Konsultation Ablöse MSCONS
Beschreibung | ACHTUNG: In weiterer Folge wird in dieser Konsultation und in den davon betroffenen Prozessen der DeviceType "NONSMART" auch "NSM" genannt. Beide Begriffe haben in den Beschreibungen die gleiche Bedeutung. CR_MSG – Versenden der Energiedaten:
Genaue Erläuterungen für das Umstiegsszenario zum Stichtag der Produktivsetzung können folgendem Dokument entnommen werden: https://www.ebutilities.at/documents/20200304140258_Abloese_MSCONS_Umstiegsszenario.pdf   | |
Fristen | ||
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Konsultation Beginn | 04.03.2020 | |
Stellungsnahmen bis | 17.04.2020 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 12.05.2020 | |
Testphase ab | 01.09.2021 | |
Produktivsetzung | 04.10.2021 |
Abschluss | ||
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Entscheidung | Auf Grund der Konsultation wurden zusätzliche Änderungen durchgeführt: 1. Im Prozess CR_MSG – Versand von Energiedaten: a. Fehler in den Grafiken und Prozesszeichnungen wurde korrigiert b. Änderung der Beschreibung, der Prozess CR_MSG wird auch für den Versand von historischen Energiedaten (12 Monate Sparte Strom, 24 Monate Sparte Gas) aus dem Prozess WIES (Prozessschritt WIES 56) verwendet (gilt nur für DeviceType LPZ) c. Ergänzung der DeviceType Änderungen, bei denen eine Ablesung notwendig ist d. Änderung der „Methoden der Messung“, LPZ wurde mit den Smart Meter DeviceTypes harmonisiert (Wegfall von ZZZ und 05) e. Ergänzung der Fristen für die DeviceTypes NONSMART und DSZ f. Änderung der Voraussetzungen, die DeviceTypes IME/IMS/IMN sind keine Voraussetzung für den Prozess 2. Im Prozess CR_REQ_PT – Anforderung von Energiedaten: a. Fehler in den Grafiken und Prozesszeichnungen wurde korrigiert b. Fristen wurden angepasst, die Umstellung auf die DeviceTypes IMS, IMN oder IME stellen keine Grenze der Datenanforderung in die Vergangenheit mehr der. Zusätzlich wurde die Fristen bezüglich dem Nachfordern der zyklisch versendeten Daten auf die DeviceTypes IMS, IMN, IME und LPZ beschränkt c. Änderung der Voraussetzungen, die DeviceTypes IME/IMS/IMN sind keine Voraussetzung für den Prozess d. Die Anforderung von Daten aus einem Anforderungszeitraum in dem der Anforderer keinen aufrechten Liefervertrag hat, ist nicht möglich (z.B. Anforderung von historischen Daten aus dem WIES Prozess) |
Dokumente | Keine Dokumente zugewiesen |
Betroffene Prozesse |
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CR_MSG (02.90) Versenden der Energiedaten |
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Prozess | CR_MSG | |
Version | 02.90 | |
Bezeichnung | Versenden der Energiedaten | |
Gültig von | 04.03.2020 |
- ✓ AT000000 H****Ÿ hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT002000 A****l hat zugestimmt
- ✓ AT011008 A****u hat zugestimmt
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ AT054000 ENAMO GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT003003 Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT110191 W****i hat zugestimmt
- ✓ AT030008 ENAMO Ökostrom GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT007000 W****z hat zugestimmt
- ✓ AT001000 Wiener Netze G****r hat zugestimmt
- ✓ AT006000 M****e hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ M****r hat zugestimmt
- ✓ Roland Helm R****m hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT000000 H****Ÿ
- Da bei einigen Netzbetreibern das Wechselmanagement (Stammdaten) von den Zählwertmanagement entkoppelt ist, kommt es immer wieder zu nicht zuordenbaren Datenübermittlungen (ZP bei anderem LF/BG).
Unserer Meinung nach sollte daher im Prozessen CR_MSG vor dem Sub-Prozess CR_MSG_S_3 „Datensatz erstellen“ ein Prüfprozess „Zählpunkt prüfen“ dazwischengeschaltet sein, damit seitens des Netzbetreibers geprüft wird, ob die Daten tatsächlich an den jeweiligen Lieferanten gesendet bzw. von diesem angefordert werden sollen/dürfen.
Dies würde dazu führen, dass die Folgeprozesse nur in seltenen Spezialfällen (z.B. Fehler im Wechselmanagement, verzögerte Stammdaten-Informationsflüsse, etc.) anschlagen würden. So könnte vordergründig unnötige Kommunikation, aber auch Verarbeitung und Speicherung von nicht relevanten Daten verringert werden.
Kommentar
AT008000 D****r
Einführung Gas – CR – variable Brennwerte
Hier ergeben sich aufgrund der in der GMMOVO 2020 festgelegten Verwendung von variablen Monatsbrennwerten (Umrechnung Normvolumen in Energie) Verzögerungen bis der Energiewert aus den Ablesewerten (Volumen) erstellt werden kann (Worst Case über ein Monat).
Dies resultiert daraus, dass erst der Monatsbrennwert bestimmt werden muss und danach erst eine Energiemenge für die entsprechende Zählerstanddifferenz berechnet werden kann.
Schemabeschreibung Version 1.30 – Delivery Point
Aus Sicht EN ist der der Satz „Nur im Versand von (Gas-)Aggregaten relevant“ ersatzlos zu streichen, da diese Feature im MSCONS für mehrere Anwendungen verwendet wird (z.B. Übertragung Einzelwerte an den MVGM, Einzelwerte an HKN – Datenbank usw.)
Schemabeschreibung Version 1.30 – MeteringReason
Hier decken sich die in der Dokumentation V1.30 angeführten Ablesegründe nicht mit der in der Konsultation angeführten.
Kommentar
Zu Schemabeschreibung Version 1.30 – Delivery Point: Korrekt, dieser Satz ist zu streichen.
Zu Schemabeschreibung Version 1.30 – MeteringReason: Korrekt, wird korrigiert.
AT002000 A****l
Kommentar
Methoden der Messung: Werden dahingehend angepasst, das L1, L2 und L3 auch sinngemäß für den DeviceType LPZ zu verwenden sind. Daher fallen die Methoden „05“ und “ZZZ“ weg.
Voraussetzung werden natürlich um die DeviceTypes IMN, NSM und LPZ ergänzt.
Bei den Prozessauslösern sind die DeviceTypes NSM und PLZ bereits berücksichtigt. Wird dennoch noch einmal verdeutlicht.
Der Punkt Netzabrechnung steht hier nicht im Widerspruch mit der erwähnten Trennung von Ablesung und Abrechnung. Im zyklischen Versand (z.B. bei IMS) kann es dennoch zu größeren Zeitspannen kommen, in der der Netzbetreiber bereits die Netzabrechnung erstellt hat und der Energielieferant für die Energierechnung noch keine Verbrauchsdaten übermittelt bekommen hat (Beispiel, monatlicher Versand, Abrechnungsstichtag 6. April, am 7 April erstellt Netzbetreiber Netzrechnung, erst am 05.Mai würden bei zyklischem Versand die Daten vom April an den Energielieferanten versendet werden).
AT001002 B****l
Kommentar
Ergänzung wird vorgenommen:
Zusätzlich muss spätestens 2 Tage nach dem Eintreten eines Prozessauslösers der Versand von neuen Energiemengen erfolgen.
AT900049 Netz Oberösterreich GmbH
In der Sparte Gas wird zur Ermittlung der Energiemenge (kWh) der Brennwert benötigt. Aktuell ist der in der Abrechnung anzuwendende Brennwert bereits bekannt und kann somit bereits zum Ablesezeitpunkt in kWh umgerechnet werden.
Ab voraussichtlich 2023 wird die Ermittlung von Ist-Brennwerten gemäß GMMO-VO 2020 erfolgen, somit ist monatlich ein Ist-Brennwert zu ermitteln. Diese Ermittlung ist voraussichtlich erst Mitte des Folgemonats möglich. D.h. zum Ablesezeitpunkt kann nur mit einem vorläufigen Brennwert gerechnet werden. In der Spezifikation ist die Kennzeichnung diese "vorläufigen" Brennwertes vorzusehen, bzw. muss der Sendeprozess dieses Gas Spezifikum berücksichtigen.
Â
Die Umsetzungsphase bis zur vorgeschlagenen Produktivsetzung am 05.04.2021 ist zu kurz gefasst und benötigt eine Verlängerung von mindestens 6 Monaten.
Kommentar
Mögliche zukünftige Änderungen bezüglich „dynamischer“ Brennwert wurden jetzt bewusst nicht berücksichtigt, dennoch könnte schon jetzt z.B. L3 dafür verwendet werden. Sollte es zukünftig aus dieser Thematik notwendig sein, einen weiteren Status hinzuzufügen, wird dies über eine Konsultation geregelt.
Der Go Live Termin wird auf Herbst 2021 verschoben (derzeit 06.09.2021).
AT007000 W****z
Start des Prozesses nicht nur mittels Erreichung der Frist (täglich, monatlich) sondern auch durch Prozessauslöser Ablesung, Devicetypeumstellung, ...Â
Methode der Messung:
Es soll eine Harmonisierung zwischen LPZ und SmartMeter vorgenommen werden
- 05 nicht mehr notwendig
- L3 oder ZZZ beide Möglichkeiten sind nicht notwendig
Kommentar
Methoden der Messung: Werden dahingehend angepasst, das L1, L2 und L3 auch sinngemäß für den DeviceType LPZ zu verwenden sind. Daher fallen die Methoden „05“ und “ZZZ“ weg.
AT909999 AGCS Gas Clearing and Settlement AG C****i
Kommentar
AT004000 A****i
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erlauben uns folgende Ergänzungen:
Die Verbrauchsermittlung erfolgt für Pauschalanlagen (NSM) weiterhin im Zuge der Abrechnung, da hier keine echten Messdaten zur Verfügung stehen.
Rechnerisch ermittelte Mengen ohne Netzabrechnung (Abgrenzungen aufgrund Preisänderungen o.ä.) werden nicht zur Verfügung gestellt, da diese erst nach der Netzabrechnung ermittelt werden. Der Abrechnungslauf ist kein Auslöser für CR_MSG und somit erfolgt keine neuerliche Übermittlung. Ansonsten würde ein bereits übermittelter Wert nach der Abrechnung nochmals zweigeteilt bereitgestellt werden und ist nicht empfehlenswert, da hier kein Vorteil gesehen wird und die Abbildung des Prozesses wesentlich verkompliziert wird. Falls diese Mengen notwendig sind, müssten diese in den neuen Prozess MD_INT_NT übernommen werden, da hier der korrekte Auslöser den Prozess steuert.
Punkt „Wann werden Energiewerte übermittelt:“ Der Zeitpunkt des Ereignisses neuer Energiemengen nach Ablesungen ist inklusive einer positiven Plausibilisierung zu betrachten.
Punkt „Methode der Messung:“ Lastprofilmessungen (vgl. zyklische Ablesungen)
Hier sollte auch einheitlich die „MeteringMethod L1, L2, L3“ genutzt werden
Der Status „05… Fernauslesung; LPZ“ würde durch „MeteringMethod L1, L2, L3“ ersetzt werden
 „MetheringMethod ZZZ“ muss als Ausnahme für LPZ angeführt werden bei Übermittlung von fehlenden Daten, da es ansonsten ein Widerspruch zum Prozess selbst besteht, siehe „Fehlende Daten innerhalb einer Periode:“
Ergänzung aus den SoMa 6 (Strom) sollte übernommen werden: Falls ein „ZZZ-Wert“ verwendet wird, muss innerhalb von 10 Arbeitstagen entweder der wahre Wert oder ein Ersatzwert nachgereicht werden.
Wünschenswert ist eine einheitliche, zentrale Aufstellung aller gültigen OBIS-Codes am Markt zu erstellen und mit Ergänzung des vorliegenden Vorschlag für den ConsumptionRecord wäre dies möglich. Hier fehlen aktuell die OBIS-Codes für Regelenergie, Netzverlust-Prognosedaten und für ag...
Kommentar
Der Abrechnungslauf bzw. das Vorliegen einer neuen Netzabrechnung ist sehr wohl ein Trigger für den Versand von Energiemengen. Da jedoch auch hier der Grundsatz „sende alles was noch nicht versendet wurde“ gilt, kommt es hier zu keinem Doppelversand.
Sämtliche neu berechnete Energiewerte sind vor Versand einer Plausibilisierung zu unterziehen.
Methoden der Messung: Werden dahingehend angepasst, das L1, L2 und L3 auch sinngemäß für den DeviceType LPZ zu verwenden sind. Daher fallen die Methoden „05“ und “ZZZ“ weg.
Alle OBIS Codes die für den Versand von Energieeinzeldaten zwischen Netzbetreiber und Energielieferant/Versorger/Anlagenbetreiber benötigt werden, sind unter https://www.ebutilities.at/documents/20200304112759_MeterCodes_ConsumptionRecord.pdf aufgelistet.
Fehler in den Prozessdiagrammen werden korrigiert.
AT001000 Wiener Netze G****r
Fristen gehören genauer definiert. Bezug auf DAVID VO gilt nur für Smart Meter.
Thema Brennwert bei Gas muss hier ebenfalls extra betrachtet werden.
Eine einheitliche Conversations ID sollte kein muss sein. Vorschlag:
Solang ein Zählpunkt durchgehend einem Lieferanten/Versorger zugeordnet ist, KANN die gleiche Conversations ID verwendet werden.
Kommentar
Ergänzung wird vorgenommen:
Zusätzlich muss spätestens 2 Tage nach dem Eintreten eines Prozessauslösers der Versand von neuen Energiemengen erfolgen.
Da erst beim Vorhandensein des Brennwertes die Energiemenge berechnet werden kann, muss auch erst dann ein Versand nach den definierten Fristen erfolgen. Mögliche zukünftige Änderungen bezüglich „dynamischer“ Brennwert wurden jetzt bewusst nicht berücksichtigt, dennoch könnte schon jetzt z.B. L3 dafür verwendet werden. Sollte es zukünftig aus dieser Thematik notwendig sein, einen weiteren Status hinzuzufügen, wird dies über eine Konsultation geregelt.
Die Einheitliche Conversations ID ist nicht notwendig, somit gilt: Solang ein Zählpunkt durchgehend einem Lieferanten/Versorger zugeordnet ist, KANN die gleiche Conversations ID verwendet werden.
M****r
Kommentar
CR_REQ_PT (03.90) Anfordern von Energiedaten |
|
Prozess | CR_REQ_PT | |
Version | 03.90 | |
Bezeichnung | Anfordern von Energiedaten | |
Gültig von | 04.03.2020 |
- ✓ AT000000 H****Ÿ hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT011008 A****u hat zugestimmt
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ AT054000 ENAMO GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT003003 Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT110191 W****i hat zugestimmt
- ✓ AT030008 ENAMO Ökostrom GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT007000 W****z hat zugestimmt
- ✓ AT001000 Wiener Netze G****r hat zugestimmt
- ✓ AT006000 M****e hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ M****r hat zugestimmt
- ✓ Roland Helm R****m hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT000000 H****Ÿ
- Die beiden Prozesse CR_REQ_PT_E_6 „Meldung erstellen“ und „CR_REQ_PT_E_7 Meldung übermitteln“ sind unter https://ebutilities.at/utilities/prozesse/detail.php?ProcessID=231 „Beschreibung der Prozessschritte“ gegenüber den Prozessdiagrammen vertauscht.
- Die beiden Prozesse CR_REQ_PT_E_8 „Meldung erstellen“ und „CR_REQ_PT_E_9 Meldung übermitteln“ sind unter https://ebutilities.at/utilities/prozesse/detail.php?ProcessID=231 „Beschreibung der Prozessschritte“ gegenüber den Prozessdiagrammen vertauscht.
- Die beiden Prozesse CR_REQ_PT_E_10 „Meldung erstellen“ und „CR_REQ_PT_E_11 Meldung übermitteln“ sind unter https://ebutilities.at/utilities/prozesse/detail.php?ProcessID=231 „Beschreibung der Prozessschritte“ gegenüber den Inhalten der Prozessdiagramme um eine Nummer Verschoben und der eigentliche Prozess CR_REQ_PT_E_10 Daten verarbeiten ist nicht beschrieben/enthalten.
- Da bei einigen Netzbetreibern das Wechselmanagement (Stammdaten) von den Zählwertmanagement entkoppelt ist, kommt es immer wieder zu nicht zuordenbaren Datenübermittlungen (ZP bei anderem LF/BG). Unserer Meinung nach sollte daher im Prozessen CR_REQ_PT vor dem Sub-Prozess CR_REQ_PT_S_2 „Datensatz erstellen“ ein Prüfprozess „Zählpunkt prüfen“ dazwischengeschaltet sein, damit seitens des Netzbetreibers geprüft wird, ob die Daten tatsächlich an den jeweiligen Lieferanten gesendet bzw. von diesem angefordert werden sollen/dürfen. Dies würde dazu führen, dass die Folgeprozesse nur in seltenen Spezialfällen (z.B. Fehler im Wechselmanagement, verzögerte Stammdaten-Informationsflüsse, etc.) anschlagen würden. So könnte vordergründig unnötige Kommunikation, aber auch Verarbeitung und Speicherung von nicht relevanten Daten verringert werden.
Kommentar
Eine Prüfung der Zugehörigkeit des Zählpunktes zum jeweiligen Energielieferanten oder Anlagenbetreiber muss natürlich zwingend durch den Netzbetreiber durchgeführt werden. Bei derzeitigen Fehlern im Versand von Marktnachrichten ist davon auszugehen, dass etwaige Stammdaten nicht vollständig sind und es daher in Ausnahmefällen zu einem fehlerhaften Versand kommt. Eine automatisierte Prüfung würde bei fehlerhaften Stammdaten nichts nützen, da die Prüfung immer nur auf den Stand der Stammdaten aufbauen kann.
AT002000 A****l
Kommentar
Jede Anpassung der Marktprozesse bringt meist eine Adaptierung der Systemlandschaften der Markteilnehmer mit sich.
Der Prozess CR_REQ_PT wird zu Beginn nicht für die Anforderung von historischen Daten aus dem WIES Prozess (12 Monate Sparte Strom, 24 Monate Sparte Gas) für LPZ Zählpunkte verwendet. Ein Erneuter Versand dieser Daten muss weiterhin manuell angefordert werden. Eine Umsetzung dieses Prozesses für diesen Bereich ist jedoch mittelfristig geplant.
Die Anforderung der täglichen Übermittlung durch den CP_REQ_CMI Prozess kann durch den Netzbetreiber abgelehnt werden, wenn diese nicht möglich ist (Rückmeldecode 91 „Angefordertes Ablese-/Übertragungsintervall nicht möglich “).
AT007000 W****z
Fristen:
- In der Aufzählung ist der Punkt "maximal bis zur Umstellung auf Device Type IMS, IME oder IMN" nicht mehr relevant
Voraussetzungen
- Der Satz: "Der Zählpunkt muss im Anforderungszeitraum den Device Type IMS, IME oder IMN besitzen." gilt nicht mehr.
Kommentar
Voraussetzungen: Korrekt. Wird in der Beschreibung adaptiert.
AT004000 A****i
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erlauben uns folgende Ergänzungen
Prozess sollte um die Anlagenbetreiber erweitert werden, da dieser ansonsten keine Möglichkeit zur Nachforderung hat
Punkt Prozessschritte: Prozessschritt im Prozessdiagramm noch vorhanden, in der Prozessbeschreibung nicht mehr, wie nicht mehr notwendig (zw. CR_REQ_PT_E_4 und E_5 im Text)
Punkt Voraussetzungen – Sparte Gas bzw. NMS und LPZ fehlen, in Beispielen sind diese bereits angeführt
Punkt Fristen:
Anfragen bei LPZ für Strom und Gas sollte auf den Stichtag der neuen Version des CR_MSG begrenzen sein, da die historische Verfügbarkeit der 15‘/ 1h Daten für den Prozess CR_MSG in den Systemen nicht sichergestellt werden kann und der Prozesscode 94 oder ein neuer Prozesscode kann als Ablehnung genutzt werden.
Abgrenzung obsolet, da auch NSM, DSZ und LPZ erlaubt sind -„maximal bis zur Umstellung auf DeviceType IMS, IME oder IMN“
Freundliche Grüße
Aleksandar Stefanoski
Kommentar
Die Prozessdiagramme werden korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.
Voraussetzungen: Korrekt. Wird in der Beschreibung adaptiert. -> Sparten nicht in der Voraussetzung geregelt
Fristen: Der CR_REQ_PT darf für den DeviceType LPZ maximal bis zum 06.09.2021 in der Vergangenheit angefordert werden. Dies wird in den Prozessbeschreibungen adaptiert.
„maximal bis zu Umstellung auf DeviceType IMS/IME oder IMN“ wird gestrichen.
