Dieser Prozess dient der Anforderung einer Zwischenablesung mit Abrechnung im Insolvenzfall.
Es erfolgt eine Weiterführung durch den Masseverwalter. Das Prozessdatum (ProcessDate). im MessageCode ANFORDERUNG_MBI entspricht dem gewünschten Ablesedatum, welches dem Ediktsdatum entsprechen muss. Obwohl die Ablesung meist in die Vergangenheit angefordert wird, ist nach Möglichkeit eine echte Zählerablesung (mit Rückrechnung) und keine Schätzung vorzunehmen.
Dieser Prozess darf nur gestartet werden wenn Lieferant/Versorger auch Empfänger der Netzrechnung ist.
Da für die Abgrenzung eine Zwischenablesung bzw. Abrechnung unbedingt notwendig sein kann, ist die Befüllung des Feldes AssumptionOfCosts mit dem Wert N zulässig.
Der Netzbetreiber muss die Ablesung kostenfrei durchführen.
Die Übermittlung der Rechnung erfolgt im ebutilities-INVOICE-Format.
Die Abrechnung löst eine Übermittlung der Verbrauchsdaten aus.
Für die Abwicklung des Datenaustausch stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prozessumsetzung in der eigenen IT-Landschaft: EDA Messenger oder EDA e-mail. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte eda@ebutilities.at.
- Nutzung eines IT Dienstleister (SaaS): EDA Messenger, welcher durch den IT Dienstleister betrieben wird. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte Ihren IT Dienstleister
- SelfStorage-Dienst der Verrechnungsstellen für Lieferanten: EDA Messenger, welcher durch die Verrechnungsstellen betrieben wird
Der energiewirtschaftliche Datenaustausch ist grundsätzlich für alle Marktteilnehmer (ausgenommen Verteilernetzbetreiber) kostenlos.
Die Anforderung ist bis spätestens 15 AT vor Ablauf der Anmeldefrist der Insolvenz
zu übermitteln.
Die angeforderte
Abrechnung ist spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Anmeldefrist der Insolvenz zu
übermitteln.
Die Verbrauchsdaten sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf Anmeldefrist der Insolvenz
zu übermitteln.