Konsultation Abwicklung Energiekostenausgleich

Beschreibung

Mit dieser Konsultation dürfen wir Ihnen die mit dem Bundesrechenzentrum und dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmten Prozesse und den notwendigen Datenaustausch zur Kenntnis bringen. Es wurde darauf geachtet, dass möglichst Prozesse als Grundlage verwendet werden, welche bereits in den IT-Systemen der Netzbetreiber und Lieferanten zur Anwendung kommen. Die IT technischen Abänderungen wurden möglichst geringgehalten, um eine Umsetzung in der kurzen Frist überhaupt erst ermöglichen zu können.

Die Behandlung des Antrags im Plenum des Nationalrats ist am 23. März 2022 erfolgt. Der Beschluss im Bundesrat soll am 7. April 2022 und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11. April 2022 erfolgen. 

Verfahren und der Ablauf § 4 bis § 6:

  1. BRZ übernimmt Vorbereitung und IT Abwicklung
  2. An jede Adresse in Österreich, die zum 15. März 2022 für eine oder mehrere Personen als Hauptwohnsitz im ZMR ausgewiesen ist, wird ein Gutschein über 150 Euro mit Briefsendung versendet
  3. Die Gutscheine werden von der anspruchsberechtigten Person vervollständigt (Angaben siehe § 5 Abs 2)
  4. Die Retournierung der Gutscheine an den Bund hat bis 31. Oktober 2022 auf elektronischem Weg oder per Post zu erfolgen
  5. BRZ ist ermächtigt einen Datenabgleich über die Zählpunktdaten via EDA bei den Netzbetreibern (Zählpunktidentifikation) durchzuführen
  6. Die Voraussetzungen für die Begünstigung werden vom Bund geprüft und positiv geprüfte Gutscheine dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung übermittelt
  7. Die Buchhaltungsagentur des Bundes wird beauftragt die monatliche Verrechnung und Zahlung der durch die Stromlieferanten an das BMF übermittelten e-Rechnungen durchzuführen


Wir ersuchen Sie in den Marktpartnerdaten Ihres Lieferanten mindestens einen Ansprechpartner für die Funktion Energiekostenausgleich 2nd Level
(Ansprechpartner für fachliche Fragen zum Energiekostenausgleich für Klärungen) und mindestens einen Ansprechpartner für die Funktion Energiekostenausgleich TXT-Übermittlung bekanntzugeben (Dies wird in weiterer Folge als Rechnungsbeilage verwendet).



 
Fristen
Konsultation Beginn24.03.2022 
Stellungsnahmen bis11.04.2022 
Vorauss. Veröffentlichung21.04.2022 
Testphase ab20.05.2022 
Produktivsetzung27.05.2022 
Abschluss
Entscheidung
Entsprechend der finalen Prozessen beginnt die Testphase mit 20. Mai 2022. Die Produktivsetzung erfolgt am 27. Mai 2022.

Vom Bundesrechenzentrum (BRZ) ist geplant, dass der Versand der Gutscheine an die Haushalte mit 28. April 2022 in 20 Tranchen an jeweils rd. 200.000 Haushalten beginnt. Der Versand soll mit Ende Mai abgeschlossen sein.

Alle zur Einlösung des Energiekostenausgleichs Berechtigten sollten - lt. BRZ - ab 29. April über oesterreich.gv.at online bzw. per Postweg an den Bund den Gutschein einmelden können.

Der tatsächliche Datenabgleich / die Datenübermittlung zwischen BRZ und Netzbetreiber und Lieferanten beginnt aber erst ab 27. Mai.
Wir werden in Folge die Testorganisation mit BMF, BRZ erarbeiten und dürfen Sie nach Vorliegen der Details wieder informieren.

Auf Grund eines technischen Problems werden die allgemeinen Stellungnahmen und Kommentare in der Konsultation nicht angezeigt.
Das beigefügte Dokument enthält die von redgas und regiocom verfassten Stellungnahmen mit den jeweiligen Antworten und Kommentaren.
 

  

Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation


  
  

Betroffene Prozesse

  
  
  

XX_EKG_ID (00.90) Energiegutschein Zählpunktidentifikation

  
ProzessXX_EKG_ID 
Version00.90 
BezeichnungEnergiegutschein Zählpunktidentifikation 
Gültig von24.03.2022 

Stellungnahmen

AT006000 Vorarlberger Energienetze GmbH R****n

Die FREIWILLIGE Möglichkeit, der BRZ GmbH in der Antwort den Abrechnungsmonat schicken zu KÖNNEN, hat natürlich nur informellen Charakter (für eventuelle Kunden-Beauskunftung durch die BRZ), da der ursprüngliche Zweck, die Gutscheine etwas gestaffelt unter Berücksichtigung des Abrechnungsmonates zu versenden, an der Stelle des Prozesses ja schon vorbei ist. Nach erfolgreicher Zählpunkts-Identifikation soll ja der Gutschein unmittelbar an den Lieferanten weitergeleitet werden.
 

Kommentar


 
Das ist korrekt.

  
  

XX_EKG_TXT (00.90) Gutscheinwertübermittlung

  
ProzessXX_EKG_TXT 
Version00.90 
BezeichnungGutscheinwertübermittlung 
Gültig von23.04.2022 

Stellungnahmen

AT112731 M****r

regiocom für alle unsere Mandanten: In der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass die Übermittlung der TXT Dateien vom BRZ an den Lieferanten gehen soll und zusätzich vom Lieferanten als Anhang an die eRechnung mitgegeben werden soll. Für uns stellt sich die Frage, wie kann das BRZ wissen, welche Gutscheine wann verrechnet werden? Schließlich kann es neben den Turnusrechnungen auch Schlussrechnungen geben. Auch kann erst mit der Verrechnung in einer Rechnung klar sein, dass der Gutschein verwendet wurde. Es gibt sicher einige Szenarien, bei dem ein Gutschein vom Lieferanten zwar angenommen und verbucht wurde, aber nicht zur Abrechnung kommt. Zudem ist der Zeitpunkt der Verrechnung nicht bekannt. Wenn nur Gutscheine aus dem TXT Dateien vom BRZ dem Lieferanten rückgezahlt wird, kann das zu Liquiditätsproblemen führen. Der Sinn dieser Vorgehensweise ist nicht klar. Schließlich werden die Gutscheine ja über den Prozess XX_EKG_CV angenommen und können mit der eRechnung eingereicht werden. Bitte um Aufklärung.
 

Kommentar


 
Es werden alle Gutscheine vergütet, welche im Prozess XX_EKG_CV im Prozessschritt MD_CHG_CP_E_6 vom Lieferanten bestätigt werden. Es ist somit unabhängig, wann der Lieferant den Gutschein tatsächlich in Abzug bringt. Mit diesem im Energiekostenausgleichsgesetz 2022 vorgegebenen Vorgehen kann es zu keinem Liquiditätsproblem kommen!

Es wird davon ausgegangen, dass alle bestätigten Gutscheine bei einer Verbrauchsabrechnung zum Abzug gebracht werden.
Wenn ein Gutschein im Prozessschritt MD_CHG_CP_E_6 vom Lieferanten bestätigt wird, kann der Abzug nur ausbleiben, wenn es ein Storno oder eine Rückabwicklung einer Anmeldung gibt. Klärungen werden in diesen Fällen nach Ende der Abwicklung bilateral zwischen den Stromlieferanten und BMF/BHAG zu klären sein.
Es ist denkbar, dass die Gutscheinwerte via einer eigenen e-Rechnung durch den Stromlieferanten inkl. Angabe des jeweiligen Gutscheins rückerstattet werden.

  
  

XX_EKG_CV (00.90) Energiekostengutschein an Lieferant

  
ProzessXX_EKG_CV 
Version00.90 
BezeichnungEnergiekostengutschein an Lieferant 
Gültig von24.03.2022 

Stellungnahmen

AT001002 Wien Energie H****s

für eine IT-technische Umsetzung ist es erforderlich im Zuge von neuerlicher Prozesszusendung eine unterschiedliche Conversation ID zu verwenden und die Gutscheinnummer in den AdditionalData anzuführen.
 

Kommentar


 
Dieser Hinweis wird umgesetzt.

AT007003 D****r

Anmerkung zur Gutscheinübermittlung: Die Übermittlung einer gleichen Konversation ID bei einer erneuten Übertragung des gleichen Gutscheins macht in einigen System Probleme. Wunschlösung: - Conversation-ID bleibt eindeutig: z.B. Gutschein und laufender Zähler wird gefüllt - Gutschein kommt mit ausschließlich 12stellig als AdditionalText-Feld in die Nachricht Bitte um Berücksichtigung!
 

Kommentar


 
Dieser Hinweis wird umgesetzt.