMethod 03  Ersatzwert belastbar

MeteringMethod 04 Ersatzwert nicht belastbar/fraglich



Mit freundlichen Grüßen

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft


 

Kommentar


 
Erweiterung der Enumeration. Für SmartMeter und Lastgang gemessene dürfen nur mehr nachstehende Bezeichnungen verwendet werden.
L1 Echtwert gemessen
L2 Ersatzwert belastbar
L3 Ersatzwert nicht belastbar (z.B. extrapolierte Werte)
Die bisherigen Werte werden im Schema weitergeführt und um die in der Rechnung verwendeten Methoden 04 und 05 erweitert.

AT055000 switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H. A****u

Wir erachten die Stornierung von Verbrauchsdaten vor der erneuten Übermittlung nicht für notwendig. Erneut übermittelte Verbrauchsdaten überschreiben jene älteren Datums.
 

Kommentar


 
Der Stornoprozess wird im Falle eines Neuversandes (korrigierte Werte) nicht mehr verwendet. Es soll künftig möglich sein, beliebige Zeiträume neuerlich zu versenden.

AT011002 A****u

Wir erachten die Stornierung von Verbrauchsdaten vor der erneuten Übermittlung nicht für notwendig. Erneut übermittelte Verbrauchsdaten überschreiben jene älteren Datums.
 

Kommentar


 
Der Stornoprozess wird im Falle eines Neuversandes (korrigierte Werte) nicht mehr verwendet. Es soll künftig möglich sein, beliebige Zeiträume neuerlich zu versenden.

AT011008 A****u

Wir erachten die Stornierung von Verbrauchsdaten vor der erneuten Übermittlung nicht für notwendig. Erneut übermittelte Verbrauchsdaten überschreiben jene älteren Datums.
 

Kommentar


 
Der Stornoprozess wird im Falle eines Neuversandes (korrigierte Werte) nicht mehr verwendet. Es soll künftig möglich sein, beliebige Zeiträume neuerlich zu versenden.

AT007000 G****k


Die KNG-Kärnten Netz GmbH stimmt dem Konsultationsvorschlag zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

KNG-Kärnten Netz GmbH

AT002004 EVN Vertrieb GmbH & Co KG D****r

EVN Vertrieb stimmt zu. Wir wollen lediglich anmerken, dass es aus unserer Sicht nicht nötig wäre, übermittelte Verbrauchsdaten zu stornieren bevor neue Werte übermittelt werden.


 

Kommentar


 
Der Stornoprozess wird im Falle eines Neuversandes (korrigierte Werte) nicht mehr verwendet. Es soll künftig möglich sein, beliebige Zeiträume neuerlich zu versenden.

AT004000 W****r

Salzburg Netz GmbH:

Die Salzburg Netz GmbH stimmt dem Konsultationsvorschlag zu den Prozessen CR_MSG und STO grundsätzlich zu.

Wir möchten jedoch ergänzend noch folgende Punkte festhalten:



Prozess CR_MSG:


Aus unserer Sicht ist die letzte Schleife auf einen falschen Knotenpunkt zurück geführt.
Der STO Prozess ist nur auf einen aktiven Prozess anwendbar, d.h. im Umkehrschluss bleibt der Prozess CR_MSG solange aktiv, solange der ZP vom aktuellen Energielieferanten beliefert wird.


Die Schleife muss somit aus unserer Sicht wieder an den Anfang des Prozesses führen.

 


Prozess STO:


Bei der Ablehnung fehlt am Ende des Prozesses ein Prozessschritt für die „manuelle Bearbeitung“ zur bilateralen Klärung des Problems auf der Seite des Senders.


Dies wird in der Regel bei anderen Prozessen mit einem eigenen Prozessschritt dargestellt, wie z.B. „Fehler bearbeiten“ (siehe CP_REQ_CMI) oder „Klärung bilateral“ (siehe MD_CHG_CP)


 

Wir ersuchen um Aufnahme der Punkte wie oben beschrieben.

