Glossar |
|
A
Abrechnungswert
Der im Ablesezeitraum aufgetretene Verbrauchswert.
Aggregator
ein Energiemanagement-Dienstleister, der verschiedene kurzfristige Verbraucherbzw. Erzeugerkapazitäten zwecks Ankauf, Verkauf oder Auktion in organisierten Energiemärkten oder bilateral bündelt
Arbeitstag
Alle Tage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen, Karfreitag sowie 24. und 31. Dezember;
AT-Nummer
vom BKO vergebene Lokalnummer zur Identifikation des Marktpartners
Ausgleichsenergie
Die Differenz zwischen dem vereinbarten Fahrplanwert und dem tatsächlichen Bezug oder der tatsächlichen Lieferung von elektrischer Energie einer Bilanzgruppe je definierter Messperiode, wobei die elektrische Energie je Messperiode tatsächlich erfasst oder rechnerisch ermittelt werden kann
B
Bankwerktag
Jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System) -Tag ist.
Basissicherheit
Haftungsanteil der Sicherheit des Bilanzgruppenverantwortlichen infolge seiner Bonitätsbeurteilung
Betrieb
Alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die elektrische Anlage funktionieren kann. Dies umfasst Schalten, Regeln, Überwachen und Instandhalten sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten.
Bilanzgruppe
Die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe inner-halb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung von elektrischer Energie (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) von elektrischer Energie erfolgt
Bilanzgruppenkoordinator
Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die eine Verrechnungsstelle betreibt
Bilanzgruppenmitglieder
Lieferanten oder Kunden, welche innerhalb einer Bilanzgruppe zum Zwecke des Aus-gleiches zwischen Aufbringung und Abgabe von elektrischer Energie zusammengefasst sind
Bilanzgruppenmitgliedschaft, mittelbare
Netzbenutzer und Stromhändler, die mit einem Lieferanten einen Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie inklusive der Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, werden jener Bilanzgruppe mittelbar zugeordnet, der ihr Lieferant angehört. Diese Zuordnung wird als mittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft bezeichnet. In einem solchen Fall besteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Netzbenutzer bzw. Stromhändler und dem Bilanzgruppenverantwortlichen
Bilanzgruppenmitgliedschaft, unmittelbare
Marktteilnehmer, die mit einem Bilanzgruppenverantwortlichen einen Vertrag über die Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, sind unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder
Bilanzgruppenumsatz
Je Bilanzgruppe und Clearingperiode die Summe der Einkaufsfahrpläne und Einspeisezählwerte zuzüglich der Ausgleichsenergie auf der Sollseite des Bilanzkontos oder wahlweise die Summe der Verkaufsfahrpläne und Verbrauchszählwerte zuzüglich der Ausgleichsenergie auf der Habenseite des Bilanzkontos
Bilanzgruppenverantwortlicher
Eine gegenüber anderen Marktteilnehmern und dem Bilanzgruppenkoordinator zuständige Stelle einer Bilanzgruppe, welche die Bilanzgruppe vertritt
Bilanzkreis
Ein Bilanzkreis ist das Ebenbild einer Bilanzgruppe innerhalb des deutschen Marktmodells
BKO-Vertrag
Vertrag des Bilanzgruppenkoordinators mit den Marktteilnehmern für die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben zu erbringenden Leistungen mit welchem die AB-BKO in Kraft gesetzt werden
Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung eines neu zuzulassenden BGV ist die Evaluierung der gesamten wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, finanziellen und personellen Lage des Interessenten
C
Clearing, erstes
Findet periodisch, zumindest monatlich statt, und ist die Bestimmung der viertelstündlichen Ausgleichsenergie je BG mittels Saldenbildung aus der Aggregation der Fahrpläne und der Summe aus aggregierten Zählwerten (Zeitreihen aus Viertelstundenwerten) sowie aggregierten Lastprofilen
Clearing, finanzielles
Ermittlung der geldmäßigen Salden pro Clearingperiode und Bilanzgruppe für die Ausgleichsenergie durch die Verrechnungsstelle, sowie die Ermittlung der Salden über den gesamten Verrechnungszeitraum je Bilanzgruppe und die Erstellung der Abrechnungen für die einzelnen Bilanzgruppenverantwortlichen
Clearing, technisch
Bilanzierung der in der Verrechnungsstelle eingerichteten technischen Konten pro Bilanzgruppe. Dabei werden die von den Netzbetreibern der jeweiligen Bilanzgruppe zugeordneten Zeitreihen pro Lieferant bzw. Erzeuger und etwaige Programmwerte (kaufmännische Fahrpläne), welche zwischen Bilanzgruppen ausgetauscht wurden, berücksichtigt
Clearing, zweites
Es ist die Korrektur der im Ersten Clearing bestimmten Ausgleichsenergie je BG auf der Basis der tatsächlich gemessenen Jahresenergie von Erzeugung und Verbrauch
Clearingintervall
Siehe Clearingzeitraum
Clearingperiode
Die kleinste Zeiteinheit (15 Minuten), für die vor der Verrechnungsstelle die Preise der Ausgleichsenergie ermittelt und Mengen verbrauchter Ausgleichsenergie für das technische Clearing gemessen werden
Clearingzeitraum
Ist das Intervall, in dem das erste Clearing von der Verrechnungsstelle durchgeführt wird
D
dezentrale Erzeugungsanlage
eine Erzeugungsanlage, die an ein öffentliches Mittel- oder Niederspannungs-Verteilernetz (Bezugspunkt Übergabestelle) angeschlossen ist und somit Verbrauchernähe aufweist oder eine Erzeugungsanlage, die der Eigenversorgung dient
E
Einspeiser
Ein Erzeuger oder ein Elektrizitätsunternehmen, der oder das elektrische Energie in ein Netz abgibt
Elektrizitätsunternehmen
Eine natürliche oder juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung, der Lieferung oder des Kaufs von elektrischer Energie mindestens eine wahrnimmt und die kommerzielle, technische oder wartungsbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen wahrnimmt, mit Ausnahme der Endverbraucher
Endverbraucher
Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft
Entnehmer
Ein Endverbraucher oder ein Netzbetreiber, der elektrische Energie aus einem elektrischen Netz bezieht
Erzeuger
Eine juristische oder natürliche Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität erzeugt
Erzeuger
eine juristische oder natürliche Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität erzeugt
Erzeugungsanlage
ein Kraftwerk oder Kraftwerkspark
F
Fahrplan
Jene Unterlage, die angibt, in welchem Umfang elektrische Leistung als prognostizier-ter Leistungsmittelwert in einem konstanten Zeitraster (Messperioden) an bestimmten Netzpunkten eingespeist und entnommen oder zwischen Bilanzgruppen ausgetauscht wird
Fahrplan, extern
Fahrpläne zwischen Bilanzgruppen bei welchen die beiden Bilanzgruppen in unter-schiedlichen Regelzonen sind
Fahrplan, intern
Fahrplan zwischen Bilanzgruppen bei welchen die beiden Bilanzgruppen in derselben Regelzone sind
funktional verbundenes Netz
ein Netz, welches direkt oder indirekt über ein anderes Netz oder mehrere Netze in den Netzebenen 3 bis 7 transformatorisch oder galvanisch an ein Höchstspannungsnetz angeschlossen ist. Ist ein Netz indirekt über mehrere Netze an das Höchstspannungsnetz angeschlossen, so gilt es als mit jenem funktional verbunden, zu dem eine direkte transformatorische oder galvanische Verbindung besteht. Treffen diese Merkmale auf mehrere Netze zu, so gilt ein Netz mit jenem als funktional verbunden, welches eine größere jährliche Energiemenge an Endverbraucher abgibt.
G
Geltende Systemnutzungstarife
Die von den Netzbenutzern für die Netznutzung an die Netzbetreiber zu entrichtenden geltenden, behördlich festgesetzten, Entgelte
Geltende technische Regeln
Die anerkannten Regeln der Technik, die „technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Übertragungs- und Verteilernetzen gem. ElWOG („TOR“), sowie die technischen Ausführungsbestimmungen der Netzbetreiber
gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Erzeugungsanlagen, die elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten erzeugen
I
in KWK erzeugter Strom
Strom, der in einem Prozess erzeugt wurde, der an die Erzeugung von Nutzwärme gekoppelt ist und der gemäß der in Anlage III festgelegten Methode berechnet wird
Intelligentes Messgerät (IM)
Eine technische Einrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah misst, und die über eine fernauslesbare, bidirektionale Datenübertragung verfügt
Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (IME)
Ein intelligentes Messgerät, bei dem Viertelstundenwerte übertragen werden, da der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung dieser Werte erteilt hat oder dies zur Erfüllung von Pflichten aus einem vom Kunden gewählten, auf Viertelstundenwerten basierenden Liefervertrag erforderlich ist
Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration (IMS)
Ein intelligentes Messgerät, bei dem täglich ein Zählerstand übertragen wird, da der Kunde keine Zustimmung zur Übertragung von Viertelstundenwerten erteilt hat
J
Jahresverbrauchswert
Der Jahresverbrauchswert ist der auf 365 Tage normierte Abrechnungswert
K
Kostenwälzung
Ein kalkulatorisches Rechenverfahren, welches angewendet wird, um einem Verbraucherkollektiv die Kosten jener Anschlussnetzebene, an der es direkt angeschlossen ist, sowie die Kosten aller darüberliegenden Netzebenen anteilig zuzuordnen
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess
Kunden
Endverbraucher, Stromhändler sowie Elektrizitätsunternehmen, die elektrische Energie kaufen
L
Lastgang/Lastprofil
Eine in Zeitintervallen dargestellte Bezugsmenge oder Liefermenge eines Einspeisers oder Entnehmers;
Lastprofilzähler (LPZ)
Eine technische Einrichtung, die die mittlere Leistung pro Messperiode und/oder die Arbeitswerte pro Messperiode fortlaufend mit zugehöriger Zeitinformation aufzeichnet und für Fernauslesung zur Verfügung stellt, jedoch über keine Abschaltfunktion und keine Leistungsbegrenzungsfunktion verfügt
Lieferant
Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft,, die Elektrizität anderen natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung stellt;
Lieferant
Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität anderen natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung stellt
M
Marktregeln
Die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer im Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten;
Marktteilnehmer
Bilanzgruppenverantwortliche, Versorger, Stromhändler, Erzeuger, Regelreserveanbieter, Lieferanten, Netzbenutzer, Kunden, Endverbraucher, Bilanzgruppenkoordinatoren, Strombörsen, Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und Regelzonenführer;
Messwert
Wert, der angibt, in welchem Umfang elektrische Leistung als gemessener Leistungsmittelwert in einem konstanten Zeitraster (Messperiode) an bestimmten Zählpunkten im Verbundnetz eingespeist und entnommen wird
Mindestsicherheit
Minimale Sicherheit die beim Bilanzgruppenkoordinator als Basissicherheit hinterlegt werden muss
N
Nachweis
eine Bestätigung, die den Primärenergieträger, aus dem eine bestimmte Einheit elektrischer Energie erzeugt wurde, belegt. Hierunter fallen insbesondere Nachweise für Strom aus fossilen Energiequellen, Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter KWK sowie Herkunftsnachweise gemäß § 10 ÖSG 2012
Netzanschluss
Die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem
Netzbenutzer
Natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität in ein Netz einspeist oder entnimmt
Netzbereich
Jenen Teil eines (elektrischen) Netzes, für dessen Benutzung dieselben Preisansätze gelten
Netzbereitstellung
Mittelbare Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz zur Ermöglichung des Netzanschlusses von Netzbenutzern
Netzbereitstellungsentgelt
Dient zur Abgeltung der mittelbaren Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz zur Ermöglichung des Netzanschlusses von Netzbenutzern
Netzbetreiber
Betreiber von Übertragungs- oder Verteilernetzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz
Netzebene (NE)
Ein im Wesentlichen durch das Spannungsniveau bestimmter Teilbereich des Netzes
Netznutzung
Einspeisung und Entnahme von elektrischer Energie aus einem Netzsystem
Netzverluste
Aufgrund der ohmschen Widerstände der Leitungen, Ableitungen über Isolatoren, Koronarentladungen oder anderer physikalischer Vorgänge entstehende Differenzen zwischen der eingespeisten und entnommenen Menge von elektrischer Energie in einem Netzsystem
Netzverlustentgelt
Durch das Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen
Netzzugang
Die Nutzung eines Netzsystems
Netzzugangsberechtigter
Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Netzzugang begehrt, insbesondere auch Elektrizitätsunternehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist
Netzzugangsvertrag
Die individuelle Vereinbarung zwischen dem Netzzugangsberechtigten und einem Netzbetreiber, der den Netzanschluss und die Inanspruchnahme des Netzes des Netzbetreibers regelt
Netzzutritt
Die erstmalige Herstellung eines Netzanschlusses oder die Erhöhung der Anschlussleistung eines bestehenden Netzanschlusses;
Netzzutrittsentgelt
Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind
P
Primärregelung
Eine automatisch wirksam werdende Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen Erzeugung und Verbrauch mit Hilfe eines definierten frequenzabhängigen Verhaltens von Erzeugungs- und/oder Verbrauchseinheiten, welche im Zeitbereich bis höchstens 30 Sekunden nach Störungseintritt vollständig aktivierbar sein muss
R
Regelreserve
Eine Wirkleistungsreserve zur Kompensation eines Ungleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch
Regelreserveanbieter (RRA)
Marktteilnehmer, der alle Voraussetzungen erfüllt, um an Regelreservemärkten teilzunehmen und Regelreserve bei den Ausschreibungen des Regelzonenführers anzubieten. Der RRA kann dabei auch Regelreserven bündeln (Aggregator) bzw. sich Dritter bedienen, die Regelreserven physisch erbringen (Regelreserveerbringer, RRE)
Regelzone (Leistungs-Frequenz-Regelgebiet oder LFR-Gebiet)
Bezeichnet einen Teil eines Synchrongebietes oder ein vollständiges Synchrongebiet, der/das durch Messpunkte an Verbindungsleitungen mit anderen Regelzonen abgegrenzt ist und von einem Regelzonenführer betrieben wird, der die Verpflichtungen zur Leistungs-Frequenz-Regelung erfüllt
Regelzonenführer (RZF)
Derjenige, der für die Leistungs-Frequenz-Regelung in einer Regelzone verantwortlich ist, wobei diese Funktion auch seitens eines dritten Unternehmens, das seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, erfüllt werden kann
Risikomanagement
Siehe Risk Management
Risk Management
Bonitätsbeurteilung der Bilanzgruppenverantwortlichen durch die Verrechnungsstelle, sowie die Ermittlung, Einforderung, Freigabe und Verwaltung von Sicherheiten und die Verwertung von Sicherheiten durch die Verrechnungsstelle im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch Bilanzgruppenverantwortliche
S
Sicherheit
sowohl die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und bereitstellung als auch die Betriebssicherheit
Smart Meter
Siehe intelligentes Messgerät
Standardisiertes Lastprofil bzw. Standardlastprofil (SLP)
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Einspeiser- oder Entnehmergruppe ermitteltes charakteristisches Lastprofil
Stromhändler
Eine natürliche oder juristische Person, oder eingetragene Personengesellschaft die Elektrizität in Gewinnabsicht verkauft
Systembetreiber
Ein Netzbetreiber, der über die technisch-organisatorischen Einrichtungen verfügt, um alle zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes notwendigen Maßnahmen setzen zu können
T
teilnehmender Berechtigter
eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist
Ã
Übergabestelle
Ein als solcher bezeichneter und vertraglich fixierter Punkt in einem elektrischen Netz, an dem elektrische Energie zwischen Vertragspartnern ausgetauscht (übergeben) wird. Die Übergabestelle kann mit dem Zählpunkt und der Eigentumsgrenze ident sein
Überschusseinspeiser
Erzeuger, der die erzeugte elektrische Energie auch für den Eigenverbrauch verwendet und nur jenen Anteil, der den momentanen Eigenverbrauch und Eigenbedarf über-steigt, in das öffentliche Netz einspeist. Übersteigt der Eigenverbrauch und Eigenbedarf die momentan erzeugte elektrische Energie, so wird die zusätzlich benötigte Energie vom öffentlichen Netz entnommen.
Übertragung
Den Transport von Elektrizität über ein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundnetz zum Zwecke der Belieferung von Endkunden oder Verteilern, jedoch mit Ausnahme der Versorgung
Übertragungsnetz
Ein Hochspannungsverbundnetz mit einer Spannungshöhe von 110 kV und darüber, das dem überregionalen Transport von elektrischer Energie dient
V
Verrechnungsstelle
Vom Bilanzgruppenkoordinator betriebene Einrichtungen, die anhand der von Netzbetreibern und Marktteilnehmern zur Verfügung gestellten Daten, die Berechnung der für die einzelnen Marktteilnehmer und Netzbetreiber entfallende Ausgleichsenergie vor-nimmt, auf Basis von Angeboten von Stromerzeugern eine Rangfolge für den Abruf von Kraftwerken zur Aufbringung von Ausgleichsenergie erstellt und die Preise für Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 1 Version 2.4 15 Ausgleichsenergie ermittelt, sowie Bilanzgruppen in organisatorischer und abrechnungstechnischer Hinsicht verwaltet
Verrechnungszeitraum
Intervall, in dem das finanzielle Clearing von der Verrechnungsstelle durchgeführt wird
Versorger
eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die die Versorgung wahrnimmt
Versorgung
den Verkauf einschließlich des Weiterverkaufs von Elektrizität an Kunden
Verteilernetzbetreiber
eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des Verteilernetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung der langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Verteilung von Elektrizität zu befriedigen
Verteilung
den Transport von Elektrizität über Hoch-, Mittel- oder Niederspannungs-Verteilernetze zum Zwecke der Belieferung von Kunden, jedoch mit Ausnahme der Versorgung
Volleinspeiser
Erzeuger, der die gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich eines allfälligen Eigenbedarfs seiner Erzeugungsanlage in ein öffentliches Netz einspeist
Vorleistungsmodell
Gemäß den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 1536 und 1536a i.d.g.F. ist als Möglichkeit der Rechnungslegung bei Leistungen aus Strom- und Gaslieferungsverträgen ("Energielieferungsverträgen") und Netzzugangsverträgen das so genannte Vorleistungsmodell vorgesehen. Nach diesem Modell wird für umsatzsteuerliche Zwecke und abweichend von den zivilrechtlichen Verhältnissen die Leistung des Netzbetreibers als für den Lieferanten erbracht angesehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung zwischen Lieferanten, Netzbetreiber und Endverbraucher über die Anwendung dieser Vereinfachungsmöglichkeit getroffen wird. Im Konkreten sieht das Vorleistungsmodell vor, dass der Netzbetreiber seine Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 an den Lieferanten legt, welcher seinerseits eine Rechnung über Energielieferung und Netznutzung an den Endverbraucher ausstellt. Dabei ist es auch ausreichend, wenn der Netzbetreiber die für Endverbraucher an den Lieferanten erbrachten Netzdienstleistungen durch elektronischen Rechnungsdatentausch gemäß Rz 1561-1563 abrechnet. Hinsichtlich der Netzdienstleistung hat der Lieferant den Vorsteuerabzug. Der Lieferant versteuert seinerseits sowohl die Energielieferung als auch die Netzdienstleistung; der Endverbraucher hat nach Maßgabe des § 12 UStG 1994 den Vorsteuerabzug aus der vom Lieferanten ausgestellten Rechnung.
W
Werktag
Siehe Arbeitstag
Z
Zählpunkt
Die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, an der eine Strommenge messtechnisch erfasst und registriert wird. Eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte ist nicht zulässig;
Zeitreihe
der zeitliche Verlauf der entnommenen oder eingespeisten Energie in Viertelstundenwerten über eine zeitliche Periode