Konsultation Zahlungs- und Reklamationsaviso
Beschreibung | BI_PAY-Zahlungsaviso Vorteile des Zahlungsavisos im neuen XML Schema:
BI_REJ-Reklamationsaviso Besteht die Notwendigkeit des Lieferanten bei der Verarbeitung Der Netzbetreiber kann die Reklamation prüfen
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Fristen | ||
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Konsultation Beginn | 29.01.2020 | |
Stellungsnahmen bis | 03.03.2020 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 04.04.2020 | |
Testphase ab | 07.09.2020 | |
Produktivsetzung | 07.12.2020 |
Abschluss | ||
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Entscheidung | Auf Grund der Konsultation wurden zusätzliche Änderungen durchgeführt: Im Prozess BI_PAY: •die Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId•NumberOfMessages •CurrentMessageNumber •TotalNumberOfRecords •TotalSumAmount •Verkürzung der häufig vorkommenden Feldbezeichnungen „BillingData“ •Entfernung der Zahlungs- und Gutschriftssummen •Begrenzung der maximalen Anzahl Rechnungsdaten auf 50.000 .e. Regelungen für Einzelzahlungen bzw. Sammelüberweisungen beschrieben welche den bisherigen Anhang A im Prozess XX_IN_NB_LF – Elektronischer Rechnungsdatenaustausch Netzbetreiber-Lieferant ersetzt Im Prozess BI_REJ: •Anforderungsfrist auf 10 AT geändert •Antwortfrist auf 7 AT geändert •neue Anforderungsgründe 818 und 819 hinzugefügt •Ablehnungsgrund 252 von bereits behoben auf bereits storniert geändert •Ablehnungsgründe 55 und 56 entfernt •Hinweis auf Mahnsperre hinzugefügt •Prozessdiagramm ergänzt |
Dokumente | Keine Dokumente zugewiesen |
Betroffene Prozesse |
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BI_PAY (00.99) Zahlungsavis |
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Prozess | BI_PAY | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Zahlungsavis | |
Gültig von | 05.10.2020 |
- ✓ TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG M****r hat zugestimmt
- ✓ AT900059 Wiener Netze GmbH J****h hat zugestimmt
- ✓ AT001000 Wiener Netze GmbH hat zugestimmt
- ✓ Energie AG Oberösterreich H****r hat zugestimmt
- ✓ AT000002 VERBUND AG J****r hat zugestimmt
- ✓ AT004002 K****r hat zugestimmt
- ✓ M****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT900429 LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG. R****g hat zugestimmt
- ✓ AT006000 M****e hat zugestimmt
- ✓ AT001002 Wien Energie H****s hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT011002 A****u hat zugestimmt
- ✓ AT055000 switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H. A****u hat zugestimmt
- ✓ AT011008 A****u hat zugestimmt
Stellungnahmen
TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG M****r
Kommentar
Teilung ab 50.000 Datensätze
Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId
Einzeldatensätze haben eigene MessageID
Felder SUMPAYMENT und SUMCREDIT werden entfernt
AT001000 Wiener Netze GmbH
AT900059 Wiener Netze GmbH J****h
Aufgrund der Größe
mancher Lieferanten/Netzbetreiber ist entweder vorzusehen das das Zahlungsavis
in kleinere Datenpakete aufteilbar ist oder eine mengenmäßige Begrenzung der
Datenpakete zu definieren.
Kommentar
Teilung ab 50.000 Datensätze
Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId
Einzeldatensätze haben eigene MessageID
Energie AG Oberösterreich H****r
Eine Anpassung des Anhang A ist aufgrund des neuen Avisoformats auf jeden Fall notwendig. Der Vorschlag, die Inhalte des Anhang A beim Prozess BI_PAY zu hinterlegen ist sehr gut.
Ebenso ist es wünschenswert die Verbindlichkeit über die festgelegten Verwendungszwecktexte und das Avisoformat klar hervorzuheben.
Kommentar
AT909999 AGCS Gas Clearing and Settlement AG C****i
Kommentar
2. nein es handelt sich lediglich um die AVIS Information zu den Zahlungen
3. Rechnungsformate und -prozesse sind davon nicht betroffen
Unbekannte Person
Die KNG begrüßt die Einführung eines neuen Standards für das Zahlungsaviso.
Die Einführung neuer Prozesse zum Zahlungsaviso auf www.ebutilities.at stellt für uns klar, dass die Verwendung dieser Prozesse – abgesehen von eventuell bestehenden bilateralen Vereinbarungen - verpflichtend ist. Dies sollte noch deutlicher aus der Prozessbeschreibung hervorgehen.
Vorschlag Zahlungsaviso:
- Beschreibungsergänzung: Die Übermittelung der Zahlungsaufstellung darf ausschließlich über den beschriebenen Prozess BI_PAY erfolgen
- Entfernung der ergänzenden Dokumente „Rückläufermodell – Zahlungsaviso“ und „Zahlungsaviso_Formatbeschreibung“ beim Prozess XX_IN_NB_LF
- Aufnahme des Anhang A zum Rückläufermodell in die Dokumentation zum Zahlungsaviso
- Anmerkung im Prozess XX_IN_NB_LF, dass das Zahlungsaviso ausschließlich über den Prozess BI_PAY erfolgen muss.
Kommentar
AT001002 Wien Energie H****s
Kommentar
Teilung ab 50.000 Datensätze
Splitbarkeit der Avisdaten in mehrere Pakete mit gemeinsamer ConversationId
Einzeldatensätze haben eigene MessageID
AT006000 Vorarlberger Energienetze GmbH R****n
Kommentar
BI_REJ (00.99) Reklamationsavis |
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Prozess | BI_REJ | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Reklamationsavis | |
Gültig von | 05.10.2020 |
- ✓ TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG M****r hat zugestimmt
- ✓ AT900059 Wiener Netze GmbH J****h hat zugestimmt
- ✓ AT001000 Wiener Netze GmbH hat zugestimmt
- ✓ AT000002 VERBUND AG J****r hat zugestimmt
- ✓ AT004002 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT900429 LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG. R****g hat zugestimmt
- ✓ AT006000 M****e hat zugestimmt
- ✓ AT001002 Wien Energie H****s hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT011002 A****u hat zugestimmt
- ✓ AT055000 switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H. A****u hat zugestimmt
- ✓ AT011008 A****u hat zugestimmt
Stellungnahmen
Wien Energie GmbH H****s
Stellungnahme seitens meinalpenstrom (per mail eingelangt):
Datensatz Anforderung BI_REJ erstellen Datensatz für das Reklamationsavis wird erstellt. Gründe sind verpflichtend zu übermitteln
zusätzliche Responsecodes halten wir für hilfreich und sinnvoll
'- Verjährung: Somit wäre gewährleistet, dass keine Rechnungen oder Vorschreiungen außerhalb der Verjährungsfrist storniert werden können
- Zählerstände: Reklamation von Rechnungen, bei denen die Zählerstände (z.B. vom Kunden übermittelt) nicht mit dem Verbrauch der übermittelten INVOICE übereinstimmen. Dieser Fall würde auch Reklamationen abdecken, wenn der Netzbetreiber uns vor der INVOICE keine MSCONS übermittelt Prozessschritt BI_REJ_E2
Zählpunkts- und Rechnungsprüfung Netzbetreiber prüft den erhaltenen Datensatz
Prüfung nicht nachvollziehbar
Für uns sind die angegebenen Prüfkriterien nicht nachvollziehbar. Wenn der Netzbetreiber uns eine Rechnung sendet, warum muss er dann bei einer Ablehnung unsererseits nochmals prüfen ob er den Zählpunkt überhaupt findet. Eine Rechnung kann unserem Verständnis nach nur erstellt werden, wenn der Zählpunkt beim Netzbetreiber vorhanden ist. Prozessschritt BI_REJ_E3
Prüfungen Zählpunkt OK, Zählpunkt beliefert Prüfung ob der Zählpunkt zugeordnet werden kann und durch den Lieferanten beliefert wird
Prüfung nicht nachvollziehbar
Siehe Prozessschritt BI_REJ_E2
Aus unserer Sicht sollte der Prozessschritt BI_REJ_S2 und BI_REJ_S3 zusammengefasst werden
Wenn der Prozessschritt nicht getrennt wird, müsste im Prozessdiagramm bereits eine Abweichung eingebaut werden die die Unterscheidung Berechtigt / Unberechtigt beinhaltet Prozessschritt BI_REJ_E5
Meldung ABLEHNUNG_BIREJ erstellen Wenn die Prüfung eine Ablehnung der Reklamation zur Folge hat wird die Nachricht ABLEHNUNG_BIREJ erstellt
Ablehnungsgründe nicht nac...
