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Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Energie-Control Austria (E-Control) begrüßt die gegenständliche Konsultation der Prozesse CR_MSG (01.99) und STO (01.99) im Zusammenhang mit der Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte. Wir nutzen die Gelegenheit, um auch zu allgemeinen organisatorischen bzw. verfahrenstechnischen Aspekten Stellung zu nehmen: In der Rubrik „Verwendete Prozessschritte“ im Datenbankeintrag „Prozess CR_MSG - Versenden der Verbrauchsdaten“ (Version 01.99) wird zwar auf die Schemata „ConsumptionRecord (01.20)“ und „CPNotification (01.10)“ verwiesen, der jeweilige Datenbankeintrag ist aber per Hyperlink nicht erreichbar. Es ist daher für Marktpartner nicht klar, dass diese Schemata und deren Datenbankeinträge zur gegenständlichen Technischen Dokumentation gehören. Wir regen an, die im Prozess zu verwendenden Schemata in eine eigene Rubrik des Datenbankeintrags „Prozess CR_MSG - Versenden der Verbrauchsdaten“ aufzunehmen, wo direkt auf die Datenbankeinträge der Schemata verwiesen wird.
In den Datenbankeinträgen zu den Schemata „ConsumptionRecord - Übermittlung Verbrauchsdaten“ (01.20) und „CPNotification - CustomerProcesses - Benachrichtigung / Antwort“ (01.10) sind Verweise fehlerhaft: http://www.ebutilities.at/schemata/customerprocesses.
Die zu konsultierende Technische Dokumentation zu den Prozessen CR_MSG (01.99) und STO (01.99) ist in der Datenbanksicht „Prozesse“ nicht auswählbar. Hier wäre ein Datenbankeintrag mit dem Status „inaktiv (in Konsultation)“ zu empfehlen.
Den Verweis auf Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln der E-Control im Punkt „Datenübertragung“ in den Prozessen CR_MSG (01.99) und STO (01.99) bitte streichen. Die Datenübertragung soll allein im Rahmen einer Technischen Dokumentation auf www.ebutilities.at erarbeitet, konsultiert und damit anwendbar werden.
In www.ebutilities.at angemeldete Marktpartner können derzeit im Datenbankeintrag des zu konsultierenden Prozesses „zustimmen“. Dies soll die Möglichkeit einer schriftlichen, positiven oder kritischen Stellungnahme nicht beeinflussen oder vorwegnehmen. Daher empfehlen wir diese Art der alleinigen Zustimmungsmöglichkeit zu entfernen.
Wir regen an, in der Rubrik „Änderungen“ in den Datenbankeinträgen der Prozesse/Formate auch die Änderung gegenüber der Vorgängerversion zu dokumentieren.
Anwendbare technische Dokumentationen sollten später auch in der Datenbank einen entsprechenden Status besitzen (z.B. „aktive technische Dokumentation“) Wir ersuchen Sie, diese Punkte in der laufenden bzw. in zukünftigen Konsultationen oder Veröffentlichungen entsprechend zu berücksichtigen. Für einen kurzfristigen Besprechungstermin zu diesen Punkten stehen wir gerne zur Verfügung!
Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a 1010 Wien
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