Konsultation Customer Consent Management
Beschreibung | Die DSGVO regelt in Ziel ist mittels des Basis für den | |
Fristen | ||
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Konsultation Beginn | 18.06.2019 | |
Stellungsnahmen bis | 26.07.2019 | |
Vorauss. Veröffentlichung | 04.10.2019 | |
Testphase ab | 01.04.2020 | |
Produktivsetzung | 01.04.2021 |
Abschluss | ||
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Entscheidung | Konsultation abgeschlossen |
Dokumente | Keine Dokumente zugewiesen |
Betroffene Prozesse |
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CM_REQ_ONL (00.99) Consent Management - Online Datenfreigabe |
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Prozess | CM_REQ_ONL | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Consent Management - Online Datenfreigabe | |
Gültig von | 01.05.2019 |
- ✓ AT001002 Wien Energie A****k hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 A****i hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT001002 Wien Energie A****k
Timer für Rückantwort = 72 h bei Dienstleister
Wird hier Arbeitstag (z.B.: 9:00-17:00) bzw. Wochenenden und Feiertage berücksichtigt?
Es sollte einheitlich geregelt sein.
Kommentar
- Die Regelung für Fristen sind analog der Wechselverordnung vorgesehen und wird im Konzept beschrieben.
Salzburg AG N****r
BP01.BP13.BP24 & BP01.BP14.BP43
Timer für Rückantwort = 72 h bei Dienstleister
Timer für Endkundenentscheidung = 10 AT bei VNB => Inwiefern kompatibel?
BP01.BP15.BP11:
Unklar ist, um welche Daten es konkret geht und ob einzelne wählbar sind.
RequestedDatatypes = Auswahlmöglichkeiten einzelner DataTypes oder nur Einwilligung für ein definiertes Set an Daten? Für Dienstleistungen nach § 16a wird es immer ein vom DL definiertes Set an Daten benötigen. Dies sollte auch so ermöglicht werden.
„Versand von DataTyp nicht möglich“ -> ABLEHNUNGSGRUND 174. Wird dieser auch zurückgemeldet, wenn nur ein DataTyp von mehreren nicht lieferbar ist?
BP01.BP14.BP27
Fehlerhandling im VNB-Portal?
Kundenfreundliche Lösung gewünscht. Interpretierbarer Ablehnungsgrund sollte angezeigt
und (ergänzend) an den DL übermittelt werden.
Kommentar
- Eine genaue Beschreibung der RequestedDataTypes wird noch nachgeliefert. Mit einen DataType ist ein Set an Daten gemeint. Z.B. bei GEA alle notwendigen ¼ Profile
- Die Implementierung im Portal obliegt den Netzbetreiber.
- Die Ablehnungsgründe sind definiert, der entsprechende Grund wird im Falle einer Ablehnung mitgeteilt über eine ConsentNotification.
AT004000 A****i
Prozesslogik
- Timer des Dienstleisters (72h) für die Rückantwort unterschiedlich zu dem Timer für die Endkundenentscheidung (10 Arbeitstage) =>in der Beschreibung erläutern
o 72 Stunden dienen zur Bestätigung oder Ablehnung der Datenfreigabe-Anfrage des Dienstleisters an den Netzbetreiber, bei positiver Antwort ist die Anfrage 10 Arbeitstage gültig für die Antwort des Endkunden an den Netzbetreiber, ab dem nächsten Arbeitstag
- BP01.BP13.BP26 ist immer notwendig, wenn kein Zählpunkts-ID genutzt wird, Text anpassen, statt „Alternativ“ - Bei der Datenfreigabe-Anforderung ohne Zählpunkt wird eine…
- Grund für Ablehnung bei bereits übermittelten Daten – ABLEHNUNG_CMQM – „Daten werden bereits übermittelt“
Fehlende Prozessschritte im Prozessdiagramm
- Schritt „BP01.BP13.BP26 „Endkunde die Consent-Request-ID mitteilen“ – nach dem Prozessschritt ist eine Nachricht vom Dienstleister an den Endkunden zu senden – auf der Seite Endkunde „Consen t-Request-ID vom Dienstleister empfangen“ in der Darstellung zu ergänzen
- Schritt „BP01.BP14.BP11 „Datenfreigabeantrag speichern“ – nach dem Prozessschritt ist eine pos. Nachricht an den Dienstleister sinnvoll, da der VNB den rechtmäßigen Empfang bestätigt, ev. mit Gültigkeit, da der Timer dann vom VNB bekanntgeben werden könnte – ev. würde der Dienstleister erst danach die Information an den Endkunden übermitteln, da im Fehlerfall der Kunde keine ID’s mehrfach vom Dienstleister bekommt
- Ergänzung des zyklischen Datenversands vom VNB an den Dienstleister als Prozessschritt sinnvoll, da dieser Prozess nach der Datenfreigabe gestartet wird (CR_MSG bzw. allgemeiner für zukünftige Datenanforderungen?)
Voraussetzungen
- „aktiver Anmeldeprozess“ ist keine gültige Voraussetzung, Anmeldeprozess für den Zählpunkt muss abgeschlossen sein, d.h. der Kunde einen aktiven Vertrag beim Netzbetreiber
Fristen
- Die Fristen im Sekundenbereich sollten gelockert werden, da abhängig von T...
Kommentar
- Beschreibung und Darstellung für Schritt BP01.BP13.BP26 wird angepasst
- Der Prozess triggert keine Folgeprozesse, daher auch keine Aufnahme in das Prozessdiagramm
- Neuer Ablehnungsgrund „Consent existiert bereits“ anlegen und im Prozess beschreiben
- Voraussetzung für den Prozess ist ein aktiver Netzkunde (ANM muss abgeschlossen sein)
- Die Definition der Fristen wird noch einmal überarbeitet und genau definiert, grundsätzlich sind diese Rückmeldezeiten als Idealfall anzusehen
AT112731 M****r
Die Anfrage vom Dienstleister soll innerhalb von 72 Stunden beantwortet werden, sonst soll der Prozess abgebrochen werden. Der VNB hat aber einen Timer von 10 AT, wo er auf die Rückmeldung des Endkunden wartet. Ist das korrekt? Wenn ja, dann bitte die Beschreibung klarer formulieren, denn hier scheint es doch so zu sein, dass nur 3 Tage gewartet werden muss. Bitte ggf. im Prozessbild die Fristen hinterlegen.
Kommentar
CM_REQ_OFF (00.99) Consent Management - Offline Datenfreigabe |
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Prozess | CM_REQ_OFF | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Consent Management - Offline Datenfreigabe | |
Gültig von | 01.05.2019 |
- ✓ AT001002 Wien Energie A****k hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 A****i hat zugestimmt
Stellungnahmen
Salzburg AG N****r
BP01.BP13.BP02
Schritt 1 fehlt: Angebot & Erbringung der
Dienstleistung analog zu Online Datenfreigabe
Kommentar
AT004000 A****i
Fehlende Prozessschritte im Prozessdiagramm
- Schritt „BP01.BP11.BP40 „Hinweis auf ConsentRequest über hinterlegten Kommunikationskanal senden“ – nach dem Prozessschritt ist eine pos. Nachricht vom VNB an den Dienstleister sinnvoll, da der VNB den rechtmäßigen Empfang bestätigt, ev. mit Gültigkeit, da der Timer dann vom VNB bekanntgeben werden könnte
Voraussetzungen
- „aktiver Anmeldeprozess“ ist keine gültige Voraussetzung, Anmeldeprozess für den Zählpunkt muss abgeschlossen sein, d.h. der Kunde einen aktiven Vertrag beim Netzbetreiber
Aleksandar Stefanoski
Kommentar
- Nach Schritt BP01.BP11.BP40 wird eine neue CMNotification mit neuem Responsecode an den Dienstleister versendet
CM_REV_CUS (00.99) Consent Management - Aufhebung Datenfreigabe durch Endkunden |
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Prozess | CM_REV_CUS | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Consent Management - Aufhebung Datenfreigabe durch Endkunden | |
Gültig von | 01.05.2019 |
- ✓ AT001002 Wien Energie A****k hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 A****i hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT001002 Wien Energie A****k
Hier sollte eine Einschränkung auf einzelne ZP erwähnt werden. Andernfalls ist es problematisch wenn die Nachricht für alle betroffenen ZP innerhalb kürzester Zeit versendet werden muss.
Zudem sollte eine Mindestfrist bis zum Ende der Datenfreigabe erwähnt werden.
Kommentar
- Versand der RevokeNachricht durch VNB an Dienstleister hat zeitnah zu erfolgen
Salzburg AG N****r
BP62.BP02.BP05: ohne Deadline? BP62.BP02.BP05 bei Datenfreigabe DL hat 24 h
BP62.BP01.BP06: Datenfreigabe-Aufhebung empfangen
„Durch die EDA Infrastruktur wird die Zustellung der Nachrichten auf Kommunikationsebene dokumentiert und eine fachliche Bestätigung des Erhalts der Datenfreigabe-Aufhebung durch den Dienstleister entfällt.“ Widerspricht dies nicht der weiter unten angeführten Beschreibung: „3: Der VNB kann aufgrund der signierten Empfangsbestätigung des Dienstleisters nachweisen, dass die Datenfreigabe-Aufhebung weitergegeben wurde“
Kommentar
- Durch die Übertragung mittels EDA Infrastruktur ist eine Zustellung der Nachricht gewährleistet
CM_REV_SP (00.99) Consent Management - Aufhebung durch Dienstleister |
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Prozess | CM_REV_SP | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Consent Management - Aufhebung durch Dienstleister | |
Gültig von | 01.05.2019 |
- ✓ AT001002 Wien Energie A****k hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 A****i hat zugestimmt
Stellungnahmen
Salzburg AG N****r
BP62.BP02.BP42 VNB Nutzer über Fehlersituation informieren: Information sollte auch an den DL gehen, der die Kundenbeziehung hat (bzw. der Auslöser zur Datenfreigabe-Aufhebung war)
Kommentar
AT004000 A****i
Fehlende Prozessschritte im Prozessdiagramm
- Schritt BP62.BP02.BP42 „VNB Nutzer über Fehlersituation informieren“ – nach dem Prozessschritt ist eine Nachricht vom VNB an den Endkunden in der Darstellung sinnvoll, „Endkunde von Fehlersituation informiert“
- Schritt BP62.BP02.BP45 „Fehlersituation an Dienstleister per Datenfreigabe-Aufhebung mitteilen“ – es fehlt ein zusätzlicher Responsecode für den Feherfall bei ANTWORT_CMS
Aleksandar Stefanoski
Kommentar
- Der fehlende Responsecode wird ergänzt
CM_REV_IMP (00.99) Consent Management - Implizite Datenfreigabe-Aufhebung durch energiewirtschaftliche Prozesse |
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Prozess | CM_REV_IMP | |
Version | 00.99 | |
Bezeichnung | Consent Management - Implizite Datenfreigabe-Aufhebung durch energiewirtschaftliche Prozesse | |
Gültig von | 01.05.2019 |
- ✓ AT001002 Wien Energie A****k hat zugestimmt
- ✓ AT008000 D****r hat zugestimmt
- ✓ AT003101 K****r hat zugestimmt
- ✓ AT004000 A****i hat zugestimmt
Stellungnahmen
AT001002 Wien Energie A****k
Es sollte eindeutig definiert werden.
Kommentar
Salzburg AG N****r
BP62.BP08.BP30 Lieferant meldet Endkunden am Zählpunkt ab (Erweiterung ABM Prozess des VNB):
Bei einem alleinigen Lieferantenwechsel (aber keinen Auszug) muss die Datenfreigabe für den DL unberührt bleiben (vgl. § 16 -> freie Lieferantenwahl bei aufrechtem Vertrag DL <-> Kunde).
Kommentar
AT004000 A****i
Prozessauslösend
- Zu Pkt. 4 Deaktivierung mind. eines Zählpunkts einer Gemeinschaftserzeugungsanlage verursacht keine Änderung der Kundenbeziehung zw. Netzbetreiber und Endkunden (aktiver Vertrag)
- Zu Pkt. 5 WIES-Prozess verursacht keine Änderung der Kundenbeziehung zw. Netzbetreiber, Dienstleister und Endkunden (aktiver Vertrag), die Datenfreigabe bleibt unverändert. Falls die Datenfreigabe als Lieferant (Dienstleister) erfolgt ist, beendet ein WIES die Datenfreigabe sinngemäß.
- Nach Änderung des Messintervalls (Customer Prozess CP_REQ_CMI - Anforderung auf Änderung des Mess-/Übertragungsintervalls) müsste die Datenfreigabe entweder aufgehoben werden oder definierte Änderungen zugelassen sein, da diese der Datenfreigabe entsprechen
Aleksandar Stefanoski
Kommentar
- Prozess CMI hat keine Auswirkungen auf CCM Prozess
AT112731 M****r
Was passiert bei einer Rückabwicklung der ABM (RAABM)? Wird
der ursprüngliche Status wieder hergestellt? Aus Sicht des RAABM Prozesses
müsste dies so sein.
Bitte hier eine klare Handlungsanweisung formulieren.
Allgemeine Anmerkungen zu der Konsultation