Kommentar
- Sollten die Zahlerstände nicht korrekt sein kann der Grund 806 Verbrauch nicht plausibel verwendet werden (ggf. eine Anmerkung in das Notizfeld schreiben)
- Zählpunktprüfungen werden und gestrichen und die betroffenen Ablehnungsgründe 55, 56 entfernt
AT000002 VERBUND AG J****r
VERBUND AG stimmt dem Konsultationsvorschlag grundsätzlich zu.
Die Frist zur Reklamation sollte jedoch noch angepasst werden:
Die Reklatmation sollte bis zur Fälligkeit der Netzrechnung möglich sein, daher wäre unser Vorschlag spätestens 10 AT ab Erstellung der Rechnung (DocumentCreationDateTime).
Ebenso sollten entsprechenden Vorgaben für Mahnsperre aufgenommen werden (für ANTWORT bzw. bei ABLEHNUNG).
Kommentar
- Ein Hinweis auf Mahnsperre bzw. Anmerkung dass bis zum Abschluss des Reklamationsprozesses keine Mahnung versandt werden darf, wird in Beschreibung ergänzt
Energie AG Oberösterreich H****r
Wir begrüßen ebenso die Abwicklung von Rechnungsreklamationen über diesen standardisierten Prozess.
Aus dem Fachbereich Billing gibt es in unserem Haus noch dazu noch Anmerkungen:
Es wäre wünschenswert die Kontaktdaten des jeweiligen Sachbearbeiters in der Reklamation mit zu senden.
Im Falle einer Schlussrechnung wäre noch der Anforderungsgrund: Abmeldung fehlt bei Schlussrechnung wünschenswert
Der Text "bereits behoben" des Ablehnungsgrundes 252 ist zu schwammig, "bereits storniert" wäre besser.
Bei Annahme der Reklamation durch den Netzbetreiber soll im Prozess auch definiert werden, dass dieser eine Mahnsperre setzt.
Wenn möglich sollen die Fristen zur Bearbeitung wie folgt angepasst werden:
Für ANFORDERUNG_BIREJ 10 AT anstelle von 7 AT
Für die Antwort des NB 7 AT anstelle von 5 AT
Kommentar
- Anforderungsgrund „auslösender Prozess für SR fehlt“ wird hinzugefügt
- Ablehnungsgrund wird wie vorgeschlagen geändert
- - Hinweis auf Mahnsperre bzw. Anmerkung dass bis zum Abschluss des Reklamationsprozesses keine Mahnung versandt werden darf, wird in Beschreibung ergänzt
M****r
Kommentar
- Ablehnunggründe 55 und 56 werden entfernt
- Ablehnunggrund bereits behoben wird wie vorgeschlagen geändert
- zu Ablehngrund nicht nachvollziehbar wird ergänzt dass in diesem Fall eine nähere Begründung im Zusatztext erfolgt
Unbekannte Person
Die KNG begrüßt die Einführung eines neuen Standards für das Reklamationsaviso.
Die Einführung neuer Prozesse zum Reklamationsaviso auf www.ebutilities.at stellt für uns klar, dass die Verwendung dieser Prozesse – abgesehen von eventuell bestehenden bilateralen Vereinbarungen - verpflichtend ist. Dies sollte noch deutlicher aus der Prozessbeschreibung hervorgehen.
Vorschlag Reklamationsaviso:
- Beschreibungsergänzung: Rechnungsreklamationen sind ausschließlich über den Prozess BI_REJ vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu übermitteln.
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation