Konsultation Zahlungs- und Reklamationsaviso

Beschreibung

BI_PAY-Zahlungsaviso
Ablöse des derzeitigen bestehenden für den Zahlungsverkehr angepassten V3-CREMUL Formates unter Berücksichtigung der Anforderungen der marktüblichen Kommunikationswege für Energieversorger.

Vorteile des  Zahlungsavisos im neuen XML Schema:

  • Reduzierung auf die wesentlichen Elemente
  • rasche Anpassung bei Veränderungen durchführbar

BI_REJ-Reklamationsaviso

Besteht die Notwendigkeit des Lieferanten bei der Verarbeitung
einer Netz-Eingangsrechnung diese zu reklamieren und die Zahlung abzulehnen ist dies künftig mit dem neuen Prozess BI_REJ möglich. Dazu stehen
verschieden Reklamationsgründe zur Verfügung.

Der Netzbetreiber kann die Reklamation prüfen
und antwortet dem Lieferanten ebenso mittels eines standardisierten Prozesses.


Vorteile durch den neuen Prozess BI_REJ:

  • Standardisierter Reklamationsprozess
  • Zeitnahe und automatisierte Übermittlung von Reklamationen an den Netzbetreiber
  • Zeitnahe und automatisierte Antwort auf die Reklamationen an den Lieferanten
 
Fristen
Konsultation Beginn29.01.2020 
Stellungsnahmen bis03.03.2020 
Vorauss. Veröffentlichung04.04.2020 
Testphase ab07.09.2020 
Produktivsetzung07.12.2020 
Abschluss
Entscheidung
Auf Grund der Konsultation wurden zusätzliche Änderungen durchgeführt:

Im Prozess BI_PAY:
•die Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId•NumberOfMessages
•CurrentMessageNumber
•TotalNumberOfRecords
•TotalSumAmount
•Verkürzung der häufig vorkommenden Feldbezeichnungen „BillingData“
•Entfernung der Zahlungs- und Gutschriftssummen
•Begrenzung der maximalen Anzahl Rechnungsdaten auf 50.000
.e. Regelungen für Einzelzahlungen bzw. Sammelüberweisungen beschrieben welche den bisherigen Anhang A im Prozess XX_IN_NB_LF – Elektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant ersetzt

Im Prozess BI_REJ:
•Anforderungsfrist auf 10 AT geändert
•Antwortfrist auf 7 AT geändert
•neue Anforderungsgründe 818 und 819 hinzugefügt
•Ablehnungsgrund 252 von bereits behoben auf bereits storniert geändert
•Ablehnungsgründe 55 und 56 entfernt
•Hinweis auf Mahnsperre hinzugefügt
•Prozessdiagramm ergänzt
 

  
DokumenteKeine Dokumente zugewiesen 

Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation


  
  

Betroffene Prozesse

  
  
  

BI_PAY (00.99) Zahlungsavis

  
ProzessBI_PAY 
Version00.99 
BezeichnungZahlungsavis 
Gültig von05.10.2020 

Stellungnahmen

TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG M****r

Der TIWAG Konzern befürwortet das neue Datenformat. Folgende Anmerkungen geben wir dazu: * Das Avis soll in mehrere Datenpakete aufgesplittet werden können * Die Felder SUMPAYMENT und SUMCREDIT sind aus unserer Sicht nicht notwendig
 

Kommentar


 
Eine Splittung des AVIS wird nach folgenden Kriterien umgesetzt:

Teilung ab 50.000 Datensätze

Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId
Einzeldatensätze haben eigene MessageID

Felder SUMPAYMENT und SUMCREDIT werden entfernt

AT001000 Wiener Netze GmbH

AT900059  Wiener Netze GmbH  J****h

Aufgrund der Größe mancher Lieferanten/Netzbetreiber ist entweder vorzusehen das das Zahlungsavis in kleinere Datenpakete aufteilbar ist oder eine mengenmäßige Begrenzung der Datenpakete zu definieren.

 

Kommentar


 
Eine Splittung des AVIS wird nach folgenden Kriterien umgesetzt:

Teilung ab 50.000 Datensätze

Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId
Einzeldatensätze haben eigene MessageID

Energie AG Oberösterreich H****r

Eine Anpassung des Anhang A ist aufgrund des neuen Avisoformats auf jeden Fall notwendig. Der Vorschlag, die Inhalte des Anhang A beim Prozess BI_PAY zu hinterlegen ist sehr gut.

Ebenso ist es wünschenswert  die Verbindlichkeit über die festgelegten Verwendungszwecktexte und das Avisoformat klar hervorzuheben. 

 

Kommentar


 
Die vorgeschlagene Anpassung wird in die finale Version eingearbeitet

AT909999 AGCS Gas Clearing and Settlement AG C****i

Die Verrechnungsstellen als Betreiber des Self Storage-Dienst und somit Dienstleister für zurzeit ca. 100 Mandanten in Strom und Gas möchten hiermit folgende Fragen zum laufenden Konsultationsverfahren „Zahlungs- und Reklamationsaviso“ übermitteln: 1) Wer ist im Prozess Prozess BI_PAY Zahlungsavis der Sender der Nachricht, wer ist der Empfänger? Die „Beschreibung der Prozessschritte“ und die „Beschreibung“ sind nämlich nicht einheitlich. 2) Wird die Nachricht „SENDEN_BIP“ die Nachricht „VERSENDEN_RE“ (bzw. den Prozess XX_IN_NB_LF) ersetzen? 3) Wird das Schema invoice03p00.xsd (bzw. Prozess XX_IN_NB_LF) ab 05.10.2020 nicht mehr verwendet?
 

Kommentar


 
1. Im Prozess BI_PAY ist Lieferant der Sender und Netzbetreiber der Empfänger
2. nein es handelt sich lediglich um die AVIS Information zu den Zahlungen
3. Rechnungsformate und -prozesse sind davon nicht betroffen

Unbekannte Person

Die KNG begrüßt die Einführung eines neuen Standards für das Zahlungsaviso. 

Die Einführung neuer Prozesse zum Zahlungsaviso auf www.ebutilities.at stellt für uns klar, dass die Verwendung dieser Prozesse – abgesehen von eventuell bestehenden bilateralen Vereinbarungen - verpflichtend ist. Dies sollte noch deutlicher aus der Prozessbeschreibung hervorgehen. 

Vorschlag Zahlungsaviso:

  • Beschreibungsergänzung: Die Übermittelung der Zahlungsaufstellung darf ausschließlich über den beschriebenen Prozess BI_PAY erfolgen
  • Entfernung der ergänzenden Dokumente „Rückläufermodell – Zahlungsaviso“ und „Zahlungsaviso_Formatbeschreibung“ beim Prozess XX_IN_NB_LF
  • Aufnahme des Anhang A zum Rückläufermodell in die Dokumentation zum Zahlungsaviso
  • Anmerkung im Prozess XX_IN_NB_LF, dass das Zahlungsaviso ausschließlich über den Prozess BI_PAY erfolgen muss.

 


 

Kommentar


 
Die vorgeschlagene Anmerkung im Prozess XX_IN_NB_LF auf den BI_PAY Zahlungsverkehr erfolgt bis zur Produktivsetzung, Details zur Zahlungsabwicklung (dzt. Anhang A) wird im Prozess BI_PAY dokumentiert.

AT001002 Wien Energie H****s

Aufgrund der Größe mancher Marktteilnehmer wird gewünscht, dass das Zahlungsavis in kleiner Datenpakete aufteilbar ist. Zusätzlich muß auch sichergestellt werden, dass die Datenübertragung über EDA funktioniert.
 

Kommentar


 
Eine Splittung des AVIS wird nach folgenden Kriterien umgesetzt:

Teilung ab 50.000 Datensätze

Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId
Einzeldatensätze haben eigene MessageID

AT006000 Vorarlberger Energienetze GmbH R****n

Vorschlag zum Übertragungs-Schema: Da im Bereich der Rechnungsdaten mehrere 100.000 Sätze vorkommen können, sollte die Bezeichnung der Felder auf einen Buchstaben reduziert werden, um unnötigen Overhead zu vermeiden. InvoiceNumber > I PaymentReference > P Amount > A
 

Kommentar


 
Der Vorschlag zur Anpassung des Übertragungs-Schema wird wie beschrieben umgesetzt.

  
  

BI_REJ (00.99) Reklamationsavis

  
ProzessBI_REJ 
Version00.99 
BezeichnungReklamationsavis 
Gültig von05.10.2020 

Stellungnahmen

Wien Energie GmbH H****s

Stellungnahme seitens meinalpenstrom (per mail eingelangt):


Prozessschritt BI_REJ_S2
Datensatz Anforderung BI_REJ erstellen Datensatz für das Reklamationsavis wird erstellt. Gründe sind verpflichtend zu übermitteln

zusätzliche Responsecodes halten wir für hilfreich und sinnvoll
'- Verjährung: Somit wäre gewährleistet, dass keine Rechnungen oder Vorschreiungen außerhalb der Verjährungsfrist storniert werden können

- Zählerstände: Reklamation von Rechnungen, bei denen die Zählerstände (z.B. vom Kunden übermittelt) nicht mit dem Verbrauch der übermittelten INVOICE übereinstimmen. Dieser Fall würde auch Reklamationen abdecken, wenn der Netzbetreiber uns vor der INVOICE keine MSCONS übermittelt Prozessschritt BI_REJ_E2
Zählpunkts- und Rechnungsprüfung Netzbetreiber prüft den erhaltenen Datensatz

Prüfung nicht nachvollziehbar

Für uns sind die angegebenen Prüfkriterien nicht nachvollziehbar. Wenn der Netzbetreiber uns eine Rechnung sendet, warum muss er dann bei einer Ablehnung unsererseits nochmals prüfen ob er den Zählpunkt überhaupt findet. Eine Rechnung kann unserem Verständnis nach nur erstellt werden, wenn der Zählpunkt beim Netzbetreiber vorhanden ist.  Prozessschritt BI_REJ_E3
Prüfungen Zählpunkt OK, Zählpunkt beliefert Prüfung ob der Zählpunkt zugeordnet werden kann und durch den Lieferanten beliefert wird

Prüfung nicht nachvollziehbar

Siehe Prozessschritt BI_REJ_E2
Aus unserer Sicht sollte der Prozessschritt BI_REJ_S2 und BI_REJ_S3 zusammengefasst werden
Wenn der Prozessschritt nicht getrennt wird, müsste im Prozessdiagramm bereits eine Abweichung eingebaut werden die die Unterscheidung Berechtigt / Unberechtigt beinhaltet Prozessschritt BI_REJ_E5
Meldung ABLEHNUNG_BIREJ erstellen Wenn die Prüfung eine Ablehnung der Reklamation zur Folge hat wird die Nachricht ABLEHNUNG_BIREJ erstellt

Ablehnungsgründe nicht nac...

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Kommentar


 
- Verjährung wird als Anforderungsgrund aufgenommen

- Sollten die Zahlerstände nicht korrekt sein kann der Grund 806 Verbrauch nicht plausibel verwendet werden (ggf. eine Anmerkung in das Notizfeld schreiben)
- Zählpunktprüfungen werden und gestrichen und die betroffenen Ablehnungsgründe 55, 56 entfernt

AT000002 VERBUND AG J****r

VERBUND AG stimmt dem Konsultationsvorschlag grundsätzlich zu.

Die Frist zur Reklamation sollte jedoch noch angepasst werden:

Die Reklatmation sollte bis zur Fälligkeit der Netzrechnung möglich sein, daher wäre unser Vorschlag spätestens 10 AT ab Erstellung der Rechnung (DocumentCreationDateTime).

Ebenso sollten entsprechenden Vorgaben für Mahnsperre aufgenommen werden (für ANTWORT bzw. bei ABLEHNUNG).

 

Kommentar


 
- Die Fristen werden wie vorgeschlagen erweitert
- Ein Hinweis auf Mahnsperre bzw. Anmerkung dass bis zum Abschluss des Reklamationsprozesses keine Mahnung versandt werden darf, wird in Beschreibung ergänzt

Energie AG Oberösterreich H****r

Wir begrüßen ebenso die Abwicklung von Rechnungsreklamationen über diesen standardisierten Prozess.

Aus dem Fachbereich Billing gibt es in unserem Haus noch dazu noch Anmerkungen:

Es wäre wünschenswert die Kontaktdaten des jeweiligen Sachbearbeiters in der Reklamation mit zu senden.

Im Falle einer Schlussrechnung wäre noch der Anforderungsgrund: Abmeldung fehlt bei Schlussrechnung wünschenswert

Der Text "bereits behoben" des Ablehnungsgrundes 252 ist zu schwammig, "bereits storniert" wäre besser.

Bei Annahme der Reklamation durch den Netzbetreiber soll im Prozess auch definiert werden, dass dieser eine Mahnsperre setzt.

Wenn möglich sollen die Fristen zur Bearbeitung wie folgt angepasst werden:

Für ANFORDERUNG_BIREJ 10 AT anstelle von 7 AT

Für die Antwort des NB 7 AT anstelle von 5 AT



 

Kommentar


 
- Kontaktdaten sind in den jeweiligen Marktpartnereinträgen auf ebutilities ersichtlich
- Anforderungsgrund „auslösender Prozess für SR fehlt“ wird hinzugefügt
- Ablehnungsgrund wird wie vorgeschlagen geändert
- - Hinweis auf Mahnsperre bzw. Anmerkung dass bis zum Abschluss des Reklamationsprozesses keine Mahnung versandt werden darf, wird in Beschreibung ergänzt

M****r

für alle Mandanten regiocom: Der Ablehnungsprozess sollte in den Rechnungsprozess integriert werden (siehe oben). Der Reklamation sollte direkt eine Rechnung zugeordnet werden (1 zu 1). Mehrere Ablehnungen in einer Nachricht machen großen Aufwand bei der Zuordnung. Es ist zudem nicht damit zu rechnen, dass eine große Zahl von Rechnungen reklamiert wird. Die Rechnung selbst wird auch in einer Nachricht pro Rechnung übermittelt, somit sollte auch eine Ablehnung entsprechen in einer Nachricht übermittelt werden. Eine Ablehnung eine Reklamation (ABLEHNUNG_BIREJ) kann nicht sinnvoll erfolgen, da ja dann alle Reklamationen abgelehnt werden. Wie oben beschrieben ist es nicht ersichtlich, warum eine Ablehnung der Reklamation erfolgen kann. Das wird eher eine bilaterale Klärung zur Folge haben. Fehlende Reklamationsgründe der Rechnung in ANFORDERUNG_BIREJ: * 87 Lieferant ist nicht Netzrechnungsempfänger Die Ablehngründe der Reklamation in ABLEHNUNG_BIREJ scheinen nicht korrekt. * Zählpunkte sind in der Nachricht nicht vorhanden, daher kann es keine Probleme damit geben. Ist hier die Rechnungsnummer gemeint? * Lieferant nicht Rechnungsempfänger hätte als Voraussetzung, dass er keine Rechnung erhalten hätte. * „Bereits behoben“ ist vielleicht besser „bereits storniert“. * „Nicht nachvollziehbar“ ist ungenau.
 

Kommentar


 
- eine Zuordnung der Reklamation kann direkt einer Zahlungsreferenz und Rechnung erfolgen da beide Nummern Pflichtfelder sind und mehrere Ablehnungen pro Nachricht nicht möglich sind
- Ablehnunggründe 55 und 56 werden entfernt
- Ablehnunggrund bereits behoben wird wie vorgeschlagen geändert
- zu Ablehngrund nicht nachvollziehbar wird ergänzt dass in diesem Fall eine nähere Begründung im Zusatztext erfolgt

Unbekannte Person

Die KNG begrüßt die Einführung eines neuen Standards für das Reklamationsaviso. 

Die Einführung neuer Prozesse zum Reklamationsaviso auf www.ebutilities.at stellt für uns klar, dass die Verwendung dieser Prozesse – abgesehen von eventuell bestehenden bilateralen Vereinbarungen - verpflichtend ist. Dies sollte noch deutlicher aus der Prozessbeschreibung hervorgehen.

Vorschlag Reklamationsaviso:

  • Beschreibungsergänzung: Rechnungsreklamationen sind ausschließlich über den Prozess BI_REJ vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu übermitteln.
 

Kommentar


 
die Verpflichtung zur Anwendung dieses Prozesses (sofern noch keine Zahlung erfolgt ist) wird in der Beschreibung ergänzt