 

Kommentar


 
Der Stornoprozess wird im Falle eines Neuversandes (korrigierte Werte) nicht mehr verwendet.
Das Prozessdiagramm wurde entsprechend angepasst.

Unbekannte Person

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Energie-Control Austria (E-Control) begrüßt die gegenständliche Konsultation der Prozesse CR_MSG (01.99) und STO (01.99) im Zusammenhang mit der Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte. Wir nutzen die Gelegenheit, um auch zu allgemeinen organisatorischen bzw. verfahrenstechnischen Aspekten Stellung zu nehmen:


In der Rubrik „Verwendete Prozessschritte“ im Datenbankeintrag „Prozess CR_MSG - Versenden der Verbrauchsdaten“ (Version 01.99) wird zwar auf die Schemata „ConsumptionRecord (01.20)“ und „CPNotification (01.10)“ verwiesen, der jeweilige Datenbankeintrag ist aber per Hyperlink nicht erreichbar. Es ist daher für Marktpartner nicht klar, dass diese Schemata und deren Datenbankeinträge zur gegenständlichen Technischen Dokumentation gehören. Wir regen an, die im Prozess zu verwendenden Schemata in eine eigene Rubrik des Datenbankeintrags „Prozess CR_MSG - Versenden der Verbrauchsdaten“ aufzunehmen, wo direkt auf die Datenbankeinträge der Schemata verwiesen wird.

  1. In den Datenbankeinträgen zu den Schemata „ConsumptionRecord - Übermittlung Verbrauchsdaten“ (01.20) und „CPNotification - CustomerProcesses - Benachrichtigung / Antwort“ (01.10) sind Verweise fehlerhaft: http://www.ebutilities.at/schemata/customerprocesses.

    Die zu konsultierende Technische Dokumentation zu den Prozessen CR_MSG (01.99) und STO (01.99) ist in der Datenbanksicht „Prozesse“ nicht auswählbar. Hier wäre ein Datenbankeintrag mit dem Status „inaktiv (in Konsultation)“ zu empfehlen.

    Den Verweis auf Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln der E-Control im Punkt „Datenübertragung“ in den Prozessen CR_MSG (01.99) und STO (01.99) bitte streichen. Die Datenübertragung soll allein im Rahmen einer Technischen Dokumentation auf www.ebutilities.at erarbeitet, konsultiert und damit anwendbar werden.

    In www.ebutilities.at angemeldete Marktpartner können derzeit im Datenbankeintrag des zu konsultierenden Prozesses „zustimmen“. Dies soll die Möglichkeit einer ...

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Kommentar


 
Die Verlinkung des Schemas führt zuerst auf den Prozessschritt. Von hier kann auf das zugewiesene Schema zugegriffen werden. Zukünftig soll eine direkte Verlinkung erfolgen.

Links für die Felder Namespace und eb:Location wurden deaktiviert.

Status "Konsultation" kann in Prozessliste ausgewählt werden.

Der Verweis auf Kapitel 5 wurde entfernt.

Zustimmungs-Button: diese Funktion soll beibehalten werden, da sie eine einfache Form der Zustimmung ermöglicht.

Änderungen gegenüber der Vorgängerversion werden zukünftig im Abschnitt „Änderungen“ dokumentiert. Änderungen innerhalb eines Prozesses erfordern eine neue Version.

Es gibt den Status "Nur Aktive". Es werden jeweils die zum Zeitpunkt die den Filterkriterien entsprechenden Prozesse angezeigt. Die aus der Konsultation entstehenden Prozesse werden in der Version 2.00 angezeigt. Zukünftig soll jedoch ein eigener Status verwendet werden.




  
  

STO (01.99) Storno

  
ProzessSTO 
Version01.99 
BezeichnungStorno 
Gültig von18.04.2017 

Stellungnahmen