AT006000 M****e
Kommentar
MD_IN_NT (00.90) Information über Netzabrechnung |
|
Prozess | MD_IN_NT | |
Version | 00.90 | |
Bezeichnung | Information über Netzabrechnung | |
Gültig von | 04.03.2020 |
- ✓ AT000000 H****Ÿ hat zugestimmt
- ✓ AT002000 A****l hat zugestimmt
- ✓ AT011008 A****u hat zugestimmt
- ✓ AT001002 B****l hat zugestimmt
- ✓ AT054000 ENAMO GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT003003 Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT110191 W****i hat zugestimmt
- ✓ AT030008 ENAMO Ökostrom GmbH W****i hat zugestimmt
- ✓ AT007000 W****z hat zugestimmt
- ✓ AT006000 M****e hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ M****r hat zugestimmt
- ✓ Roland Helm R****m hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT000000 H****Ÿ
- Da bei einigen Netzbetreibern das Wechselmanagement (Stammdaten) von den Zählwertmanagement entkoppelt ist, kommt es immer wieder zu nicht zuordenbaren Datenübermittlungen (ZP bei anderem LF/BG).
Unserer Meinung nach sollte daher im Prozessen MD_IN_N vor dem Sub-Prozess MD_IN_NT_S_2 „Datensatz erstellen“ ein Prüfprozess „Zählpunkt prüfen“ dazwischengeschaltet sein, damit seitens des Netzbetreibers geprüft wird, ob die Daten tatsächlich an den jeweiligen Lieferanten gesendet bzw. von diesem angefordert werden sollen/dürfen.
Dies würde dazu führen, dass die Folgeprozesse nur in seltenen Spezialfällen (z.B. Fehler im Wechselmanagement, verzögerte Stammdaten-Informationsflüsse, etc.) anschlagen würden. So könnte vordergründig unnötige Kommunikation, aber auch Verarbeitung und Speicherung von nicht relevanten Daten verringert werden.
Kommentar
AT004000 A****i
Sehr geehrte Damen und Herren,
Punkt Beschreibung: Ergänzung um Ablauf bei Stornierung von Netzabrechnungen – es ist keine Storno-Nachricht im Prozess vorgesehen. Bei mehrmaliger Abrechnung über den gleichen bzw. überschneidenden Zeitraum gilt die jüngste Nachricht - Übertragungsdatum. Die Vorgehensweise ist zeitlich unbegrenzt für die Netzabrechnungen zu betrachten.
Punkt Fristen: Übermittlung spätestens 2 Arbeitstage nach Erstellung der Netzabrechnung inkl. Fakturierung – Netzrechnung können aufgrund Prüfschritte von der Fakturierung blockiert werden und dadurch wird die Netzabrechnung nicht abgeschlossen.
Falls die Abrechnungsmenge in diesem Prozess übermittelt wird, kann das Umstiegsszenario ev. vereinfacht werden, da die Zwischenablesungen vor dem Stichtag 01.04.2020 nicht übermittelt werden müssen.
Freundliche Grüße
Aleksandar Stefanoski
Kommentar
Fristen: Ergänzung „Übermittlung spätestens 2 Arbeitstage nach Erstellung und Freigabe der Netzabrechnung“
Ein in der Übergangszeit zusätzlicher Versand der Energiewerte über den Prozess MD_IN_NT wird dennoch nicht in Betracht gezogen, da dieser Zusatzversand die Problematik nicht löst sondern nur hinauszögert. Eine Lösung kann hier nur durch konsistente Daten der Netzbetreiber geschaffen werden.
AT001000 Wiener Netze G****r
Für anfallende Rechnungsberichtigungen, wird die bereits übermittelte Netzrechnung storniert und eine neue Abrechnung erstellt. Da es hier zu Verbrauchsberichtigungen sowie Zeitraumsberichtigungen kommen kann, sollte hier zwingend der Prozess MD_IN_NT vorgeschrieben werden. Bitte dies in die Beschreibung aufnehmen.
Bei Endabrechnung des Kunden wird kein neuer prognostizierter Jahresverbrauch benötigt.
Kommentar
AT006000 M****e
Kommentar
AT003101 K****r
Aus den bisherigen Erfahrungen bei Übermittlung der Verbrauchsdaten von Smart Meter (IMS und IME) gehen wir jedoch davon aus, dass nicht alle Netzbetreiber die geforderte Qualität erbringen werden. Im Vorleistungsmodell kann durch Abgleich mit der Eingangsrechnung eine Verbrauchsplausibilität durchgeführt werden. Für Zählpunkte die sich nicht im Vorleistungsmodell befinden schlagen wir vor, den in der Abrechnung verwendeten Verbrauchswert für eine noch zu bestimmende Übergangsphase im Prozess MD_IN_NT zu übermitteln.
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation