Konsultation Abwicklung Energiekostenausgleich
Beschreibung | Mit dieser Konsultation dürfen wir Ihnen die mit dem Bundesrechenzentrum und dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmten Prozesse und den notwendigen Datenaustausch zur Kenntnis bringen. Es wurde darauf geachtet, dass möglichst Prozesse als Grundlage verwendet werden, welche bereits in den IT-Systemen der Netzbetreiber und Lieferanten zur Anwendung kommen. Die IT technischen Abänderungen wurden möglichst geringgehalten, um eine Umsetzung in der kurzen Frist überhaupt erst ermöglichen zu können. Die Behandlung des Antrags im Plenum des Nationalrats ist am 23. März 2022 erfolgt. Der Beschluss im Bundesrat soll am 7. April 2022 und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11. April 2022 erfolgen. Verfahren und der Ablauf § 4 bis § 6:
| |
Fristen | ||
---|---|---|
Konsultation Beginn | 24.03.2022 | |
Stellungsnahmen bis | 11.04.2022 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 21.04.2022 | |
Testphase ab | 20.05.2022 | |
Produktivsetzung | 27.05.2022 |
Abschluss | ||
---|---|---|
Entscheidung | Entsprechend der finalen Prozessen beginnt die Testphase mit 20. Mai 2022. Die Produktivsetzung erfolgt am 27. Mai 2022. Vom Bundesrechenzentrum (BRZ) ist geplant, dass der Versand der Gutscheine an die Haushalte mit 28. April 2022 in 20 Tranchen an jeweils rd. 200.000 Haushalten beginnt. Der Versand soll mit Ende Mai abgeschlossen sein. Alle zur Einlösung des Energiekostenausgleichs Berechtigten sollten - lt. BRZ - ab 29. April über oesterreich.gv.at online bzw. per Postweg an den Bund den Gutschein einmelden können. Der tatsächliche Datenabgleich / die Datenübermittlung zwischen BRZ und Netzbetreiber und Lieferanten beginnt aber erst ab 27. Mai. Wir werden in Folge die Testorganisation mit BMF, BRZ erarbeiten und dürfen Sie nach Vorliegen der Details wieder informieren. Auf Grund eines technischen Problems werden die allgemeinen Stellungnahmen und Kommentare in der Konsultation nicht angezeigt. Das beigefügte Dokument enthält die von redgas und regiocom verfassten Stellungnahmen mit den jeweiligen Antworten und Kommentaren. |
Betroffene Prozesse |
|
XX_EKG_ID (00.90) Energiegutschein Zählpunktidentifikation |
|
Prozess | XX_EKG_ID | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Energiegutschein Zählpunktidentifikation | |
Gültig von | 24.03.2022 |
- ✓ AT001002 Wien Energie H****s hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT006000 Vorarlberger Energienetze GmbH R****n
Kommentar
XX_EKG_TXT (00.90) Gutscheinwertübermittlung |
|
Prozess | XX_EKG_TXT | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Gutscheinwertübermittlung | |
Gültig von | 23.04.2022 |
- ✓ AT001002 Wien Energie H****s hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT112731 M****r
Kommentar
Es wird davon ausgegangen, dass alle bestätigten Gutscheine bei einer Verbrauchsabrechnung zum Abzug gebracht werden.
Wenn ein Gutschein im Prozessschritt MD_CHG_CP_E_6 vom Lieferanten bestätigt wird, kann der Abzug nur ausbleiben, wenn es ein Storno oder eine Rückabwicklung einer Anmeldung gibt. Klärungen werden in diesen Fällen nach Ende der Abwicklung bilateral zwischen den Stromlieferanten und BMF/BHAG zu klären sein.
Es ist denkbar, dass die Gutscheinwerte via einer eigenen e-Rechnung durch den Stromlieferanten inkl. Angabe des jeweiligen Gutscheins rückerstattet werden.
XX_EKG_CV (00.90) Energiekostengutschein an Lieferant |
|
Prozess | XX_EKG_CV | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Energiekostengutschein an Lieferant | |
Gültig von | 24.03.2022 |
- ✓ AT001002 Wien Energie H****s hat zugestimmt
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation